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Was gibt es für Immobilienbesitzer zu beachten, die ihre Immobilie an Lebenspartner, Bekannte oder die nächste Generation weitergeben möchten? Wann ist es sinnvoll die Immobilie zu schenken, statt zu vererben? Und was kommt dabei auf die Beschenkten/Erben zu? Antworten geben Rechtsanwalt René Udwari und Vermögensverwalter Samir Zakaria.
Wer sein Vermögen frühzeitig regelt, kann trotzdem weiter von den Erträgen profitieren und muss den Fiskus erst ab hohen Summen am Vermögensübergang beteiligen. Das geht mit einem Modell auch mit Wertpapiern, das die meisten nur von Immobilien kennen.
Eine Immobilie vererben – wer Haus und Kinder hat, wird sich früher oder später Gedanken machen, was er hinterlässt. Wer soll das Erbe erhalten? Wie kann eine Immobilie gerecht auf mehrere Kinder aufgeteilt werden? Wie kann man einem Erbstreit vorbeugen? Finanzplaner Markus Richert hat im Interview einige Tipps dazu.
Viele Menschen haben im Ruhestand nicht genug Geld zur Verfügung. Doch wer eine eigene Immobilie besitzt, für den gibt es Lösungsmöglichkeiten. Genau hinschauen, auf was man sich einlässt, muss man aber.
Bei der Übergabe von Vermögen an die nächste Generation kann viel Geld gespart werden. Mit diesen fünf Tipps können gerade Eltern und Großeltern bei frühzeitiger Planung für den Erhalt von Familienwerten sorgen.
Ein 63-jähriger Unternehmer möchte seiner Tochter ein Wertpapierdepot im Wert von einer Million Euro schenken. Nach Abzug des persönlichen
Schenkungsfreibetrags von 400.000 Euro müsste die Tochter für die restlichen 600.000 Euro rund 90.000 Euro Steuern zahlen. Es gibt allerdings eine Möglichkeit, das Depot zum Nulltarif weiterzugeben.
Mit frühzeitiger Planung können sogar Millionenvermögen ohne Zahlungen an das Finanzamt verschenkt und die Erträge weiter genutzt werden. Auch bei kleineren Beträgen kann dieses Modell helfen, denn außerhalb der engsten Verwandtschaft gelten enge Freibetragsgrenzen. Carmen Bandt, zertifizierte Finanzplanerin und Geschäftsführerin der Stuttgarter Kidron Vermögensverwaltung GmbH, erklärt, warum das nicht nur eine Mittel für Superreiche ist.
Finanzjournalist Florian Junker rechnet anhand von drei Beispielen vor, wie Wertpapierdepots schon zu Lebzeiten übertragen werden können, ohne dass das Finanzamt miterbt.
Mit frühzeitiger Planung können nicht nur Millionenvermögen ohne Zahlungen an das Finanzamt verschenkt und die Erträge weiter genutzt werden. Auch bei kleineren Beträgen kann dieses Modell helfen, denn außerhalb der engsten Verwandtschaft gelten enge Freibetragsgrenzen.