Ihre Suche nach: nießbrauch
Viele kennen die Möglichkeit, die persönlichen Freibeträge, die sich alle zehn Jahre erneuern, für Schenkungen zu nutzen. So können zum Beispiel bis zu 400.000 Euro an eigene Kinder übertragen werden, aber nur 20.000 an nicht verwandte Personen. Es könnten aber noch ganz andere Summen steuerfrei weitergegeben werden. Das geht mit einem sogenannten „Nießbrauchdepot“. Die wichtigsten Fragen dazu beantwortet der Frankfurter Vermögensverwalter Samir Zakaria im Interview.
Was gibt es für Immobilienbesitzer zu beachten, die ihre Immobilie bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation weitergeben möchten? Wann ist eine Lösung mit einem solchen Nießbrauch sinnvoll? Und worauf muss man dabei unbedingt achten? Antworten geben Rechtsanwalt und Notar Stefan Skulesch sowie der Vermögensverwalter Samir Zakaria.
Wer Erspartes an die nächste Generation weitergeben möchte, will oft nicht nur Steuern sparen. Dafür kann es Sinnvoll sein, Wertpapiere bereits zu Lebzeiten an Kinder zu übertragen, sich aber die Nutzung der Erträge vorzubehalten. Ein sogenanntes “Nießbrauchdepot” kann helfen, Finanzkompetenz aufzubauen und Freibeträge noch besser zu nutzen. Was dabei ein Schenkungsvertrag enthalten sollte, erklärt Rechtsanwalt Dr. Jasper von Hoerner von der LKC Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Niederlassung Gmund am Tegernsee:
Wer Erspartes an die nächste Generation weitergeben möchte, will oft nicht nur Steuern sparen. Dafür kann es Sinn machen Wertpapiere bereits zu Lebzeiten an Kinder zu übertragen, sich aber die Nutzung der Erträge vorzubehalten. Ein sogenanntes “Nießbrauchdepot” kann helfen, Finanzkompetenz aufzubauen und Freibeträge noch besser zu nutzen.
Wer Vermögen an seine Kinder verschenkt, will nicht, dass das Finanzamt bei der Erbschaftssteuer zuschlägt. Ein Weg, Geld einfach und steuerschonend zu übertragen, sind sogenannte Nießbrauchdepots. Bei Immobilien ist dieser Weg vielen bekannt. Was nur wenige Wissen: ein ähnliches Prinzip greift bei Aktien, Fonds, Anleihen & Co. Im Interview gibt Vermögensverwalter und Nachfolgeexperte Samir Zakaria, Tipps, was beim Nießbrauchdepot unbedingt zu beachten ist.
Nießbrauchkonstruktionen mit Wertpapieren können ein eleganter Weg sein, um Vermögen steuerschonend zu übertragen. Carmen Bandt, Geschäftsführerin bei der Kidron Vermögensverwaltung GmbH aus Stuttgart erklärt, welche Fehler dabei unbedingt vermieden werden müssen.
Mit einem sogenannten Nießbrauch-Depot können Vermögende über die bestehenden Freibeträge hinaus zu Lebzeiten Besitz verschenken und Schenkungssteuern vermeiden. Die V-BANK stellt Anlegern und Beratern erstmals ein kostenloses Programm im Internet zur Verfügung, das Nutzern anhand von Beispielrechnungen in wenigen Klicks zeigt, was hier rechnerisch denkbar ist.
Wertpapierdepots können schon zu Lebzeiten übertragen werden, ohne dass das Finanzamt miterbt. Jetzt wurde für 2021 der sogenannte Vervielfältiger angepasst. Anhand von drei Fallbeispielen können Sie ausrechnen, was sich mit dem Konzept Nießbrauchdepot erreichen lässt.
Mit Nießbrauch kann Vermögen an Kinder, Enkel oder Dritte zu Lebzeiten übertragen werden, ohne die Kontrolle abzugeben. So muss weniger Schenkungssteuer gezahlt werden. Mit speziellen Versicherungslösungen fällt im Erbfall gar keine Abgeltungssteuer an.