
"Der frühzeitige Einsatz von Nießbrauchdepots bringt Freiraum"
Lohnen sich Nießbrauchdepots nur für junge Millionäre?
Carmen Bandt: Tatsächlich ist der Steuerspareffekt am größten, wenn die Übertragung zu einem frühen Zeitpunkt erfolgt, bei der die statistische Lebenserwartung noch viele Jahre verspricht. Denn der Schenkende behält sich die Nutzung der Erträge wie Dividenden oder Zinsen vor und je länger er diese laute Statistik nutzen wird, desto stärker wird der steuerliche Wert des übertragenen Vermögens reduziert. Werden die sich alle zehn Jahre erneuernden Freibeträge frühzeitig wiederholt genutzt, können so mehrere Millionen Euro etwa an eigene Kinder ohne Zahlungen an das Finanzamt übertragen werden.
Was bringt das dann einer Großmutter mit 81 Jahren?
Bandt: Hat sie einen Sohn und einen Enkel, haben diese zusammen einen persönlichen Freibetrag von 600.000 Euro. Überträgt sie aber 900.000 Euro an die beiden und behält sich den Nießbrauch der angenommenen Erträge von fünf Prozent im Jahr vor, kann auch das steuerfrei sein. Denn trotz des relativ hohen Alters entspricht dieser Vorbehalt einem Kapitalwert von 316.980 Euro. Wenn sie noch mindestens drei Jahre lebt, läge der Übertragungswert mit 583.020 Euro unter der Summe der persönlichen Freibeträge und könnte damit steuerfrei übertragen werden.
Welchen Vorteil bietet der Nießbrauch bei kleineren Beträgen?
Bandt: Gerade bei entfernteren Verwandten, unverheirateten Lebenspartnern oder Freunden ist die Freibetragsgrenze von 20.000 Euro schnell erreicht. Da kann der frühzeitige Einsatz eines Nießbrauchdepots Spielraum bringen. Zusätzlich kann es Hinterbliebene gerade in der ersten Trauerzeit vor gar nicht so seltenen Finanzlücken schützen. Denn bis ein Erbe geregelt ist, ist der Zugriff auf viele Gelder oft gar nicht oder nur sehr beschränkt möglich. Bei einem Nießbrauchdepot ist das anders. Die Einschränkungen enden mit dem Tod des Nießbrauchnehmers und der Depotinhaber kann ab diesem Zeitpunkt frei darüber verfügen.
Wie läuft die Einrichtung eines Nießbrauchdepots ab?
Bandt: Sprechen Sie rechtzeitig mit einem Vermögensverwalter und Finanzplaner über eine vorteilhafte Generationenplanung und die Option von Nießbrauchdepots. Nach Rücksprache mit dem Steuerberater wird mit einem Fachanwalt ein Nießbrauchvertrag aufgesetzt, indem das Wertpapiervermögen in einem bestehenden Depot übertragen wird, während die Erträge weiter an den Schenkenden gehen. Oft wird dabei zusätzlich geregelt, dass die Verwaltung des Vermögens in bewährten Händen bleibt.
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