
3 Musterfälle: So können Nießbrauchdepots aussehen
Beispiel 1:
Ausgangslage: Mann (63 Jahre) mit einem Wertpapierdepot von einer Million Euro, das er seiner Tochter schenken möchte.
Ohne Nießbrauchdepot: Die Tochter hat einen persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro, die darüberhinausgehenden 600.000 Euro sind schenkungssteuerpflichtig. Ergebnis: Steuerzahlung von 90.000 Euro.
Mit Nießbrauchdepot: Vom übertragenen Vermögen kann der Kapitalwert des Nießbrauchs wie zum Beispiel Dividenden, Zinsen, etc. abgezogen werden, die der Schenkende statistisch zu Lebzeiten nutzen kann. Bei einem unterstellten Ertrag von fünf Prozent wären das 50.000 Euro pro Jahr. Unter Einbezug der statistischen Lebenserwartung des Mannes (19,36 Jahre) darf hier laut Bundesfinanzministerium derzeit der Vervielfältiger 12,056 angewandt werden. Daraus ergibt sich ein Kapitalwert für den Nießbrauch von 602.800 Euro.
Ergebnis: Nach Abzug des Nießbrauchs liegt der anzusetzende Wert des geschenkten Wertpapierdepots nur noch bei 397.200 Euro (vorausgesetzt der Vater lebt noch mindestens sieben Jahre) im Rahmen des persönlichen Freibetrages. Es fallen 0 Euro Steuern an.
Fazit: Durch den Einsatz eines Nießbrauchdepots können in diesem Fall 90.000 Euro weniger Steuern im Vergleich zu einer normalen Schenkung zu Buche schlagen.
Beispiel 2:
Ausgangslage: Eine (Groß)Mutter (81 Jahre) will ein Vermögen von 900.000 Euro zu zwei Dritteln an ihren Sohn und zu einem Drittel an ihren Enkel übertragen.
Ohne Nießbrauchdepots: Der Sohn hat einen persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro, der Enkel von 200.000 Euro. Die darüberhinausgehenden Beträge sind Schenkungssteuer pflichtig. Ergebnis: Steuerzahlung Sohn 22.000 Euro, Enkel 11.000 Euro.
Mit Nießbrauchdepots: Der Vervielfältiger für den Kapitalwert des Nießbrauchs liegt bei einer statistischen Lebenserwartung der (Groß)Mutter von 8,84 Jahren zwar nur noch bei 7,044. Aber bei angenommen fünf Prozent Ertrag im Jahr ergibt sich trotzdem ein Kapitalwert von 316.980 Euro.
Ergebnis: Abzüglich dieses Nießbrauchs liegt der anzusetzende Wert der beiden geschenkten Wertpapierdepots mit 583.020 Euro unter der Summe der persönlichen Freibeträge von Sohn und Enkel und wäre damit steuerfrei.
Fazit: Durch den Einsatz von Nießbrauchdepots kann die (Groß)Mutter trotz ihres hohen Alters Sohn und Enkel zusammen Steuern in Höhe von 33.000 Euro ersparen, wenn sie mindestens noch drei Jahre lebt.
Beispiel 3:
Ausgangslage: Ein 55 Jahre alter Mann will seiner Lebensgefährtin 250.000 Euro zukommen lassen, möglichst steuergünstig aber ohne zu heiraten.
Ohne Nießbrauchdepot: Die Lebensgefährtin hat nur einen persönlichen Freibetrag von 20.000 Euro und müsste einen Betrag von 230.000 Euro versteuern. Ergebnis: Steuerzahlung von 69.000 Euro.
Mit Nießbrauchdepot: Behält sich der Mann den Nießbrauch der angenommenen Erträge von fünf Prozent vor, kann der jährliche Ertrag von 12.500 Euro mit dem seinem Lebensalter entsprechenden Vervielfältiger von 13,993 multipliziert werden. Der Wert der Schenkung reduziert sich damit um 174.912,50 Euro.
Ergebnis: Nach der üblichen Rundung auf volle 100 Euro müssen nach Abzug des Freibetrags jetzt nur mehr auf 55.000 Euro Steuern in Höhe von 16.500 Euro gezahlt werden.
Fazit: Bei geringen Freibeträgen, etwa bei Schenkungen außerhalb der engsten Verwandtschaft, kann der Einsatz eines Nießbrauchdepots helfen, die Steuerlast deutlich zu reduzieren. Vorausgesetzt der Mann würde noch mindestens acht Jahre leben, würde die Lebensgefährtin 52.500 Euro an Steuern sparen, das sind mehr als 76 Prozent. Steuerlich günstiger wäre es nur noch, doch zu heiraten.
(Quelle der Schenkungssteuerberechnungen in allen Musterfällen: www.steuerklassen.com)
Mit unseren Social Media Kanälen bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Sie finden uns auf: Facebook | LinkedIn | Twitter | YouTube | Instagram