
Richtig schenken: Erben steuerfrei bedenken
In Deutschland werden jedes Jahre enorme Vermögenswerte weitergegeben. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schätzt, dass jährlich 250 bis 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt werden. Das Bundesamt für Statistik Destatis weist aber nur eine Summe von rund 39 Milliarden für das Jahr 2019 aus, die versteuert wurde. Wie ist das möglich? Mit diesen fünf Tipps bleibt auch Ihr Vermögensübergang möglichst steuerfrei:
Freibeträge nutzen
„Für Schenkungen und Erbschaften gibt es gerade in der engeren Verwandtschaft hohe Freibeträge“, erklärt Carmen Bandt, zertifizierte Finanzplanerin und Geschäftsführende Gesellschafterin bei der Kidron Vermögensverwaltung aus Stuttgart. Ein nichtverwandter Bekannter hat zwar nur einen Freibetrag von 20.000 Euro, ein eigenes Kind dagegen 400.000 Euro. „Gerade bei größeren Werten macht es Sinn, Vermögen nicht nur zu vererben, sondern schon vorher zu übertragen“, rät die Expertin, „denn diese Freibeträge können alle zehn Jahre neu genutzt werden.“
Prognose zum Erbschaftsvolumen in Deutschland in den Jahren von 2015 bis 2024 nach Vermögensart (in Milliarden Euro)

Gelegenheitsgeschenke machen
Das übliche Präsent zu Weihnachten oder zur Hochzeit wird übrigens nicht mit den Freibeträgen verrechnet. Durch solche Gelegenheitsgeschenke können mit der Zeit durchaus ordentliche Beträge zusätzlich übergeben werden. Denn welche Höhe „üblich“ ist, ist gesetzlich nicht genau festgelegt und hängt auch von den individuellen Umständen ab – im Zweifel den Steuerberater fragen.
Nießbrauch nutzen, nicht nur für das Eigenheim
Die Möglichkeit, Immobilien frühzeitig an die Erbengeneration per Nießbrauch zu übergeben, kennen relativ viele. Dabei kann zum Beispiel ein lebenslanges Nutzungsrecht festgelegt werden, aber ein Haus oder eine Eigentumswohnung gehört rechtlich schon den Erben. „Was viele nicht wissen, diese Möglichkeit gibt es auch für Vermögenswerte wie Aktien und Fonds“, informiert Stefan Brähler, Geschäftsführer der Confidema GmbH aus Friedrichsdorf im Taunus. „Der Schenkende behält sich dann zum Beispiel die Nutzung der Erträge vor und dieses Recht reduziert zusätzlich den vom Finanzamt herangezogenen Wert des übertragenen Vermögens.“ So können in enger Zusammenarbeit mit dem Steuerberater auch größere Summen günstig an die nächste Generation übertragen werden. Tritt der Erbfall dann erst in zehn oder mehr Jahren ein, steht der Freibetrag neu zur Verfügung.
Abgeltungssteuer vermeiden durch Investmentpolicen
Wer vorausschauend handelt, kann seinen Erben sogar die Abgeltungssteuer ersparen: „Bei Vermögen, das sich in einer Versicherungsstruktur ansammelt, werden die Erträge erst im Nachgang besteuert“, erklärt Stefan Brähler. Das heißt von Zinsen, Dividenden und Co. wird nichts abgezogen, sie können sich ohne Steuerabzüge vermehren. Und es gibt eine Besonderheit: Bei einer Auszahlung im Todesfall entfällt die Abgeltungssteuer. „Wer hier vorausschauend handelt, kann das auch mit dem oben genannten Nießbrauch besonders vorteilhaft kombinieren und zusätzliche Steuereffekte erzielen“, erklärt Stefan Brähler.
Beratung nutzen und Nachlass regeln
„Gibt es keine Bestimmungen wie mit Familienvermögen im Erbfall umgegangen wird, führt das in sehr vielen Fällen zu Streit“, weiß Carmen Bandt. Sie kennt aber auch Fälle, in denen Besitz zu früh übergeben wurde und dann der Schenkende zum Bittsteller wurde. „Um solche Konstellationen zu vermeiden, macht es Sinn, die eigene Finanzsituation gründlich zu analysieren und den Vermögensübergang strategisch anzugehen“, rät die Finanzplanerin. Fachlich kompetente Beratung rechtzeitig zu nutzen, kann dazu beitragen, Vermögenswerte und Familienfrieden für nachfolgende Generationen zu erhalten.
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