Geerbtes Depot: Diese Steuerfallen können teuer werden
Hinweis: Dieser Text wurde durch den freien Journalisten Alexander Heintze mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt.
- Der Kaufkurs des Erblassers zählt weiter
- Nicht nur die Börse entscheidet
- Alte Aktien können besonders interessant sein
- Erbschaft zuerst verstehen
- Erst die Steuer, dann die Strategie
- Unterschätzte Fallstricke nach einer Erbschaft
- Fallstrick 1: Das Depot ist gesperrt, die Börse nicht
- Fallstrick 2: Die Erbschaftsteuer kennt keine Börsenkorrektur
- Fallstrick 3: Vermögend, aber nicht liquide
„Der größte Fehler ist aus meiner Sicht, vorschnell zu handeln“, sagt Philip Morgen von Morgen Invest in Oberursel. Besonders Menschen mit wenig Börsenerfahrung neigten dazu, aus Unsicherheit zunächst alle Wertpapiere zu verkaufen und das Geld auf dem Konto zu parken.
Der Kaufkurs des Erblassers zählt weiter
Viele Erben gehen davon aus, dass Wertpapiere mit dem Tod des Depotinhabers steuerlich zum aktuellen Börsenkurs neu bewertet werden. Genau das ist jedoch häufig nicht der Fall. „Bei einer Schenkung oder Erbschaft werden die Wertpapiere grundsätzlich nicht allein aufgrund des Eigentümerwechsels verkauft und neu angeschafft“, erklärt Morgen. „Die ursprünglichen Anschaffungsdaten werden vielmehr übernommen.“
Das kann erhebliche Folgen haben. In einem Depot, das über Jahrzehnte aufgebaut wurde, stecken oft beträchtliche Kursgewinne. Wer die Wertpapiere unmittelbar nach der Übernahme verkauft, realisiert diese Gewinne und löst damit gegebenenfalls eine Steuerpflicht aus. „Wer nun aus Unsicherheit sämtliche Positionen verkauft, kann auf einen Schlag erhebliche steuerpflichtige Gewinne realisieren“, warnt Morgen. Gleichzeitig könnten Anleger Wertpapiere veräußern, die durchaus noch in die eigene Anlagestrategie passen würden.
Nicht nur die Börse entscheidet
Auch Andreas Görler von Wellinvest-Pruschke & Kalm in Berlin empfiehlt, zunächst die steuerliche Situation zu klären. „Sofern der Übertrag bereits formal korrekt umgesetzt wurde, muss geprüft werden, ob noch Schenkungs- oder Erbschaftsteuer fällig wird, bevor man anfängt, irgendwelche Umschichtungen vorzunehmen“, sagt Görler.
Dabei würden insbesondere die Freibeträge oft unterschätzt. Während Kinder, Ehepartner oder Enkel vergleichsweise hohe Freibeträge nutzen können, gelten für weiter entfernte Verwandte oder nicht verwandte Begünstigte deutlich niedrigere Grenzen. „Ist man nicht verwandt, liegen die Freibeträge in Deutschland nur bei 20.000 Euro“, erläutert Görler. Wer größere Vermögenswerte erbt oder geschenkt bekommt, sollte sich deshalb frühzeitig einen Überblick über mögliche Steuerlasten verschaffen.
Alte Aktien können besonders interessant sein
Eine weitere Besonderheit betrifft ältere Wertpapierbestände. Roland Schmack von der Meine Werte GmbH weist darauf hin, dass bei bestimmten Altbeständen besondere steuerliche Regelungen greifen können. „Bei vor 2009 gekauften Aktien können Kursgewinne aufgrund des Bestandsschutzes weiterhin steuerfrei sein“, sagt Schmack. Für Investmentfonds gelten dagegen teilweise andere Vorschriften. Gerade deshalb sei eine sorgfältige Prüfung sinnvoll, bevor Positionen verkauft werden. „Solche Positionen sollte man vor einem Verkauf steuerlich prüfen lassen“, empfiehlt der Vermögensverwalter.
Erbschaft zuerst verstehen
Für Christian Steigleder von Family Partners Switzerland beginnt eine sinnvolle Nachlassplanung deshalb nicht mit Verkäufen, sondern mit einer Bestandsaufnahme. „Viele teure Entscheidungen bei geerbten Depots fallen in den ersten vier Wochen“, sagt er. Aus Überforderung werde häufig alles verkauft oder aus Ehrfurcht vor dem Verstorbenen überhaupt nichts verändert. Sein Rat: „In den ersten 30 Tagen gibt es genau drei Aufgaben: verstehen, was im Depot liegt, die steuerliche Lage klären und sonst gar nichts.“
Konkret sollten Erben zunächst alle Positionen erfassen, die Anschaffungsdaten prüfen und die Kosten der einzelnen Produkte analysieren. Verkaufen könne man später immer noch. „Einen Fehlverkauf rückgängig machen können Sie nie“, so Steigleder.
Erst die Steuer, dann die Strategie
Am Ende sind sich die Vermögensverwalter einig: Wer ein Depot erbt, sollte weder in Panik verkaufen noch aus Sentimentalität alles unverändert lassen. Zunächst gilt es, die steuerlichen Folgen möglicher Entscheidungen zu verstehen. Denn während sich Anlagestrategien jederzeit anpassen lassen, können einmal realisierte Steuerbelastungen nicht mehr rückgängig gemacht werden. Oder wie Philip Morgen es formuliert: „Deshalb sollte der erste Schritt sein: Ruhe bewahren, das Depot analysieren und erst danach entscheiden, was tatsächlich verändert werden muss.“
Unterschätzte Fallstricke nach einer Erbschaft
von Benjamin Hofmann, HPP Vermögensverwaltung GmbH
Viele Erben konzentrieren sich nach einer Erbschaft auf die Frage, welche Aktien, ETFs oder Fonds sie in einem geerbten Depot behalten sollen. Dabei übersehen sie oft die eigentlichen Herausforderungen: gesperrte Depots, mögliche Steuerfallen und fehlende Liquidität. Wer diese Risiken kennt, vermeidet teure Fehlentscheidungen.
Fallstrick 1: Das Depot ist gesperrt, die Börse nicht
Viele Erben gehen davon aus, dass sie nach dem Todesfall eines Angehörigen zeitnah über das Wertpapierdepot verfügen können. In der Praxis vergehen jedoch häufig Wochen oder sogar Monate, bis alle Formalitäten erledigt sind und die Bank den Zugriff freigibt.
Solange kein Erbschein oder testamentarischer Nachweis vorliegt, bleibt das Depot bei der Bank gesperrt. Während das Depot blockiert ist, läuft das Börsengeschehen ganz normal weiter. Aktienkurse steigen oder fallen, Fonds entwickeln sich positiv oder negativ. Der Erbe kann jedoch weder verkaufen noch umschichten oder Risiken reduzieren.
Gerade in volatilen Marktphasen kann das psychologisch zermürbend sein. Der Wert des geerbten Vermögens verändert sich täglich, ohne dass der Erbe darauf Einfluss nehmen kann.
Was Erben dagegen tun können:
Frühzeitig Kontakt zur Depotbank aufnehmen. Manche Institute erlauben unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor dem endgültigen Erbschein eine vorläufige Verfügungsbefugnis, etwa über ein notariell eröffnetes Testament oder eine transmortale Vollmacht, die der Verstorbene idealerweise zu Lebzeiten hinterlegt hat.
Fallstrick 2: Die Erbschaftsteuer kennt keine Börsenkorrektur
Die fehlende Verfügungsmöglichkeit ist nicht nur ein praktisches Problem. Sie kann auch steuerliche Folgen haben, wenn während der Sperrfrist erhebliche Kursverluste eintreten. Viele Erben wissen nicht, dass für die Bewertung der Erbschaftssteuer grundsätzlich der Depotwert am Todestag maßgeblich ist. Wenn der Steuerbescheid ergeht, kann das Depot noch immer nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sein. Fällt der Markt während der Bearbeitung durch Nachlassgericht und Bank deutlich, bleibt die Steuerlast dennoch auf Basis des ursprünglichen Wertes bestehen.
Im Extremfall entsteht eine paradoxe Situation: Der Erbe muss Erbschaftsteuer auf einen Depotwert zahlen, der zum Zeitpunkt der tatsächlichen Übernahme längst nicht mehr existiert. Während das Finanzamt mit den Kursen vom Todestag rechnet, zeigt das Depot Monate später deutlich niedrigere Werte an. Die Lücke muss aus der eigenen Tasche gestopft werden.
Die Gefahr besteht übrigens auch, wenn bei Erbstreitigkeiten keine Entscheidungen getroffen werden. Während die Erben streiten, verliert das Depot an Wert. Im schlimmsten Fall fällt die Erbschaftsteuer höher aus als der zu diesem Zeitpunkt noch vorhandene Depotwert.
Was Erben dagegen tun können:
Stundung der Erbschaftsteuer beantragen. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz sieht in Härtefällen eine Stundung vor, etwa wenn die Steuer nur durch Veräußerung von Vermögenswerten aufgebracht werden könnte, die noch nicht verfügbar sind. Außerdem kann mit dem Nachlassgericht und einem Fachanwalt für Erbrecht aktiv Tempo gemacht werden. Ein vollständiger, sauber vorbereiteter Antrag beschleunigt den Prozess oft erheblich.
V-CHECK Video: Vermögen schützen trotz Krisen: So steuern Sie Depot-Risiken | Webinar
Schwankende Märkte, geopolitische Risiken, steigende Zinsen – Sicherheit ist für viele Anleger bei der Geldanlage mit Wertpapieren immer wieder das zentrale Thema.
Der Experte Lothar Koch ist Vermögensverwalter bei der GSAM + Spee AG.
Fallstrick 3: Vermögend, aber nicht liquide
Die Kombination aus Depotsperre und möglicher Erbschaftsteuer führt häufig zu einem dritten Problem: fehlende Liquidität. Erbschaftsteuer wird regelmäßig in Geld fällig. Gleichzeitig kann der größte Teil des Nachlasses in einem gesperrten Depot gebunden sein. Der Erbe ist zwar auf dem Papier vermögend, aber nicht liquide genug, um die Steuer fristgerecht zu zahlen, weil der Erbe an das Vermögen nicht herankommt. Besonders problematisch wird dies, wenn kaum andere liquide Mittel vorhanden sind. Dann kann die Steuerforderung zu einem finanziellen Kraftakt werden.
Was Erben dagegen tun können:
Sich psychologisch auf das Warten einstellen, ohne blind zu vertrauen. Steuerberater einbinden, mögliche Stundungsanträge vorbereiten, eigene Liquidität für den Ernstfall der Steuerzahlung sichern – damit man nicht gezwungen ist, in einer ungünstigen Marktphase Notverkäufe zu tätigen, sobald das Depot endlich freigegeben wird.
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Beim Wert einer Nachlassimmobilie prallen mitunter viele Meinungen aufeinander. Nicht nur die Erben selbst sind oft unterschiedlicher Auffassung, welcher Preis angemessen ist, sondern auch beteiligte Experten wie Makler und Gutachter kommen bei ihren Wertermittlungen oft zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen. Vor allem in Erbengemeinschaften kann das zum Dilemma geraten.
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