- Arbeitsschwerpunkte: Ruhestandsplanung & langfristige Liquiditätsprognosen; Strukturierte Vermögensnachfolge & familiengerechte Nachlassgestaltung; Testamentsvollstreckung als Instrument zur geordneten Umsetzung; Versicherungslösungen zur Abgeltungsteuer-Optimierung, als Alternative zum Vermächtnis oder zur Schenkung mit Kontrolle; Zusammenarbeit mit Vermögensverwaltern, Steuerberatern und Family Offices
- Branchenerfahrung: Seit über 25 Jahren Berater für vermögende Privatkunden, Unternehmerfamilien und deren Vermögensverwalter – mit einem Fokus auf strategische Vermögensnachfolge, Ruhestandsplanung und praxistaugliche Umsetzungslösungen.
- Qualifikation: Diplom-Kaufmann (FH), Certified Foundation and Estate Planner (CFEP®), Testamentsvollstrecker (IHK)
Beiträge
„Die Axt im Haus erspart den Zimmermann“. Nach dem Motto werden auch heute noch viele Testamente geschrieben. Man spricht mit Freunden und Bekannten, besucht lokale Informationsabende zu Erben und Schenken – und bringt dann zu Papier, was man zusammengetragen und notiert hat. Gut gemeint, fachlich gesehen aber fahrlässig. Denn ein Testament ist nicht automatisch gut, weil es da ist. Es ist gut, wenn es die eigenen Wünsche und Ziele rechtssicher formuliert und umsetzt.
In der Nachfolgeplanung zeigt sich immer wieder, dass viele Menschen ihre Erbfolge nicht aktiv regeln. Oft besteht die Annahme, dass die Familie im Ernstfall automatisch „die richtige Lösung“ findet. Aber ohne Testament entscheidet nicht die Familie, sondern allein das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit seinen teils mehr als 100 Jahre alten Regeln zur Erbfolge.
Viele vermögende Anleger optimieren ihr Depot bis ins Detail: Anlagestrategie, Risikostruktur, Kosten. Weniger Beachtung findet dagegen der rechtliche Rahmen, in dem das Vermögen geführt wird — obwohl gerade dieser steuerlich und bei der Vermögensnachfolge entscheidend sein kann.