Unsere Autoren
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Stefan Brähler

Geschäftsführer
Confidema GmbH
  • Arbeitsschwerpunkte: Ruhestandsplanung & langfristige Liquiditätsprognosen; Strukturierte Vermögensnachfolge & familiengerechte Nachlassgestaltung; Testamentsvollstreckung als Instrument zur geordneten Umsetzung; Versicherungslösungen zur Abgeltungsteuer-Optimierung, als Alternative zum Vermächtnis oder zur Schenkung mit Kontrolle; Zusammenarbeit mit Vermögensverwaltern, Steuerberatern und Family Offices
  • Branchenerfahrung: Seit über 25 Jahren Berater für vermögende Privatkunden, Unternehmerfamilien und deren Vermögensverwalter – mit einem Fokus auf strategische Vermögensnachfolge, Ruhestandsplanung und praxistaugliche Umsetzungslösungen.
  • Qualifikation: Diplom-Kaufmann (FH), Certified Foundation and Estate Planner (CFEP®), Testamentsvollstrecker (IHK)

Beiträge

Drei Denkfehler in der Nachfolgeplanung

„Nachfolge? Haben wir erledigt.“ Wenn wir diesen Satz hören, werden wir hellhörig. Denn meist heißt das: Es gibt ein Testament, ein paar Schenkungen und der Rest wird sich in der Familie schon regeln. In der Praxis wiegen sich viele dabei in trügerischer Sicherheit.

Single & kinderlos – Wer soll eigentlich mein Erbe bekommen?

Viele Singles denken: „Ich habe keine Kinder – also brauche ich auch kein Testament.“ Doch das kann ein Trugschluss sein, warnt Vermögensverwalter Stefan Brähler.

Erben ohne Testament – und das kann dabei passieren!

Die leidige Sache mit dem Testament, das schieben viele gerne mal auf. Aber Achtung: Wenn kein Testament vorliegt, tritt im Fall der Fälle die gesetzliche Erbfolge ein. Und die sorgt oft für Überraschungen, die so gar nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen. Da kann es schnell passieren, dass das Haus, die Ersparnisse oder die Lieblingsuhr anders verteilt werden, als man es sich gewünscht hätte.