
Nießbrauch bei Wertpapieren: Das sollten Sie wissen

Ein Vater / Großvater kann seiner Tochter / Enkelin ein Depot schenken und dabei einen Nießbrauch vereinbaren. Darüber lässt sich Schenkungsteuer sparen. Ab welchem Vermögen sind Nießbrauchdepots interessant?
Samir Zakaria: Nießbrauchdepots sind aus steuerlicher Hinsicht interessant, wenn dadurch der Wert des Depots in Richtung der Freibetragsgrenzen gedrückt wird. Da der Schenkungsfreibetrag beispielsweise bei Nichten und Neffen nur EUR 20.000 beträgt, kann ein Ehepaar an diese schenkungssteuerfrei nur EUR 40.000 übertragen, es sei denn es wird ein Nießbrauchdepot genutzt. Dann kann je nach Alter der Nießbraucher und Depotrendite das schenkungssteuerfrei übertragbare Depot durchaus die doppelte nominale Höhe haben. In diesen Fällen sind Nießbrauchdepots bereits ab Größenordnungen ab ca. 60.000 EUR empfehlenswert.
Sind Nießbrauchdepots häufig ein Thema in der Beratung?
Zakaria: Das Thema Nießbrauchdepot ist im Gegensatz zum Immobiliennießbrauch noch nicht weit verbreitet. In der Regel kommt daher der Impuls, darüber nachzudenken, vom Berater. Hierzu wird der Steuerberater hinzugezogen.
Lohnt sich ein solches Konstrukt überhaupt, wenn sich im Depot ausschließlich thesaurierende ETFs / Fonds befinden? Müsste ein Depot also gegebenenfalls anders zusammengesetzt werden?
Zakaria: Der Schenkende behält sich die lebenslange Nutzung der Erträge aus dem Wertpapierdepot vor, das Eigentum am Depot inklusiver zukünftiger Wertsteigerungen geht sofort an den Beschenkten über. Wir empfehlen eine Zusammensetzung aus ausschüttenden Wertpapieren, um die Vorteile des Nießbrauchdepots besser nutzen zu können.
Aufgrund des Nießbrauchvorbehalts wird der Wert des übertragenen Vermögens reduziert. Hätten Sie dazu ein konkretes Beispiel?
Zakaria: Mit unserem Nießbrauchrechner kann jegliche Konstellation berechnet werden. Als Angaben werden nur das Alter und Geschlecht des Schenkenden sowie das Verwandtschaftsverhältnis zum Beschenkten und die erwartete Depotrendite benötigt.
Wie lange muss der Nießbrauch genutzt werden, damit er bei der Erbschaftsteuer entsprechend berücksichtigt wird?
Zakaria: Um einen spürbaren Effekt zu haben, sollte so früh wie möglich mit dem Thema begonnen werden.
Kann der Beschenkte mit dem Depot machen, was er will – also alle Aktien verkaufen? Umstrukturieren? Inwiefern kann der Schenkende über ein Nießbrauchvorbehalt noch Einfluss auf die Depotverwaltung nehmen?
Zakaria: Die Verwaltung des Depots obliegt nur dem Nießbraucher, sprich dem Schenker.
Nießbrauchdepot eröffnen
Wo können Anleger ein Nießbrauchdepot anlegen?
Zakaria: Bspw. bei der V-Bank, wenn sie Kunde eines angeschlossenen Vermögensverwalters sind.
Welcher Ertrag und welche statistische Lebenserwartung des Schenkenden wird in der Regel unterstellt, wenn es um die Bestimmung der Höhe einer möglichen Erbschaftsteuer geht? Hätten Sie dazu ein konkretes Rechenbeispiel? Opa (Alter: 65) überträgt an Enkelin ein Depot im Wert von 100.000 Euro
Zakaria: Der Ertrag wird vom Schenkenden angegeben und sollte für das Finanzamt nachvollziehbar sein. Ein Austausch mit dem Vermögensverwalter und dem Steuerberater ist empfehlenswert. Die statistische Lebenserwartung wird nach den gängigen Sterbetafeln herangezogen. Für Beispiele empfiehlt sich die Nutzung eines Nießbrauchrechners wie er auf Homepage hinterlegt ist.
Mit welchen Kosten ist ein Nießbrauchdepot etwa bei der V-Bank verbunden?
Zakaria: Es fallen keine zusätzlichen Kosten neben den normalen Gebührenmodellen an. Der Schenkungsvertrag sollte von einem Rechtsanwalt erstellt werden, so dass hier noch weitere Kosten auf einen zukommen.
Voraussetzungen
Welche formalen Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um ein Nießbrauchdepot anzulegen und das Depot an eine andere Person zu übertragen?
Zakaria: Die angezeigte Schenkung und die typischen personenbezogenen Daten, die für Depoteröffnungen benötigt werden.
Sollte gleichzeitig auch ein Schenkungsvertrag aufgesetzt werden?
Zakaria: Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte gleichzeitig ein Schenkungsvertrag aufgesetzt werden.
Lässt sich die Übertragung des Depots auch wieder rückgängig machen bzw. sollten gleich mit der Übertragung Rückfallklauseln in einem Schenkungsvertrag festgehalten werden?
Zakaria: Eine konkretisierende vertragliche Regelung von Rückfallklauseln in einem Schenkungsvertrag ist empfehlenswert und verdeutlicht dem Beschenkten explizit diese Möglichkeit. Zur genauen Ausgestaltung sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.
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