Gold-Zertifikate: So profitieren Anleger gleich doppelt

Gold-Zertifikate: So profitieren Anleger gleich doppelt


Nach einer aktuellen Gerichtsentscheidung werden immer mehr börsengehandelte Goldprodukte von der Abgeltungssteuer befreit. Davon können Privatanleger jetzt doppelt profitieren: Erstens zahlt, wer ein solches Produkt mindestens ein Jahr im Depot hat, auf Kursgewinne keine Steuern mehr. Zweitens sind die Handelskosten deutlich geringer als bei physischem Gold. Das bietet Chancen für eine höhere Rendite.
Jürgen Lutz, freier Journalist

Jürgen Lutz, Gründer und Leiter; Autor und Finanzjournalist Instituts für rationale Anlagestrategien (IFRAS)

Gold ist beliebt. Viele Anleger kaufen es, um sich gegen die befürchtete Geldentwertung durch die Notenbanken abzusichern. Andere sehen das Metall als sicheren Hafen an, wenn es zu Krisen kommt. Zudem genießen Käufer von physischem Gold, Silber und anderen Edelmetallen Vorteile:

Rainer Beckmann

„Anleger können die Kursgewinne nach mindestens einem Jahr Haltedauer einstreichen, ohne Steuern zu zahlen“, sagt Rainer Beckmann von der ficon Vermögensmanagement GmbH in Düsseldorf.

BFH entscheidet im Sinne der Anleger

Diese Steuerbefreiung galt bislang für die Metalle selbst sowie für zwei Zertifikate, die mit Gold besichert sind. Nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein drittes Zertifikat von der Abgeltungssteuer befreit: Gold Bullion Securities von Wisdom Tree (WKN: A0LP78). Ein Ehepaar, das mit diesem Produkt innerhalb von drei Jahren einen Gewinn von 9.000 Euro erzielt hatte und Abgeltungssteuer zahlen musste, hatte gegen den Bescheid geklagt. Begründung des obersten deutschen Finanzgerichts: Gold Bullion Securities sei ein Zertifikat, das einen Anspruch auf die Lieferung von physischem Gold und keinen Anspruch auf Geld verbriefe (Az. VIII R 7/17).

Jetzt gibt es drei steuerbefreite Gold-ETCs

Stephan Albrech

„Damit gelten für Gold Bullion nun dieselben Regeln wie für Xetra-Gold von der Deutschen Börse und Euwax Gold II von der Börse Stuttgart“, sagt Stephan Albrech von der Albrech & Cie. Vermögensverwaltung AG.

Wer diese Exchange Traded Commodities (ETCs) kauft und mindestens ein Jahr im Depot hat, „zahlt auf Gewinne keine Steuern mehr“, erklärt der Vermögensverwalter aus Köln. Kehrseite dieses Urteils: Wer ein solches Produkt nach mehr als einem Jahr mit Verlust verkauft, kann diesen nicht mehr geltend machen. Das ist bei privaten Veräußerungsgeschäften, zu dem solche Transaktionen gehören, nur innerhalb des ersten Jahres möglich. Bei Verlusten sollte man vor Ablauf dieser Zeitspanne prüfen, ob ein Verkauf aus steuerlichen Gründen sinnvoll ist.

Gold-ETCs: Ansehnliche Produktauswahl

NameWKNJahresgebührSteuerbefreiung
Xetra-GoldA0S9GB0,36 %ja
Euwax Gold IIEWG2LD0,00 % (Aufschlag von 0,6 %)ja
Gold Bullion Secur.A0LP780,4 %ja
iShares Physical GoldA1KWPQ0,15 %nein
Invesco Physical GoldA1AA5X0,15 %nein
x-trackers Phys. GoldA1E0HR0,25 %nein
Anmerkungen: Auswahl aus 16 Gold-ETCs / Quelle: justetf.com / Recherche: Jürgen Lutz

Klagen für Silber, Palladium & Co nötig

Albrech und Beckmann gehen davon aus, dass die BFH-Entscheidung den Weg zur Steuerfreiheit für weitere Produkte ebnen wird (Tabelle). Voraussetzung sei, dass diese Zertifikate durch die jeweiligen Edelmetalle besichert sind und der Emittent den Anspruch auf die Lieferung des physischen Metalls verbrieft. „Dann“, so Beckmann, „besteht eigentlich kein Grund, warum für mit Silber oder Palladium besicherte Zertifikate nicht die gleichen Regeln sollten wie für Xetra-Gold & Co.“ Allerdings ist kaum zu erwarten, dass der Fiskus von sich aus keine Abgeltungssteuer mehr kassiert. „Deshalb werden Klagen von Anlegern gegen ihre Steuerbescheide nötig sein“, glaubt Albrech. Auf jeden Fall sollten Anleger, die zu Unrecht vom Finanzamt geschröpft wurden, Einspruch einlegen. Nur so können sie den Bescheid offenhalten und bei einem positiven Urteil profitieren.

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Dank des BFH steigt die Rendite der Anleger

Die Entscheidung des BFH gibt Anlegern nach Ansicht der beiden Vermögensverwalter mehr Spielraum für den Edelmetall-Anteil im Depot. „Damit ist auch die Chance auf eine höhere Rendite verbunden“, so Albrech. Denn: Sinken die Kosten, bleibt bei gleicher Rendite unterm Strich mehr übrig. Wer etwa physisches Gold kauft, zahlt bei einer Unzen-Stückelung derzeit gut vier Prozent an Aufschlag. Das macht bei einem Investment von 10.000 Euro satte 400 Euro ohne Gegenleistung. Beim Kauf eines Gold-ETCS gibt es mit Ausnahme von Euwax Gold II kaum ein Agio.

tabelle Größte Gold-ETFs und ETCs weltweit nach Goldbestand (Stand: 30. Juni 2020; in Tonnen) Quelle: Statista
Größte Gold-ETFs und ETCs weltweit nach Goldbestand (Stand: 30. Juni 2020; in Tonnen) Quelle: Statista

Mehr Flexibilität für Investoren

Rainer Beckmann sieht zudem neue Optionen, um das Depot klüger zu strukturieren. So könnten Anleger ihr Gold in einen strategischen und einen taktischen Part aufteilen. „Der strategische Anteil sollte derjenige sein, den man auf Dauer behalten will. Deshalb sollte man dafür Barren oder Münzen kaufen und sicher lagern“, so der Vermögensverwalter. Für den taktischen Anteil eignen sich jedoch die steuerbefreiten Gold-ETCs besser. Auf diese Weise, so glaubt auch Stephan Albrech, „kann man sich stärker oder weniger stark im Goldmarkt engagieren, ohne dass die Kosten aus dem Ruder laufen“. Dank des BFH haben die Anleger also mehr Möglichkeiten und zudem Chancen auf eine höhere Rendite: Kommt es zu weiteren positiven Urteilen, dürften die jährlichen Managementgebühren von derzeit 0,4 Prozent für viele Gold-ETCs weiter sinken.

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