Warum jeder einmal Probesterben sollte

Warum jeder einmal Probesterben sollte


Die meisten Menschen hierzulande sind auf das eigene Ableben und die damit verbundene Vermögensweitergabe schlecht vorbereitet. Auf Probe zu sterben kann helfen, Schwächen aufzudecken und die Nachfolgeplanung den eigenen Wünschen anzupassen.

Wussten Sie, dass am 13. September der „Internationale Tag des Testaments“ ist? Das kann eine gute Gelegenheit sein, um einmal über die eigene Nachfolgeplanung nachzudenken. Denn darum ist es hierzulande eher schlecht bestellt. Laut der Studie „Erben und Vererben“ der Deutschen Bank aus dem Jahr 2024 haben nur etwas mehr als ein Drittel der Bundesbürger ein Testament.

„Und selbst wenn eins vorliegt, dann bedeutet das noch lange nicht, dass die Nachfolgeregelung funktioniert“, sagt Julia Hellfeuer von der CHP Rechtsanwalt & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB in München. „Häufig wurde das Testament vor vielen Jahren erstellt, während sich die Familienkonstellation und die Vermögensstruktur zwischenzeitlich erheblich verändert haben, ohne dass dem Rechnung getragen wurde.“

Auch Philip Morgen von Morgen Invest in Oberursel stellt fest, dass die Menschen häufig nicht besonders gut auf das eigene Ableben vorbereitet sind. „Zwar sind das Interesse und der Informationsbedarf diesbezüglich groß, dennoch ist der eigene Tod ein unangenehmes Thema, mit dem man sich – verständlicherweise – nur ungern beschäftigt“, sagt er.

Viele Irrtümer rund um das Thema Vererben

Das ist umso gravierender, da es bezüglich der gesetzlichen Erbregelungen zahlreiche Irrtümer und Fehleinschätzungen gibt, denen potenzielle Erblasser immer wieder unterliegen. „Häufig unterschätzt werden zum Beispiel die Pflichtteilsrechte“, erklärt Hellfeuer. „Auch wenn jemand eines seiner Kinder enterbt, beseitigt das grundsätzlich nicht dessen Pflichtteilsanspruch.“

Zudem wird meist nicht alles so verteilt, wie es sich der Erblasser vorstellt. „Kinderlose Ehepaare – als klassisches Beispiel – gehen davon aus, dass beim Tod eines Partners der andere automatisch alles erbt“, sagt Morgen. „Doch ohne entsprechende testamentarische Gestaltung kann sich der überlebende Ehepartner in einer Erbengemeinschaft wiederfinden.“ Erbengemeinschaften wiederum sind häufig ein Ausgangspunkt für langwierige und teure Familienstreitigkeiten.

Simulation des Ablebens als Beginn der Nachlassplanung

Um herauszufinden, ob die bestehende Nachfolgeregelung mit den Wünschen des Erblassers übereinstimmen, gibt es einen Kniff: das Probesterben. Dabei simuliert der Berater, was passieren würde, wenn die Mandantin oder der Mandant gestern verstorben wäre. Dabei geht es beispielsweise um die Frage, wer nach der aktuellen Situation welches Vermögen erhalten würde, welche steuerlichen und finanziellen Folgen entstehen könnten, und wo Konfliktpotenziale liegen.

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Eine Vorgehensweise, die auf reges Interesse stößt. „Unsere Kunden sind erstaunlich offen dafür“, sagt Morgen. „Auch wenn der Begriff zunächst etwas drastisch klingt, so wird doch schnell klar, um was es geht.“ Und das kann für viele aufschlussreich sein – ein Augenöffner sozusagen. Das beginnt schon bei der Erbschaftsteuer. „Immer wieder stellt sich zum Beispiel heraus, dass nicht genug Liquidität vorhanden ist, um diese zu begleichen“, so Hellfeuer. Dazu kommt die Frage, ob jeder Erbe genau das bekommt, was er bekommen soll. „Gerade bei komplexen Familienverhältnissen wie Patchwork-Familien unterscheiden sich die gesetzliche Erbfolge und der Wunsch des Erblassers oft erheblich“, sagt Morgen

Individuelle Lösungsansätze

Auch fehlende Vollmachten oder die Entstehung problematischer Erbengemeinschaften können durch das Probesterben ans Tageslicht kommen. Besonders gravierend kann es sein, wenn ein Familienunternehmen im Spiel ist. „Sind Testament und Gesellschaftsvertrag nicht aufeinander abgestimmt, kann die gewünschte Unternehmensnachfolge gestört werden“, erklärt Hellfeuer. So können testamentarische Regelungen durch Nachfolgeklauseln in den Gesellschaftsverträgen ausgehebelt werden.

Zwar gibt es keine Standardlösung, da jede Vermögensstruktur und jede Familienkonstellation anders sind. Dennoch ist ein erster Schritt, ein Testament aufzusetzen, sofern keines vorhanden ist, oder den bestehende letzten Willen zu aktualisieren. Zudem gibt es ein paar allgemeine Stellschrauben wie die Vermögensübertragung zu Lebzeiten, bei der bestehende Freibeträge ausgenutzt werden können, oder die Schaffung von Liquidität für die Einkommensteuer.

„Und um Streitigkeiten vorzubeugen, kann ganz grundsätzlich die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers sinnvoll sein“, sagt Hellfeuer. Wichtig ist nur, dass man seine Nachfolgeregelung zu Lebzeiten professionell plant. Sonst ist es zu spät.

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  • Welche Dinge sollte ich vorher regeln, um Streit zu vermeiden?
  • Was müssen Patchworkfamilie beachten?
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Experten Interview: „Liquiditätsprobleme sind ein typisches Ergebnis des Probesterbens“

Um herauszufinden, ob die Vermögensweitergabe den eigenen Vorstellungen entspricht, gibt es den Kniff des Probesterbens. Julia Hellfeuer von der CHP Rechtsanwalt & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB in München erläutert, wie das abläuft, was dabei herauskommen kann und wie man sich auf das Ableben besser vorbereitet.

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„Im Kern ist das Probesterben ein Stresstest für die bestehende Vermögens- und Nachfolgeplanung.“

Julia Hellfeuer, Rechtsanwältin bei der Kanzlei CHP Rechtsanwalt & Steuerberater PartG mbB.

Hellfeuer: Im Kern ist das Probesterben ein Stresstest für die bestehende Vermögens- und Nachfolgeplanung. Wir simulieren den Erbfall und unterstellen dabei, der Mandant würde heute versterben. Im Anschluss prüfen wir, welche rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Folgen tatsächlich eintreten würden. Es geht hier um sehr konkrete Fragen: Ist genügend Liquidität für die Erbschaftsteuer vorhanden? Kann das Unternehmen, sofern eines vorhanden ist, fortgeführt werden? Ist der Ehepartner ausreichend abgesichert? Erhalten die Kinder das, was der Erblasser ihnen zugedacht hat?

Hellfeuer: Manche sind zunächst irritiert, manche schmunzeln. Inhaltlich verstehen die meisten den Nutzen aber sehr schnell, weil es konkret darum geht, sich mit den wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen des eigenen Todes auseinanderzusetzen.

Gerade Unternehmer und vermögende Privatpersonen haben häufig ein starkes Verantwortungsgefühl gegenüber ihrer Familie, aber auch gegenüber dem eigenen Unternehmen, Mitarbeitern oder Mitgesellschaftern. Sie möchten vermeiden, dass ihre Angehörigen neben der emotionalen Belastung plötzlich mit ungeklärten Vermögensfragen, hohen Steuerforderungen oder Streitigkeiten konfrontiert werden.

Unklare oder nicht aufeinander abgestimmte Regelungen können zudem erhebliches Konfliktpotenzial innerhalb einer Familie schaffen. Solange der Vermögensinhaber selbst handeln kann, lassen sich viele dieser Risiken noch erkennen und entschärfen.

Hellfeuer: Das Probesterben beginnt mit einer möglichst vollständigen Bestandsaufnahme der Lebenssituation des Erblassers, bei der wir insbesondere Vermögen und Verbindlichkeiten, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Bank- und Depotvermögen, Versicherungen sowie gegebenenfalls Auslandsvermögen und vieles mehr erfassen. Ebenso betrachten wir die familiären Verhältnisse und sämtliche für die Nachfolge relevanten Dokumente – also Testamente, Erbverträge, Eheverträge, Gesellschaftsverträge, Vollmachten und bereits vorgenommene Schenkungen. Anschließend wird ein fiktiver Todeszeitpunkt festgelegt, zum Beispiel der Tag des Gesprächs.

Hellfeuer: Genau, und zwar konsequent: Wer erbt? Wer erhält welchen Vermögenswert? Welche Pflichtteils- oder sonstigen Ansprüche entstehen? Welche gesellschaftsrechtlichen Folgen treten ein? Wie hoch ist voraussichtlich die Erbschaftsteuer? Wann wird sie fällig und woher kommt die erforderliche Liquidität? Wer kann unmittelbar nach dem Todesfall handeln? Entstehen zwischen den Beteiligten Interessenkonflikte?

Auf diese Weise steht am Ende ein Soll-Ist-Vergleich: Was wollte der Mandant erreichen – und was würde nach der derzeitigen Gestaltung tatsächlich eintreten? Die Abweichungen bilden anschließend die Grundlage für die weitere Beratung.

Hellfeuer: Ein typisches Ergebnis sind Liquiditätsprobleme bei der Finanzierung der Erbschaftsteuer. Diese treten insbesondere dann auf, wenn ein Vermögen überwiegend aus Unternehmensanteilen oder Immobilien besteht. Im ungünstigsten Fall müssen Vermögenswerte verkauft oder Finanzierungen aufgenommen werden, obwohl genau dies im Sinne des Unternehmens beziehungsweise der Hinterbliebenen eigentlich vermieden werden sollte. Eine andere Erkenntnis ist, dass die getroffene Vermögensverteilung nicht den tatsächlichen Wünschen des Erblassers entspricht, was auch auf die Unkenntnis der Pflichtteilsansprüche zurückzuführen ist. Dazu kommt entstehendes Konfliktpotenzial.

Hellfeuer: Eine Standardlösung gibt es nicht – dafür unterscheiden sich Familien, Vermögensstrukturen und Unternehmen zu stark. Der entscheidende Punkt ist, frühzeitig zu beginnen. Je früher sich jemand mit seiner Nachfolge beschäftigt, desto größer ist in der Regel der Gestaltungsspielraum.

Bei einer hohen erwarteten Erbschaftsteuer kann neben lebzeitigen Übertragungen etwa eine konkrete Liquiditätsplanung sinnvoll sein. Auch sollte bei der Vermögensverteilung eindeutig geregelt werden, wer welche Rechtsposition erhalten soll. Und um das Risiko von Erbstreitigkeiten zu reduzieren, braucht es klare und juristisch eindeutige Regelungen, eine frühzeitige Abstimmung der verschiedenen Dokumente und eine transparente Kommunikation. Man muss immer bedenken, dass eine belastbare Analyse den Blick auf Erbrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Familienrecht erfordert. Deshalb braucht es auch Rechtsanwälte, Steuerberater und gegebenenfalls weitere Spezialisten. Eine fachliche Spezialisierung und eine gute Vernetzung sind bei der Auswahl des passenden Beraters deshalb essenziell.

Wie das Probesterben abläuft und die häufigsten Irrtümer beim Vererben

Die Idee des Probesterbens ist es, den Ernstfall zu simulieren und dann zu analysieren, welche finanziellen und steuerlichen Konsequenzen das eigene Ablegen hätte. Das heißt, es geht um die Frage, ob in diesem Fall wirklich das passieren würde, was sich der Erblasser für seine Familie und sein Vermögen wünscht.

Der Ablauf des Probesterbens

    1. Die Bestandsaufnahme: Im ersten Schritt müssen das gesamte Vermögen sowie alle Verbindlichkeiten erfasst werden. Das beinhaltet unter anderem das Bank- und Depotvermögen, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Versicherungen, gegebenenfalls Auslandsvermögen und vieles mehr. Ebenso wichtig sind die familiären Verhältnisse. Dazu sollten in diesem Schritt alle wichtigen Dokumente wie ein bereits vorhandenes Testament, Ehe- oder Gesellschaftsverträge, Vollmachten usw. vorliegen. Dazu werden die Ziele und Wünsche des Mandanten oder der Mandantin genau erfasst.

    1. Das Probesterben: Dann wird ein fiktiver Todeszeitpunktes festgelegt. In der Regel wird angenommen, die Erblasserin oder der Erblasser wäre gestern verstorben.

    1. Durchspielen des Erbfalles: Wer erbt, wer erhält welche Vermögenswerte und welche Pflichtteils- oder sonstigen Ansprüche entstehen? Des Weiteren geht es um die gesellschaftsrechtlichen Folgen, die voraussichtliche Höhe der Erbschaftsteuer, die Frage nach der erforderlichen Liquidität usw.

    1. Soll-Ist-Vergleich: Entscheidend ist dann der Vergleich zwischen den Wünschen und Zielen des Erblassers und dem, was tatsächlich eintreten würde. Die Abweichungen bilden anschließend die Grundlage für die weitere Beratung.

    1. Umsetzung: Im Folgenden kann nun daran gearbeitet werden, die Nachfolgeplanung so zu optimieren, dass das Ergebnis den Wünschen und Zielen des Erblassers entspricht. Die Umsetzung erfolgt – falls erforderlich – gemeinsam mit Steuerberatern, Notaren und Fachanwälten.

Die häufigsten Irrtümer beim Vererben

Ich habe ein Testament, also ist alles geregelt

Das kann stimmen, allerdings ist die Frage, ob sich seit Erststellung des Testaments nicht vieles verändert hat. Gibt es eine neue Familienkonstellation, hat sich an der Struktur des Vermögens etwas verändert?

Wir haben keine Kinder, also erbt mein Ehepartner ohnehin alles

Das ist in aller Regel nicht richtig, da neben dem Ehepartner unter Umständen auch weitere Angehörige als gesetzliche Erben in Betracht kommen.

In unserer Familie gibt es keinen Streit

Das mag stimmen, jedoch sind Erbengemeinschaften erfahrungsgemäß der Beginn von Streitigkeiten. Diese können langwierig und kostspielig sein. Erblasser sollten hier gegensteuern, zum Beispiel durch vorzeitige Schenkungen. Auch eine Abfindung im Zusammenhang mit einem entsprechend vereinbarten Pflichtteilsverzicht kann in Betracht kommen. Zudem kann das Einsetzen eines Testamentsvollstreckers helfen Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Aufgrund des Familienvermögens ist die Erbschaftssteuer kein Problem

Ein mögliches Problem ist die Liquidität. Unter Umständen muss zur Finanzierung der Erbschaftssteuer illiquides Vermögen verkauft werden, zum Beispiel eine Immobilie oder Unternehmensanteile. Das ist aber oft nicht gewünscht.

Es bekommt automatisch jeder das, was er bekommen soll

Das ist selten der Fall und je komplexer die Familienkonstellation, desto unwahrscheinlicher ist das. Bei Patchwork-Familien kommt es zum Beispiel darauf an, welcher Partner zuerst stirbt. Deshalb ist eine individuelle Nachfolgeplanung hier besonders wichtig.

Ich regle meine Nachfolge über Vermächtnisse

In einem Testament können nicht nur Vermächtnisnehmer bestimmt werden. Es muss geregelt sein, wer Erbe wird. Andernfalls kann sich die Erbenstellung aus der gesetzlichen Erbfolge ergeben.

Das in der Ehe aufgebaute Vermögen ist Gemeinschaftsvermögen

Wenn kein Ehevertrag aufgesetzt wurde, dann besteht in der Regel eine Zugewinngemeinschaft, was bedeutet, dass das Vermögen getrennt bleibt.

Die Anlage in Wertpapieren ist auch immer mit Risiken verbunden. Anleger sollten sich vor Abschluss einer Investition über die einschlägigen Risiken informieren. Nähere Informationen zu möglichen Risiken finden Sie unter: https://www.v-check.de/risikohinweise

Der Inhalt dieser Website dient ausschließlich der allgemeinen Information und kann ein persönliches Beratungsgespräch nicht ersetzen. Die Veröffentlichungen stellen keine Anlageberatung und daher keine Empfehlung oder Angebot zum Kauf oder Verkauf bestimmter Finanzinstrumente dar.

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Welcher Nießbrauch ist der richtige? Zwei große Unterschiede.

„Schenken mit Nießbrauch“ ist eine Gestaltung, die jeder kennt. Manchmal wird er mit dem Wohnrecht verwechselt. Nießbrauch ist eine gängige Lösung aus dem Werkzeugkasten der Nachfolgeplanung. Er berechtigt zur eigenen Nutzung und zur Vermietung. So können beispielsweise Eigentum und Mieteinnahmen getrennt werden.

“Probesterben” – So prüfen Sie Testament, Erbfolge und Nachlassplanung

Nur rund jeder Dritte hat seinen Nachlass durch ein Testament oder andere Regelungen aktiv gestaltet. Und selbst wer vorgesorgt hat, weiß häufig nicht, ob diese Regelungen heute noch zur familiären und finanziellen Situation passen. Das sogenannte Probesterben hilft dabei, die konkreten Folgen sichtbar zu machen und die eigene Nachfolgeplanung auf den Prüfstand zu stellen.

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