Vererben mit Plan

Vererben mit Plan


Grundlagen, Strategien & Tipps

Vererben mit Plan

  • Was ist ein rechtsgültiges Testament?
  • Wann ist ein Notar erforderlich?
  • Welche Unterschiede gibt es zwischen gesetzlicher und gewillkürter Erbfolge?

Diese und viele andere Fragen stellen sich viele Menschen, wenn es um das Thema „Vererben“ geht. Sei es aus persönlicher Verantwortung für die Familie, dem Wunsch nach Klarheit für die Hinterbliebenen oder dem Ziel, das eigene Vermögen sinnvoll weiterzugeben. Dennoch schieben viele Menschen die Auseinandersetzung mit ihrem Nachlass auf, oft aus Unsicherheit oder Angst vor komplizierten rechtlichen Fragen. Dabei lassen sich viele Konflikte, Missverständnisse und steuerliche Nachteile durch eine frühzeitige und gut durchdachte Nachlassplanung vermeiden.

Vererben, Testament und Co. – diese Fakten sollten Sie kennen

Icon Vererben grün

400 Mrd. Euro jährlich

Bis 2027 werden laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung jährlich bis zu 400 Milliarden Euro verschenkt oder vererbt
Icon Vermögen grün

So gehen sorgsam aufgebaute Vermögen oft verloren

Sorgsam aufgebaute Vermögenswerte werden meist durch Scheidung, Krankheit oder Erbfall vernichtet
Icon Erbausschlagung weiß

Bereitschaft zum Testament sinkt

Die Quote der Menschen, die vor der Lebensmitte ein Testament machen, sinkt in Deutschland seit Jahren. Waren es 2012 noch 29 Prozent der unter 50-jährigen die ihre Vermögensnachfolge geregelt hatten, sind es heute nur noch 11 Prozent. Ab 65 Jahren sieht dieses Bild dann ganz anders aus: Hier hat jeder zweite bereits ein Testament gemacht.
Icon Optimierung grün

Nießbrauchdepots: Erbfolge steueroptimiert gestalten

Mit Nießbrauchdepots kann die Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge optimiert werden

eBook: Vorsorge und Nachfolge – Vollmachten für den Fall der Fälle

Keiner denkt gern an den Fall der Fälle, wenn ein Schicksalsschlag die eigene Handlungsfähigkeit einschränkt. Dennoch sollte jeder mit rechtssicheren Vollmachten dafür Vorsorge treffen.

Zur Unterstützung dieser Vorkehrungen hat das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) seine Ratgebermappe „Verfügungen, Vollmachten, Vorlagen“ aufgelegt. Umfangreich wird beschrieben, wie mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Kontovollmacht Rechtssicherheit für den Ernstfall geschaffen wird.

Kachelbild-ebook-vorsorgemappe

Im V-CHECK Podcast: Heiko Löschen – Einfach mal Probesterben

Heiko-Loeschen
Heiko Löschen: Einfach mal Probesterben
Kaum jemand will sich Gedanken über den eigenen Tod machen. Testament, Vererben, Vollmachten – alles wird auf die lange Bank geschoben. Dabei wäre es ratsam, sich frühzeitig damit zu beschäftigen, denn es erspart den Hinterbliebenen viel Zeit, Mühe, Ärger und Verzweiflung. Heiko Löschen, Geschäftsführer des Vermögensverwalters GSP asset management in Münster rät seinen Kunden daher: Einfach mal Probesterben.

Alle Beiträge zum Thema Vererben

Warum ein Notfallordner so wichtig ist

Die COVID-Pandemie liegt gefühlt bereits eine Ewigkeit zurück und ist doch für viele Menschen noch so gegenwärtig, als wäre es erst gestern gewesen. So auch für Familie M., die seitdem einen immer griffbereiten Notfallkoffer bereitgestellt hat. Wo steht eigentlich Ihr Notfallkoffer?

Steuergünstige Vermögensnachfolge? Besser mit Plan verschenken und vererben!

Immobilien, Aktien und Co. an die nächste Generation weitergeben, ohne den Fiskus über die Maßen zu beteiligen. Das geht mit vorausschauendem Handeln selbst im großen Stil, Allerdings gilt es hier, Vorkehrungen zu treffen.

Familienstiftung: Vermögensschutz und Nachfolgeplanung für Generationen

Wer plant, das Familienvermögen für zukünftige Generationen zu sichern, stößt schnell auf das Konzept der Familienstiftung. Ob Unternehmen, Immobilien oder Kapitalanlagen – eine Familienstiftung bietet eine effiziente Möglichkeit, Vermögen zu schützen, steuerlich zu optimieren und die Nachfolge systematisch zu regeln. Doch ist eine Stiftung nur etwas für Großunternehmen wie Krupp oder Henkel? Nicht unbedingt, meint Markus Richert, CFP und Seniorberater Vermögensverwaltung bei der Portfolio Concept Vermögensmanagement GmbH in Köln.

 
 
1 2 3  

Unsere aktuellen Webinare für Sie

Jetzt einfach und schnell Testament erstellen

Sie möchten selbst in der Hand haben, wie Ihr Eigentum nach Ihrem Ableben behandelt wird und wem es zugutekommt? Der Online-Testamentsservice unseres Netzwerkpartners Erblotse führt Sie durch alle wichtigen Fragen, die Sie zu Ihrem Testaments haben und informiert Sie darüber, wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist.

Logo Erblotse

Nießbrauchdepot einrichten: Vermögensnachfolge optimieren in 6 Schritten

Wer Erspartes an die nächste Generation weitergeben möchte, will oft nicht nur Steuern sparen. Dafür kann es Sinn machen Wertpapiere bereits zu Lebzeiten an Kinder zu übertragen, sich aber die Nutzung der Erträge vorzubehalten. Das kann helfen, Finanzkompetenz aufzubauen und Freibeträge noch besser zu nutzen. Nießbrauch bei Immobilien kennen noch die meisten, wie funktioniert das allerdings bei einem Wertpapierdepot? Was gilt es da zu beachten?

Zunächst raten Experten: Immer nur das Schenken, was man mit Sicherheit selbst nicht mehr braucht. Hier gilt es, langfristig tragfähige Entscheidungen zu treffen, im Idealfall gemeinsam mit allen Betroffenen. Dabei sollte die eigene finanzielle Sicherheit im Alter nicht gefährdet sein. Es ist ganz entscheidend, alles im Blick zu haben – von eventuell bestehenden Rentenansprüchen über einen möglichst lückenlosen Versicherungsschutz bis zu Immobilieneigentum und Ersparnissen.

Schon bei der Finanzanalyse ist es ratsam, Experten wie einen unabhängigen Vermögensverwalter hinzuziehen. So lässt sich der Spielraum für eine langfristige Vermögensnachfolgeplanung verlässlich bestimmen. Werden hier Summen erreicht, die bei Schenkungen zu Steuerzahlungen führen könnten, sollte unbedingt ein versierter Steuerberater mit ins Boot geholt werden. Er kann berechnen, ob ein Nießbrauchdepot ein gutes Instrument ist, um in diesem individuellen Fall Vermögen steuergünstig zu übertragen. Gut zu wissen: Bei den meisten Schenkungen außerhalb der engeren Familie liegt der Freibetrag gerade einmal bei 20.000 Euro, Nießbrauch ist also nicht unbedingt nur ein Thema für Millionäre.

Die Idee des Nießbrauchdepots ist an sich simpel: Der Schenkende überträgt Wertpapiere, behält sich jedoch die Nutzung von etwa Dividenden oder Zinsen zu Lebzeiten vor. Allerdings gibt es nur wenige Anbieter, bei denen Aktien und Co. in dieser Form übertragen werden können. Nicht jede Bank bietet die Möglichkeit, dass Wertpapiere einem neuen Inhaber geschenkt werden, aber die Erträge weiter dem Schenker zugerechnet werden. Es kann somit notwendig sein, erst ein neues Depot bei einem Spezialanbieter einzurichten. Die V-Bank bietet Nießbrauchdepots beispielsweise an.

Im Prinzip würde es rechtlich ausreichen, Wertpapiere in ein solches Depot einfach zu übertragen, was aber durchaus zu Problemen führen kann. „Ein professionell formulierter Schenkungsvertrag ist absolut empfehlenswert“, rät Rechtsanwalt Dr. Jasper von Hoerner von der LKC Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Niederlassung Gmund am Tegernsee. Der Vertrag sollte klare Regelungen für die zukünftige Verwaltung des Depots und Optionen für gewisse Notfälle enthalten. Was passiert zum Beispiel, wenn der Beschenkte vorzeitig verstirbt oder der Schenker verarmt? Solche Notfallsituationen mitzudenken und Rückfallklauseln zu formulieren, die aber nicht die Anerkennung durch das Finanzamt gefährden, ist nichts für Laien. Der Gang zu einem Notar ist dagegen bei einem Nießbrauchdepot – anders als beim Immobilienpendant – nicht zwingend nötig.

Ist der Vertrag unterschrieben, muss das Finanzamt informiert werden. Denn grundsätzlich sind Schenkungen von beiden Seiten innerhalb von drei Monaten nach Vollzug zu melden. Damit der Nießbrauchvorbehalt korrekt angerechnet werden kann, wird in der Regel der Schenkungsvertrag mit nachvollziehbarer Ertragsprognose eingereicht. Welchen Wertminderungseffekt der Nießbrauch hat, hängt maßgeblich von der verbleibenden statistischen Lebenserwartung des Schenkenden ab. Je nach Alter sind zudem Mindestlaufzeiten gesetzlich festgelegt. Der Schenkende muss nach der Übertragung noch ein paar Jahre den Nießbrauch nutzen, damit dieser voll wirksam wird. Nießbrauchmodelle sind deswegen eher für die langfristige Planung als für Last-Minute Entscheidungen geeignet.

Die Struktur des Vermögens sollte von Zeit zu Zeit angepasst werden, um sowohl den Vermögenswert für den Beschenkten als auch den Nießbrauch des Schenkenden zu sichern. Dies kann eine optimale Gelegenheit sein, die nachfolgende Generation an das Thema langfristige strategische Kapitalanlage heranzuführen. Das ist vielen Schenkenden bei Nießbrauchdepots oft mindestens so wichtig wie der Steuerspareffekt.

Errechnen Sie schnell und unkompliziert, welchen Vorteil Sie mit Nießbrauch auf Wertpapiere erzielen können

Häufig gestellte Fragen zum Thema Testament und Nachlassplanung

Bei handschriftlichen Testamenten muss der gesamte Text handschriftlich vom Erblasser selbst verfasst sein. Maschinell oder digital erstellte Testamente oder auch Verweise auf solche Passagen oder Anhänge sind ungültig und damit nichtig, selbst wenn sie unterschrieben sind. Zudem muss das Testament so unterschrieben werden, dass die Urheberschaft und Ernsthaftigkeit eindeutig erkennbar sind. Eine reguläre Unterschrift ist daher zu empfehlen.

Bei gemeinschaftlichen Testamenten reicht es aus, wenn ein Ehepartner den Testamentstext schreibt, diesen unterschreibt und der zweite Ehepartner seine Unterschrift daruntersetzt. Empfehlenswert ist es, dass der zweite Ehepartner nach dem Testamentstext und vor seiner Unterschrift selbst den Satz „Das ist auch mein letzter Wille“ hinzufügt.

Ein notarielles Testament bietet im Regelfall ein höheres Maß an Rechtssicherheit gegenüber einem Laientestament. Auch kann man sich durch ein notarielles Testament gegebenenfalls einen Erbschein oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis sparen. Wenn man sich aber als Laie vorab informiert und anderweitige juristische Unterstützung geholt hat, lassen sich auch bei einem handschriftlichen Testament Auslegungsfragen in gleicher Weise vermeiden wie bei einem notariellen Testament. Es gibt daher keine klare Rangfolge zwischen den beiden Optionen.

Das Berliner Testament gewährt eine gegenseitige Absicherung nach dem Tod eines der Ehepartner, in Verbindung mit der abschließenden Absicherung der Kinder. Der länger lebende Ehegatte bleibt beim Berliner Testament jedoch an die testamentarischen Regelungen gebunden, wenn hier keine Abänderungsmöglichkeiten vorgesehen werden. Nachteilig könnte dies sein, wenn sich die familiäre Situation nach dem Tod des einen Partners ändert, etwa durch einen neuen Partner. Wenn man keinen Erbvertrag und auch kein gemeinschaftliches Testament errichtet hat, kann man hingegen mit einem Einzeltestament jederzeit, frei und unabhängig von jeglichen Dritten, seinen letzten Willen festlegen und abändern.

Gerade bei Patchworkfamilien ist ein gemeinschaftliches Testament, das beide Todesfälle regelt, dringend anzuraten, da es sonst zu Zufallsergebnissen kommt. 

Beispiel: Bei den Eheleuten A und B hat B ein Kind aus erster Beziehung. Die Eltern von A leben noch. Wenn A und B nun ein Testament erstellen, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen, kommt es ganz entscheidend darauf an, wer von beiden zuerst verstirbt. Wenn A als erstes verstirbt und kurz danach B, würde das Vermögen erst bei B verschmelzen und dann im zweiten Todesfall anhand der gesetzlichen Erbfolge auf das Kind von B übergehen. Wenn hingegen B als erstes verstirbt und kurz darauf A, würde das Vermögen erst bei A verschmelzen und dann auf dessen Eltern je zur Hälfte übergehen. Die zeitliche Divergenz der Todesfälle, selbst wenn es sich nur um wenige Sekunden handelt, würde somit darüber entscheiden, welche Familie der beiden das gesamte Vermögen der Ehepartner erhält. Die Ehepartner sollten sich deshalb genau überlegen, wer am Ende ihr gemeinschaftliches Vermögen erben soll und auch, ob der länger lebende Ehepartner diese Bestimmung nach dem Tod des ersten Ehepartners noch abändern können soll.

Weitere spannende Themenwelten