Jetzt einfach und schnell Testament erstellen

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Gesetzliche Erbfolge prüfen & Testament schreiben

Ihr Wille zählt!

Sie möchten selbst in der Hand haben, wie Ihr Eigentum nach Ihrem Ableben behandelt wird und wem es zugutekommt?

  • Der Online-Testamentsservice von Erblotse führt Sie durch alle wichtigen Fragen, die Sie zu Ihrem Testaments haben und informiert Sie darüber, wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist.
  • Anschließend haben Sie die Wahl, ob Sie mit der gesetzlichen Aufteilung zufrieden sind oder ob Sie lieber selbst bestimmen, wer im Ernstfall erbt. Dazu können Sie mit der Hilfe des Testamentsgenerators von Erblotse.de einen individuellen Testamentsentwurf erstellen lassen.
  • Für Abonnenten des V-CHECK Newsletters übernimmt V-CHECK exklusiv die Kosten des digitalen Testamentsentwurfs in Höhe von 49 Euro.
  • Zusätzlich können Sie Ihr Testament in komplexeren Fällen mit einem Partner-Rechtsanwalt von Erblotse besprechen und sich sodann eine kostenpflichtige maßgeschneiderte Lösung entwerfen lassen.

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Testament richtig verfassen: Diese Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden – mit Rechtsanwalt Stefan Skulesch

Nur jeder fünfte Deutsche regelt seinen Nachlass und verfasst ein Testament. Oft bleibt der letzte Wille für die Hinterbliebenen damit inhaltlich unklar. Und wenn es doch mal ein Testament gibt, dann sind oft Fehler enthalten.

  • Wie schreibe ich ein wirksames Testament?
  • Welche Vorgaben gibt es?
  • Wo sollte ich es aufbewahren?
  • Kann ich meine Familie auch enterben?

Die Antworten kennt Stefan Skulesch, Rechtsanwalt, Notar und Steuerberater bei SKW Schwarz.

Konfliktfreie Vermögensnachfolge dank Testamentsvollstreckung

Thomas Gundermann

Haben Sie sich schon über die Vermögensnachfolge verständigt oder gibt es noch offene Fragen? In Anbetracht dieser Frage ist die Testamentsvollstreckung ein mächtiges Instrument, um zukünftige Konflikte zu vermeiden.

Die Testamentsvollstreckung ist ein entscheidendes Werkzeug, das der Erblasser nutzen kann, um sicherzustellen, dass sein letzter Wille respektiert und objektiv umgesetzt wird. Dabei ernennt der Erblasser eine ihm vertraute Person, beispielsweise seinen Vermögensverwalter, zum Testamentsvollstrecker.

Eine der Hauptfunktionen der Testamentsvollstreckung besteht darin, die Erben von administrativen Belangen zu entlasten. Dies erleichtert die Abwicklung des Nachlasses und kann dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden. Ein objektiver und neutraler Testamentsvollstrecker kann auch in emotional aufgeladenen Situationen vermitteln und durch Mediation Lösungen für Streitigkeiten finden. Als unparteiischer Vermittler hilft er den Erben, Kompromisse zu finden. Nicht zuletzt kann er sicherstellen, dass das Vermögen gemäß den Wünschen des Erblassers übergeben und erhalten wird.

So viele Bundesbürger haben ein Testament
So viele Bundesbürger haben ein Testament

Nach einer Umfrage von Yougov im August 2022 hatten zwei Drittel der Befragten kein Testament erstellt. Der Anteil der Befragten, welcher ein aktuelles und gültiges Testament besaß, belief sich auf 20 Prozent. Weitere sieben Prozent hatten zwar ein Testament, gaben aber an, dass es nicht mehr aktuell sei.

Die Testamentsvollstreckung kann auch den Schutz von minderjährigen Kindern oder behinderten Erben gewährleisten, indem sie den Zugriff Dritter wie Vormundschaftsgerichten, Sozialträgern oder anderen Sorgeberechtigten verhindert und die Handlungsfähigkeit bewahrt. Bei besonderen Vermögenswerten wie Wertpapieren, Kunst, Fahrzeugen oder Edelmetallen kann der Testamentsvollstrecker unerfahrenen Erben beratend zur Seite stehen, Gutachten erstellen und den Nachlass sichern.

Für Unternehmenseigentümer ist der Schutz des Unternehmens von entscheidender Bedeutung, da eine überhastete Liquidation oder Zerschlagung sowie unvorteilhafte Entscheidungen vermieden werden können, insbesondere bei unterschiedlichen Interessen. Die Testamentsvollstreckung kann auch für alleinstehende Erblasser ohne Kinder, ausländische Erben oder ältere Erben, die möglicherweise weit entfernt wohnen oder gesundheitliche Einschränkungen haben, eine große Entlastung sein.

Vorab kann ein Testamentsvollstrecker bei der Gestaltung des Testaments unterstützen, alle Vermögenswerte in einem Nachlassverzeichnis erfassen und wichtige Dokumente in einem Notfallordner aufbewahren. Kontroverse Themen wie mündliche Vereinbarungen, die Aufteilung von Immobilien, Wertpapierdepots, Beteiligungen oder emotional wertvolle Gegenstände können im Voraus besprochen und im Sinne des Erblassers geregelt werden.

Während der Erbteilung kümmert sich der Testamentsvollstrecker um die Verwaltung des Nachlasses. Dies spart nicht nur Geld, sondern erhält auch die Vermögenswerte. Darüber hinaus werden die Erben in der Trauerphase entlastet, da sie sich nicht um neue und oft dringende Angelegenheiten kümmern müssen.

Zusammengefasst ist die Testamentsvollstreckung unabhängig von der Größe des Vermögens immer eine wertvolle Unterstützung. Mit einem vertrauenswürdigen, aber neutralen Experten können alle relevanten Fragen im Voraus geklärt und die rechtsverbindliche, objektive Abwicklung des Erbfalls sichergestellt werden. Im Fokus stehen immer die Wünsche des Erblassers, sodass der Nachlass effektiv aufgeteilt wird, die Erben entlastet werden und langwierige und kostspielige Erbstreitigkeiten vermieden werden.

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DIA-Podcast: Wo ein Wille, ist auch ein Erbe – Fallstricke bei der Erstellung von Testamenten

Das Testament ist der uneigennützigste Akt des Lebens: man vergisst ganz sich selbst. Welche Fehler dabei unterlaufen können und was passiert, wenn plötzlich mehrere Testamente vom gleichen Erblasser auftauchen, diese und weitere Fragen beantwortet Folge 17 des DIA-Podcast „Rente gut, alles gut?“.
Auskunft gibt Generationenberaterin und Testamentsvollstreckerin Susanne Kleiß von der Vermögensbutler AG. Sie verrät im Podcast mit Klaus Morgenstern vom Deutschen Institut für Altersvorsorge die kurioseste Situation, die sie mit einem Testament eines Klienten erlebt hat.

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