
Geldanlage und Steuern: Das müssen Sie wissen (Teil 10)
Frage: Wie werden die Erträge von Kapitallebensversicherungen besteuert?
Antwort: Das ist eine vertrackte Angelegenheit. Die folgenden Ausführungen gelten für Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht. Beginnen wir mit Policen, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden. In diesen Fällen ist der Ertrag komplett steuerfrei, wenn die Todesfall-Leistung mindestens 60 Prozent der Versicherungssumme betrug und Sie über mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt haben. Haben Sie einen solchen Alt-Vertrag, der eine der Bedingungen oder beide nicht erfüllt, dann ist der sogenannte Ertragsanteil mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent zu versteuern. Der Ertragsanteil ergibt sich, grob vereinfacht, wenn bei Fälligkeit der Police sämtliche Prämienzahlungen von der Auszahlungssumme abgezogen werden. Wenn Ihr persönlicher Steuersatz niedriger ist als die 25 Prozent der Abgeltungssteuer, können Sie sich für ersteren entscheiden. Dazu müssen Sie die Angaben zur Lebensversicherung in der Steuererklärung nachreichen und erhalten ggf. eine Steuererstattung.
Frage: Und wie sieht es aus, wenn der Vertrag ab dem Jahr 2005 abgeschlossen wurde?
Antwort: Auch bei diesen sogenannten Neu-Verträgen ist zu unterscheiden zwischen steuerbegünstigten und nicht steuerbegünstigten Verträgen. Ein Vertrag ist steuerbegünstigt, wenn er der Altersvorsorge dient. Dazu darf die Police nicht vor dem 60. Lebensjahr ausbezahlt werden, und die Laufzeit muss mindestens 12 Jahre betragen. In diesem Fall müssen Sie auf die Hälfte des Ertragsanteils Ihren persönlichen Einkommensteuersatz entrichten. Aber Vorsicht: Die Versicherungsgesellschaften führen oft die Abgeltungssteuer auf den kompletten Ertragsanteil ab, wozu sie der Gesetzgeber verpflichtet hat. Daher sollten Sie unbedingt prüfen, ob Sie zu viel Steuern gezahlt haben. Den Differenzbetrag können Sie sich über Ihre Steuererklärung zurückholen.
Frage: Na toll! Was ist mit den nicht steuerbegünstigten Verträgen?
Antwort: Wenn der Vertrag vor dem 60. Lebensjahr ausbezahlt wird und/oder die Laufzeit weniger als 12 Jahre beträgt, ist der Ertragsanteil voll steuerpflichtig. In diesem Fall führt die Versicherungsgesellschaft darauf die Abgeltungssteuer an den Fiskus ab.
Frage: Gelten für fondsgebundene Lebensversicherungen andere Regeln?
Antwort: Nein! Zum einen werden die Fonds innerhalb des Versicherungsmantels so besteuert wie Investmentfonds und ETFs seit 2018 generell (siehe Folgen 7/8). Zum anderen gelten die oben erwähnten Steuerregeln auch für Fondspolicen, sofern die Auszahlung in einer Summe erfolgt.
Frage: Wie sieht es bei privaten Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht aus?
Antwort: Auch hier ist zu unterscheiden zwischen Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen worden und Policen, die danach zustande kamen. Im ersten Fall müssen Sie den sogenannten Ertragsanteil mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Dieser Ertragsanteil ist ziemlich niedrig: Wenn Sie bei Beginn der Auszahlungen 65 Jahre alt sind, beträgt der Ertragsanteil gerade einmal 18 Prozent der Rentenauszahlung. Bei Verträgen ab dem Jahr 2005 wird auf die Auszahlungen Abgeltungssteuer erhoben. Zuweilen fallen die Einkünfte im Rentenalter derart aus, dass es günstiger ist, den persönlichen Steuersatz zu wählen statt die Abgeltungssteuer.
Frage: Wie funktioniert die Besteuerung bei Riester- oder Rürup-Verträgen?
Antwort: Egal ob es um Banksparpläne, Fondssparpläne, Fondspolicen oder private Rentenversicherungen geht: Riester- und Rürup-Verträge bleiben generell von der Abgeltungssteuer verschont. Bei beiden Rentenarten müssen Sie die Auszahlungen mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. In den Genuss der Riester-Rente kommen Sie, wenn Sie mindestens 60 Jahre alt oder berufsunfähig sind. Bei einem Rürup-Vertrag, der auch Basisrente (für Selbständige) genannt wird, können Sie die Einzahlungen steuerlich geltend machen. Im Gegenzug müssen Sie die späteren Auszahlungen versteuern. Ab dem Jahr 2025 sind Einzahlungen zu 100 Prozent absetzbar. Bei Rentenbeginn ab dem Jahr 2040 sind 100 Prozent der Auszahlungen mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.
Lesen Sie in der nächsten Folge, mit welchen goldenen Regeln Sie beim Thema Geldanlage und Steuern sicher den Überblick behalten! Wenn Sie keinen Steuerbeitrag mehr verpassen möchten, melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter an!
Bislang erschienen in unserer Serie “Geldanlage und Steuern – Das müssen Sie wissen”:
- Teil 1: Grundzüge der Abgeltungssteuer: Geltungsbereich, Freibetrag, Verlustverrechnungstopf
- Teil 2: Grundzüge der Abgeltungssteuer: Käufe vor 2009, Depots im Ausland, Quellensteuer
- Teil 3: Grundzüge der Abgeltungssteuer: Steuerdokumente, Anlage KAP in der Steuererklärung
- Teil 4: Interview: Rendite und Risiko versus Steuerersparnis – was wirklich zählt
- Teil 5: Steuern und Anlageklassen: Einzelaktien
- Teil 6: Steuern und Anlageklassen: Anleihen, Bankeinlagen, Zertifikate, Xetra-Gold
- Teil 7: Steuern und Anlageklassen: Aktiv verwaltete Fonds und Indexfonds (ETFs) und die Reform der Investmentsteuer
- Teil 8: Steuern und Anlageklassen: Aktiv verwaltete Fonds, Indexfonds (ETFs) und fondsgebundene Versicherungen
- Teil 9: Steuern und Anlageklassen: selbstgenutzte und vermietete Immobilien, Edelmetalle, Bitcoins, Oldtimer und geschlossene Fonds
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen eine steuerliche Beratung nicht ersetzen. Konsultieren Sie bei Fragen bitte Ihren Steuerberater!
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