Neue Steuern für Anleger: Was droht Kryptos, Gold und Immobilien?

Neue Steuern für Anleger: Was droht Kryptos, Gold und Immobilien?


Noch sind Gewinne nach 12 Monaten bei Bitcoin- oder Edelmetallverkäufen steuerfrei. Auch eine Immobilie kann in der Regel nach 10 Jahren mit ungeschmälertem Ertrag veräußert werden. In Stein gemeißelt sind solche Regelungen nicht. Es gibt erste Anzeichen für Änderungen.

Der Staat braucht Geld. Dabei wird viel diskutiert, von der Zuckersteuer bis zu höheren Abgaben auf Alkohol und Tabak. Vizekanzler und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil nannte Ende April auch die Besteuerung von Kryptogewinnen als mögliche Einnahmequelle. In Zukunft könnten Gewinne beim Verkauf von Bitcoin und Co. steuerpflichtig werden, wohl analog zur Abgeltungsbesteuerung bei Aktien, aber die genauen Pläne wird es erst im Juli geben.

Solche Ideen sollten alle Anleger hellhörig machen. Denn fällt das Privileg für Kryptos, könnte das Folgen haben. Denn ähnliche Regelungen gibt es auch für Gold, Kunst oder Oldtimer. Wer etwas kauft und unter einem Jahr wieder verkauft, muss oft den Gewinn aus diesen privaten Veräußerungsgeschäften entsprechend des persönlichen Einkommensteuersatzes versteuern. Umgangssprachlich wird das Spekulationssteuer genannt.

Sie würde auch bei Immobiliengeschäften fällig, wenn zum Beispiel eine vermietete Wohnung nach weniger als 10 Jahren verkauft wird. Dass solche Geschäfte nach den Haltefristen gar nicht mehr besteuert werden, ist im internationalen Vergleich eher ein deutscher Sonderweg und es lassen sich sicher Argumente finden, warum das aus Fairnessgründen anders sein sollte.

Aber müssen Gold- und Immobilienbesitzer damit rechnen, dass bis Juli wirklich noch jemand auf die Idee kommt, die Haltefristen komplett zu kippen und damit den Haushalt zu sanieren?

Noch ist nichts entschieden

„Das ist grundsätzlich denkbar und hätte das Steueraufkommen betreffend sicherlich auch eine ganz andere Wirkung als der aus meiner Sicht im Vergleich dazu eher kleine Kryptomarkt in Deutschland“, sagt Dr. Christopher Arendt, Geschäftsführer und Fachanwalt für Steuerrecht beim ganzheitlichen Münchener Beratungsunternehmen Acconsis: „Ich erwarte aber nicht, dass die Bundesregierung so weit gehen wird.“

Dass es jedoch durchaus überraschende Änderungen geben kann, zeigt das Beispiel Silber: Im April dieses Jahres teilte das Bundesfinanzministerium per Rundschreiben mit, dass es nicht mehr möglich sein soll, Silber, Platin und Co. in sogenannten Zollfreilagern unbefristet für die Kapitalanlage aufzubewahren. Was so unspektakulär klingt, beendete quasi mit einem Streich ein nicht unübliches Geschäftsmodell. Damit konnten sich Anleger 19 Prozent Umsatzsteuer sparen, die normalerweise beim Kauf von sogenannten Weißmetallen fällig werden, zu denen auch Platin oder Palladium zählen.

Da bei einem Goldkauf generell keine Umsatzsteuer fällig wird, war das Anlagemetall als quasi Währungsreserve davon nicht betroffen. Zudem dürfte die Hemmschwelle bei der Krisenedelmetallanlage Nummer eins generell etwas zu ändern relativ hoch sein, das gilt auch für die Haltefristregelung. „Es ist eher unwahrscheinlich, dass bei Gold das Steuerprivileg gekippt wird, aber ausschließen kann man es nicht“, meint auch Markus Richert vom Kölner Vermögensverwalter Portfolio Concept.

Bei Kryptowährungen sei der Markt dagegen überschaubarer und die Widerstände dürften sich in Grenzen halten. Trotzdem scheiterte im Mai ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag, die Haltefrist für Kryptos abzuschaffen und damit die Gewinne grundsätzlich nach dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Der Vorschlag wurde unter anderem von den Regierungsfraktionen abgelehnt, obwohl hierdurch Mehreinnahmen von geschätzten 5 Milliarden Euro für den Haushalt in Aussicht gestellt wurden. Vom Tisch ist das Thema aber wohl noch nicht, aus der SPD-Fraktion hieß es: Man wolle mit entsprechenden rechtlichen Änderungen warten, bis Bundesfinanzminister Lars Klingbeil seine Vorschläge im Juli unterbreitet. Aber was würde das für Kryptowährungen wirklich bedeuten?

Kryptoerfolg trotz Regelungen?

Sollte es dazu kommen, erwartet Acconsis-Fachmann Dr. Christopher Arendt „daraus keine Veränderung im Handeln der deutschen Investoren“. Dem stimmt Vermögensverwalter Markus Richert von Portfolio Concept zu, denn „kaum ein Kryptoanleger kauft so etwas unter dem Aspekt, dass die Gewinne dann nach 12 Monaten steuerfrei sind.“ Es spricht wenig dafür, dass sich Anleger und Anbieter nur wegen des Wegfalls dieses Steuerprivilegs von der ganzen Anlageklasse abwenden. Zum Beispiel wurde in Österreich 2022 beschlossen, Kryptogewinne mit 27,5 Prozent zu besteuern, und dort wird weiter fleißig gehandelt. So mancher Anbieter scheint sogar die klaren Steuerregelungen besonders zu schätzen. Wien gilt in Europa als führender Standort für Kryptowährungen und ist unter anderem die Heimat der sehr erfolgreichen Plattform Bitpanda.

Als Fazit bleibt: Nur weil es neue Steuerregeln geben könnte, ist das noch nicht der Untergang der Anlageklasse Krypto und wäre es auch nicht für Gold oder Immobilien. In Österreich sind die Gewinne von Altbeständen steuerfrei geblieben; diese Möglichkeit einzukalkulieren, ist jedoch wahrscheinlich auch keine so schlechte Idee, wenn man sich sowieso für das Thema interessiert.

Krypto Gewinne versteuern: Die wichtigsten Regeln in 15 Minuten mit Dr. Christopher Arendt

Im Experteninterview erklärt Rechtsanwalt und Steuerrechtler Dr. Christopher Arendt im Gespräch mit Peter Heinrich von der Börsenradio Network AG die wichtigsten Steuerregeln für Krypto-Trader kurz und kompakt.

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Die Antworten hören Sie im V-CHECK Podcast.

Interview:

Nur weil die Gewinne beim Verkauf von Bitcoin und Co. vielleicht künftig immer besteuert werden könnten, ist das noch kein Drama. Eine Entscheidung für oder gegen eine Anlageklasse sollte vorrangig aus anderen Gründen getroffen werden, sagt Markus Richert vom Kölner Vermögensverwalter Portfolio Concept.

Markus Richert

„Egal ob die Steuerprivilegien für Kryptowährungen fallen, Anleger sollten andere Investmentkriterien anlegen!”

Richert: Im Prinzip ist vieles möglich, weil dem Staat Geld fehlt und er alles auf den Prüfstand stellen wird. Ehrlich gesagt wären die Gewinne aus Kryptogeschäften auch einer der ersten Punkte, die ich angehen würde. In den letzten Jahren sind hier zum Teil enorme Gewinne realisiert worden, und es ist durchaus plausibel, warum diese zukünftig der Abgeltungssteuer unterliegen sollen und sie kein Privileg mehr zum Beispiel im Vergleich zu Aktienerträgen genießen sollen.

Richert: Gold hat eine andere Historie und ist ein wirklich physisches Investment, aber klar, denkbar ist alles. Allerdings ist das Krisenedelmetall viel weiter verbreitet und Politiker dürften sich hier mehr Widerstand erwarten als bei der noch überschaubaren Anlegerschafft in Bitcoin und Co. Ich halte es für nicht besonders wahrscheinlich, dass das Steuerprivileg bei Gold gekippt wird, aber ausschließen kann man es nicht.  

Richert: Das ist eine Frage der Perspektive, denn eigentlich wäre es für die Kryptowährungen sogar eher ein Ritterschlag. Sie würden quasi normalisiert und von der Besteuerung wie ganz normale andere Anlageklassen behandelt. Ich denke, kaum ein Kryptoanleger kauft so etwas unter dem Aspekt, dass die Gewinne dann nach 12 Monaten steuerfrei sind. Das ist jetzt bisher auch nicht die klassische Anlageform für ein langfristiges Investment, sondern hat eher einen spekulativen Charakter.

 

Richert: Generell sollten steuerliche Aspekte bei der Auswahl von Anlageklassen nicht die oberste Priorität haben. Wichtiger sind hier Aspekte wie Renditepotenzial und die Funktion im Depot, was die Diversifikation, also die Streuung von Risiken, angeht. Auch wenn steuerliche Aspekte in Deutschland traditionell eine sehr hohe Bedeutung haben, sollte das nicht das primäre Entscheidungskriterium sein. Die wenigsten kaufen zum Beispiel letztlich Gold oder Immobilien wegen des Steuerprivilegs bei realisierten Gewinnen, sondern die meisten eher wegen der Funktion als Notreserve, Inflationsschutz oder Gegenposition, um mögliche Schwankungen von Aktien und Co. ein Stück weit auszugleichen.

Richert: Anleger könnten die derzeitige Rechtslage bei ihren Überlegungen berücksichtigen. Aber das Steuerthema sollte auch hier nicht der alleinige Auslöser sein, eine Investition in diese spannende, aber auch eher risikobehaftete Anlageklasse zu erwägen. Zudem kann es noch dauern, bis das Steuerprivileg wirklich fällt. Noch ist das nur eine Idee, die politisch diskutiert wird. Wann und ob das wirklich umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.

Richert: Das ist aus vielen Gründen keine gute Idee und illegal. Es ist eine Illusion, dass es in diesem Bereich wirklich Anonymität für Anleger gibt. Die Anbieter, insbesondere innerhalb der EU aber auch aus vielen anderen Staaten, tauschen inzwischen ihre Daten mit den Behörden aus. Es mag irgendwo Handelsplätze geben, die das noch nicht machen. Aber ob Anleger bei solchen Anbietern dann auch wirklich irgendwann wieder an ihre Vermögenswerte kommen, darf bezweifelt werden.

Richert: Wenn es um Steuern geht, kann ich mir grundsätzlich erst mal alles vorstellen. Aber ähnlich wie bei Gold würde sich die Politik beim Thema Immobilien sehr wenig Freunde machen. Spätestens wenn es um Omas kleines Häuschen geht, sind das Dinge, die sehr unpopulär sein dürften. Unmöglich sind Änderungen hier nicht, aber ich halte es für eine der allerletzten Optionen, die zur Haushaltssanierung herangezogen werden dürften.

Beispielrechnung Kryptogeschäft

Bisher war es sehr attraktiv, Kryptowährungen wie Bitcoin mindestens ein Jahr im Depot zu haben, denn dann waren die Gewinne komplett steuerfrei. Sollten die digitalen Währungen künftig wie Aktien behandelt werden, müssten auf Gewinne immer Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag bezahlt werden. Klingt nicht gerade positiv, allerdings hat auch die geltende Regelung ihre Stolpersteine: Vielen Anlegern ist nicht bewusst, dass ein Umtausch in eine andere Währung steuerlich wie ein Verkauf-Kauf behandelt wird und unter 12 Monaten die Gewinne nach dem persönlichen Steuersatz versteuert werden müssten. Noch komplizierter wird es bei Leihgeschäften, denn werden hier Erträge erzielt, kann sich die Haltefrist auf 10 Jahre verlängern. Hier sollte unbedingt ein Steuerberater hinzugezogen werden, um sicherzugehen.

Bisher
Steuer nach persönlichem Steuersatz (hier z. B. 30 %)
Gewinn bei Verkauf < 12 Monate Übrig
10.000,00 € 3.000,00 € 7.000,00 €
Keine Steuern
Gewinn bei Verkauf > 12 Monate Übrig
10.000,00 € 0,00 € 10.000,00 €
Mögliche neue Regelung
Immer Abgeltungssteuer
Gewinn 26,375 % inkl. Soli Übrig
10.000,00 € 2.637,50 € 7.362,50 €

Quelle: Eigene Berechnungen. Wichtiger Hinweis: Vereinfacht, da ohne Freibeträge, Kirchensteuer, Gegenrechnung von Kosten, Verlusten etc. Für genauere und individuelle Berechnungen sollte der Rat eines Steuerberaters eingeholt werden.

Was kann alles der Spekulationssteuer unterliegen?

Grundsätzlich können alle Wirtschaftsgüter der sogenannten Spekulationssteuer unterliegen, die unter 12 Monaten wieder verkauft werden. Das Gleiche gilt für Immobilien inklusive Grundstücksrechten, wenn sie nicht selbst genutzt werden und in weniger als 10 Jahren veräußert werden. Ausnahmen gibt es für Dinge des täglichen Gebrauchs, wie Möbel, Kleidung oder Privatautos. Hier liegt in der Regel kein privates Veräußerungsgeschäft vor.

 

Beispiele (nicht abschließend), bei denen eine Spekulationssteuer fällig werden kann:

  • Gebäude und Grundstücke
  • Erbbau- und Erbpachtrechte
  • Schmuck
  • Kunstgegenstände
  • Antiquitäten
  • Münz- und Briefmarkensammlungen
  • Gold, Silber und Co.
  • Bitcoins und andere Kryptowährungen
  • Oldtimer
  • Tickets für Veranstaltungen

 

Gut zu wissen: Grundsätzlich gilt ein Freibetrag von insgesamt 1.000 Euro pro Kalenderjahr für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften.

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Steuereinnahmen gefragt

Im Jahr 2025 wurden auf Bundesebene knapp 389 Milliarden Euro an Steuern eingenommen. Laut Pressemitteilung des Finanzministeriums von Ende April* sind bisher Ausgaben für 2026 von 524,5 Milliarden geplant. Da gilt es ganz offensichtlich, eine ziemlich große Lücke zu schließen. Steigende Steuereinnahmen durch eine stärkere Besteuerung von Kryptogewinnen wären da sicher willkommen. Das könnte die Idee aufkommen lassen, auch die Haltefristen für Gold, Kunst und vermietete Immobilien inklusive der Steuerbegünstigung abzuschaffen.

*Bundesfinanzministerium – Bundesregierung beschließt Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027 und die Finanzplanung bis 2030

Liniendiagramm zur Entwicklung der Steuereinnahmen von 1999 bis 2025 mit langfristig steigender Tendenz und Höchststand im Jahr 2025.
Steuereinnahmen Bundesfinanzministerium, Destatis (Stand: April 2026).

Risikohinweis/Disclaimer

Die Anlage in Wertpapieren ist auch immer mit Risiken verbunden. Anleger sollten sich vor Abschluss einer Investition über die einschlägigen Risiken informieren. Nähere Informationen zu möglichen Risiken finden Sie unter:https://www.v-check.de/risikohinweise

Der Inhalt dieses Textes dient ausschließlich der allgemeinen Information und kann ein persönliches Beratungsgespräch nicht ersetzen. Die Veröffentlichungen stellen keine Anlageberatung und daher keine Empfehlung oder Angebot zum Kauf oder Verkauf bestimmter Finanzinstrumente dar.

Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann künftigen Änderungen unterliegen.

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