
Fit für die Börse - Wir erklären die wichtigsten Begriffe: Abgeltungssteuer
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persönlicher Einkommensteuersatz
Um was geht’s bei der Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge wurde zum 1. Januar 2009 eingeführt. Die Steuer wird fällig für Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne von Wertpapieren oberhalb von 801 Euro pro Person und 1.602 Euro für Verheiratete. Sie betrifft alle, die Geld anlegen in Form von Bankeinlagen, Anleihen, Aktien, Fonds und Zertifikaten.
Sie gilt unabhängig von der Haltedauer der Wertpapiere oder Bankkonten und beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Den Solidarzuschlag müssen Anleger und Spitzenverdiener auch nach dem 1. Januar 2021 bezahlen, während er für die meisten Einkommensteuer-Pflichtigen entfällt. Damit summiert sich die Abgeltungssteuer auf mindestens 26,38 Prozent. Den fälligen Betrag führt nicht der Steuerzahler, sondern die Bank bzw. die Fondsgesellschaft direkt ans Finanzamt ab. Der Fiskus erhebt die Steuer also direkt bei der Auszahlungsstelle, sprich an der Quelle, und nicht erst im Nachhinein beim Anleger. Deshalb wird die Abgeltungssteuer auch als Quellensteuer bezeichnet.
Wer Konten und Depots bei verschiedenen Banken führt, kann Verluste und Gewinne nur über die Einkommensteuer-Erklärung miteinander verrechnen.
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