Geldanlage und Steuern: Das müssen Sie wissen (Teil 6)

Geldanlage und Steuern: Das müssen Sie wissen (Teil 6)


Als 2009 die Abgeltungssteuer eingeführt wurde, lautete das Versprechen: Alles wird einfacher. Doch dem ist nicht so – zumindest nicht aus Sicht von Otto Normalanleger. Denn zwischen der Besteuerung von Wertpapieren, Edelmetallen, Lebensversicherungen und geschlossenen Fonds gibt es weiter deutliche Unterschiede. Das gilt selbst für Wertpapiere. Heute auf unserer Agenda: Anleihen, Zertifikate sowie Exchange Traded Commodities. Und Sie erfahren, ob negative Einlagezinsen steuerlich berücksichtigt werden.

Anleihen: Wer eine Anleihe kauft, dürfte in erster Linie an den Zinszahlungen interessiert sein, auch wenn diese in der bereits jahrelangen Minizins-Phase geringer oder sogar sehr gering ausfallen. Erfreulich ist: Anleger konnten mit Schuldpapieren dank sinkender Zinsen beträchtliche Kursgewinne erzielen. Das geht jedoch nur, wenn sie die Anleihen vor ihrer Fälligkeit verkauft oder unterhalb des Emissionspreises erworben haben.

Für Zinsen und Kursgewinne von Anleihen greift die Abgeltungssteuer. Kursverluste dürfen, anders als bei Aktien, mit Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen anderer Wertpapierarten verrechnet werden. Beim Erwerb von emittierten Anleihen unterm Jahr fallen übrigens sogenannte Stückzinsen an. Die Bank behandelt diese als Verlust und verrechnet sie mit späteren Zinszahlungen. Die Abgeltungssteuer gilt auch für die wenig empfehlenswerten Aktienanleihen. Ebenso für Wandelanleihen, die Privatanleger oft nur in Form von Fonds erwerben können.

Bankeinlagen: Zinserträge unterliegen seit dem 1. Januar 2009 der Abgeltungssteuer. Leider sind diese in den vergangenen Jahren dank der Politik der EZB dahingeschmolzen wie Eis in der Sonne. Die Folge: Nur die wenigsten Anleger können sich noch über nennenswerte Zinserträge aus Bankeinlagen freuen. Nun droht neues Ungemach. Nachdem die Banken bereits von Unternehmen und von Sparern mit höheren Einlagen Negativzinsen verlangen, könnte das auch dem Normalanleger drohen.

Noch scheuen die Banken vor dem Schritt zurück. Doch die Finanzämter wissen bereits seit 2016, dass die Steuerzahler in die Röhre schauen werden. Diktum des Finanzministeriums: Negative Einlagezinsen werden nicht als Verlust im Rahmen der Abgeltungsteuer anerkannt. Zur Begründung heißt es: Negative Zinsen seien gar keine Zinsen, sondern eher eine Verwahr- und Einlagegebühr. Und solche Gebühren würden durch den jährlichen Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro bereits erfasst. Darüber hinaus, so der Fiskus, lassen sich negative Einlagezinsen nicht von anderen Kapitalerträgen abziehen. Nicht alle Steuerexperten teilen diese Meinung, sodass es hier zu Änderungen kommen kann.

Zertifikate: Wer mit Zertifikaten Veräußerungsgewinne erzielt, zahlt Abgeltungssteuer – seien es defensive Discount- oder spekulative Hebelzertifikate. Veräußerungsverluste lassen sich mit allen positiven Kapitalerträgen mit Ausnahme von Aktiengewinnen verrechnen.

Exchange Traded Commodities (ETCs): Eine besondere Stellung nehmen besicherte Zertifikate ein, die die Wertentwicklung eines Rohstoffs abbilden. Dazu gehört der Xetra-Gold-ETC, wobei ETC für „Exchange Traded Commodity“ steht. Käufer erwerben dabei das Recht, pro Zertifikat ein Gramm Gold geliefert zu bekommen. Nach zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs (Az. IX R 4/15 und VIII R 35/14) gelten für solche Zertifikate wegen des Lieferanspruchs die gleichen Regeln wie für Gold und andere physische Edelmetalle. Damit sind realisierte Kursgewinne nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Verkauft der Anleger das Zertifikat innerhalb eines Jahres nach Erwerb, wird für Gewinne der persönliche Einkommenssteuersatz fällig. Veräußerungsverluste innerhalb eines Jahres mindern die zu zahlende Einkommensteuer. Ob diese Regelung Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Aktuell gibt es Planungen im Bundesministerium der Finanzen, diese Produkte ebenfalls der Abgeltungssteuer zu unterwerfen.

In der nächsten Folge lesen Sie, was durch das seit 2018 geltende Investmentsteuerreformgesetz bei ETFs und aktiv gemanagten Investmentfonds zu beachten ist.

Bislang erschienen in unserer Serie “Geldanlage und Steuern – Das müssen Sie wissen”:

Sie wollen mehr Hintergrundwissen?

V-CHECK liefert Ihnen dauerhaft und nicht nur in Krisenzeiten relevante News rund um Ihre Geldanlage.

Jetzt zum Newsletter anmelden

Mit unseren Social Media Kanälen bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Sie finden uns auf: Facebook | LinkedIn | Twitter | YouTube