Nicht verkauft und trotzdem besteuert: Welche Steuerfallen Ihr Investment in ETFs und Fonds unnötig belasten

Nicht verkauft und trotzdem besteuert: Welche Steuerfallen Ihr Investment in ETFs und Fonds unnötig belasten


Die Vorabpauschale ist für viele Anleger inzwischen ein jährliches Ritual. Der Steuerabzug im Depot, obwohl weder etwas verkauft wurde noch Ausschüttungen geflossen sind, sorgt regelmäßig für Irritationen.

Normalerweise gilt im Depot das Zuflussprinzip. Vereinfacht gesagt bedeutet das: Besteuert wird, wenn wirklich Geld geflossen ist. Das ist bei der Vorabpauschale anders. Sie soll Steuerstundungseffekte bei Fonds und ETFs nicht zu groß werden lassen.

Was bedeutet die Vorabpauschale konkret?

Die Vorabpauschale wurde 2018 mit der Reform der Investmentbesteuerung eingeführt. Sie soll verhindern, dass Erträge aus thesaurierenden Fonds über viele Jahre steuerfrei „anwachsen“. Der Gesetzgeber unterstellt daher einen pauschalen Mindest-Ertrag – auch wenn tatsächlich nichts ausgeschüttet wurde.

Grundlage für die Besteuerung ist der sogenannte Basiszins, der jährlich vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht wird. Er orientiert sich am langfristigen Zinsniveau. Auf Basis dieses Zinssatzes wird, sofern der Fonds im betreffenden Jahr einen positiven Wertzuwachs erzielt hat, ein fiktiver Ertrag berechnet, der – nach Teilfreistellung – der Abgeltungsteuer unterliegt. Zwar es ist nur eine Vorauszahlung, doch die mindert das Investment und der Zinseszinseffekt wird gebremst.

So wird die Vorabpauschale berechnet

Folgende Musterrechnung bezieht sich auf einen fiktiven Anlagebetrag von 100.000 Euro.

 

Angenommener Basiszins: 2,5 %. Das ergibt einen fiktiven Ertrag von 2.500 Euro. Davon werden (ohne Ausschüttungen) gesetzlich 70 % angesetzt: 1.750 Euro.

Nach Teilfreistellung (beispielsweise 30 % bei Aktienfonds) verbleiben 1.225 Euro, die steuerpflichtig sind.

Bei 26,375 % Abgeltungsteuer ergibt sich eine Steuerlast von rund 323 Euro, obwohl kein Verkauf stattgefunden hat.

Das ist keine existenzielle Belastung. Aber über viele Jahre summiert sich der Effekt – insbesondere bei größeren Vermögen.

Nächste Steuerfalle: Fondsfusionen

Neben der Vorabpauschale gibt es für Fonds- und ETF-Anleger noch andere Situationen, in denen man unfreiwillig und ungeplant in eine Steuerbelastung rutscht. Ein Beispiel sind grenzüberschreitende Fonds-Fusionen. Wenn Fonds oder ETFs zusammengelegt werden (häufig aus Kostengründen), ändert sich für den Anleger wirtschaftlich zunächst wenig. In der Praxis geht das im Alltag oft unter – man wundert sich später höchstens über einen anderen Fondsnamen oder eine neue ISIN im Depot.

Steuerlich kann ein solcher Vorgang jedoch als Verkauf mit anschließendem Neukauf gelten. Das Ergebnis: Gewinne werden besteuert und Liquidität fließt ab, obwohl der Anleger das gar nicht aktiv entschieden hat.

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Lösung der Steuerfalle

Um Belastungen wie die Vorabpauschale zu vermeiden, gibt es Fondspolicen. Während der Vertragslaufzeit entkoppelt sie das laufende Investmentgeschehen (Käufe, Verkäufe, Fusionen) von der privaten Abgeltungsteuer des Kunden. Die Vorabpauschale fällt in diesem Fall nicht an, auch grenzüberschreitende Fondsfusionen finden in der Regel ohne unmittelbare Steuerbelastung statt.

Wichtig ist jedoch: Eine Fondspolice ist kein „Steuersparmodell“, sondern in erster Linie ein Steueraufschubmodell. Die Besteuerung erfolgt später bei Auszahlung. Zudem entstehen zusätzliche Kosten- und Vertragsstrukturen, die im Einzelfall sorgfältig geprüft werden müssen. Sie ist daher kein universelles Instrument, sondern entfaltet ihre Vorteile vor allem bei langfristigen Strategien, aktiven Umschichtungen – und in der Vermögensnachfolge: Im Erbfall kann aus dem Steueraufschub eine Steuerfreiheit der Wertzuwächse werden.

Die Vorabpauschale zeigt jedes Jahr, dass Fondsbesteuerung nicht erst beim Verkauf einsetzt. Wer langfristig plant, sollte neben Produkt und Kosten auch die Struktur berücksichtigen. Denn nicht nur der Markt entscheidet über die Rendite, sondern auch, ob – und wann – Steuern anfallen.

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Zusatzinformationen

Was Anleger oft unterschätzen

  • Steuern fallen nicht erst beim Verkauf an.
    Die Vorabpauschale belastet das Depot jährlich – auch ohne Ausschüttung oder Verkauf.
  • Fondsfusionen können steuerlich wie Verkäufe wirken.
    Wirtschaftlich ändert sich wenig, steuerlich kann dennoch Liquidität abfließen.
  • Struktur beeinflusst die Rendite stärker als viele erwarten.
    Je länger der Anlagehorizont, desto größer wird der Effekt von Steuerzeitpunkten.

Steueraufschub wirkt zunächst als Renditefaktor. Wie sich die Besteuerung letztlich auswirkt, hängt jedoch vom Zeitpunkt und der gewählten Struktur ab.

Die Anlage in Wertpapieren ist auch immer mit Risiken verbunden. Anleger sollten sich vor Abschluss einer Investition über die einschlägigen Risiken informieren. Nähere Informationen zu möglichen Risiken finden Sie unter: https://www.v-check.de/risikohinweise

Der Inhalt dieser Website dient ausschließlich der allgemeinen Information und kann ein persönliches Beratungsgespräch nicht ersetzen. Die Veröffentlichungen stellen keine Anlageberatung und daher keine Empfehlung oder Angebot zum Kauf oder Verkauf bestimmter Finanzinstrumente dar.

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