Testament und Erbe regeln mit Erblotse

Testament und Erbe regeln mit Erblotse


Erben und Vererben einfach gemacht mit unserem Netzwerkpartner Erblotse

Schaffen Sie in Minutenschnelle Klarheit über Ihr Erbe – mit unserem Netzwerkpartner

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Bei Erblotse finden Sie Hilfe bei allen Fragen rund ums Erben und Vererben. Die Plattform wurde von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren entwickelt, um den bürokratischen Aufwand beim Erben und Vererben für Betroffene zu verringern. Mit Erblotse können Sie errechnen, wer wie viel erben würde, ein Testament erstellen oder eine Erbschaft regeln. V-CHECK übernimmt exklusiv die Kosten für Sie.

Wer ist Erblotse und was leistet er?

Diese Fragen sollten Sie sich stellen, wenn es ums Erben und Vererben geht

Eine Studie des Deutschen Institutes für Altersvorsorge hat ergeben, wenn ein Erbe nicht geregelt wird, kommt es häufig zu Erbengemeinschaften. Diese führen gerade bei Immobilienbesitz zu langjährigen Auseinandersetzungen. Streit in der Familie und Vermögensverluste sind die Folge. Eine rechtzeitige Planung durch den Erblasser schafft Klarheit. Ein Testamentsvollstrecker hilft, den letzten Willen auch umzusetzen.

Wenn kein Testament existiert, dieses ungültig ist oder die gesetzliche Erbfolge durch ein Testament bestimmt wurde, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. In der Regel erben Verwandte des Erblassers oder der Erblasserin ab dem zweiten Grad als Erbengemeinschaft. Der Erbanteil am Nachlass richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. 

Das Bürgerliche Gesetzbuch teil Erben in verschiedene Ordnungen ein:

Erste Ordnung: alle Personen, die von dem oder der Verstorbenen abstammen
Zweite Ordnung: Eltern des oder der Verstorbenen und alle Personen, die von den Eltern abstammen
Dritte Ordnung: Großeltern der oder des Verstorbenen und alle Personen, die von den Großeltern abstammen
Vierte Ordnung: Urgroßeltern der oder des Verstorbenen und alle Personen, die von den Urgroßeltern abstammen

Da es manchmal schwierig nachzuvollziehen ist, wem ein Erbe zusteht und zu welchem Anteil, hat Erblotse den Erbquotenrechner entwickelt. So kann jeder ganz einfach online seine Erbquote oder die seiner Erben berechnen.

Lediglich jeder Fünfte in Deutschland hat einer aktuellen Umfrage von YouGov zufolge überhaupt ein aktuelles Testament. Zwei Drittel der Befragten haben gar keines erstellt. Da sind Streitigkeiten oft vorprogrammiert.

Bei einem Erbfall zeigt Ihnen Erblotse Schritt für Schritt, was zu tun ist. Sie entscheiden dann, ob Sie den Erbfall selbst regeln oder Experten von Erblotse damit beauftragen.

Um den Nachlass zu schonen, ist es wichtig Verträge und Abonnements zu identifizieren, die gekündigt werden müssen. Dazu gehören beispielsweise Mietverträge, Versicherungen, Telefon- und Internetverträge oder Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements. Überprüfen Sie die jeweiligen Kündigungsfristen, da eine verspätete Kündigung zu finanziellen Belastungen führen kann. Für die zeitsparende Kündigung der Verträge bietet Erblotse einen kostenlosen Kündigungsservice.

Wer etwas erbt, bekommt nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden des Verstorbenen. Erben müssen eine Erbschaft nicht annehmen, sondern können Sie innerhalb von sechs Wochen, nachdem der Erbfall eingetreten ist, ausschlagen. Bevor Sie diese Entscheidung treffen (können), sollten Sie sich zunächst einen Überblick über den Nachlass mit allen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten verschaffen. 

Ein Nachlassverzeichnis ist ein vollständiges und geordnetes Verzeichnis sämtlicher beim Erbfall vorhandener Nachlassgegenstände und -verbindlichkeiten. Nach einem Erbfall sind Erben verpflichtet, ein solches Nachlassverzeichnis zu erstellen. Damit sie mit dieser Aufgabe nicht überfordert sind, hilft Erblotse Erben mit dem digitalen Nachlassverzeichnis, einen Überblick über das geerbte Vermögen (und Schulden) zu erhalten. 

Der Erbschein ist ein Zeugnis des Nachlassgerichts, das feststellt, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt. Mit Erblotse können Sie den Erbschein ganz bequem online beantragen.

In Deutschland werden 46 Prozent der Erbfälle in Form von Immobilien vererbt. Ist eine Immobilie Teil einer Erbschaft, sind 71 Prozent der Erbfälle über 150.000 Euro wert. Erblotse vermittelt im Erbfall Experten, die den Wert einer geerbten Immobilie ermitteln.

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Mehr Wissen zum Thema “Erben & vererben” mit unseren eBooks vom Deutschen Institut für Altersvorsorge, Vermögensverwaltern und Rechtsanwälten

Interview mit Andreas Glogger: „Vermögenstruktur und klare Reglungen vermeiden Hick-Hack beim Erben“

Andreas Glogger

Auch wenn es unangenehm sein mag: Wer sich mit dem Thema Vererben auseinandersetzt, kann seinen Vermögensnachfolgern Streit und Steuern ersparen. Eine kluge Anlagestrategie kann zusätzlich für eventuell nötige Liquidität sorgen, sagt Andreas Glogger, Geschäftsführer und Inhaber bei der GLOGGER & PARTNER Vermögensverwaltung GmbH mit Standorten in Krumbach und Stuttgart.

Andreas Glogger: Ein Vermögen sollte grundsätzlich am besten so früh wie möglich gestaltet und immer wieder den sich verändernden Lebensumständen angepasst werden. Mit der richtigen Strukturierung lassen sich dann eventuelle Streitpunkte bei der Vermögensnachfolge deutlich reduzieren bis eliminieren. Etwa durch eine frühzeitige Übertragung von Vermögen kann Klarheit geschaffen und die Steuerlast für den Erbgang erheblich reduziert werden.

Glogger: Gerade bei größeren Vermögen sollte der Generationenübergang des Vermögens organisiert und strukturiert werden. Sei es durch einen Schenkungsvertrag mit Nießbrauchvorbehalt, einen externen Testamentsvollstrecker, eine Familiengesellschaft oder eine internationale Familienstiftung. Mit guter Beratung lässt sich über den Tod hinaus nahezu jeglicher Vermögensschutz vereinbaren, nicht nur gegenüber den Erben, sondern auch Vorsorge etwa für den Fall einer Scheidung treffen, damit der Expartner nicht vom Familienvermögen profitiert.

Glogger: Ist absehbar, dass Vermögenswerte über den Freibetragsgrenzen übertragen werden und Erbschaftssteuer anfallen wird, macht es Sinn, an Liquidität für die Erben zu denken. Dieser Teil des Vermögens sollte möglichst leicht verfügbar, etwa in Anleihen oder Zinsprodukten, positioniert werden. Aber auch ein breit gestreutes Aktiendepot kann gerade bei größeren Vermögen diese Funktion erfüllen. Insbesondere wenn bei einer langen Anlagedauer die Gewinnzone trotz möglicher Schwankungen eher nicht mehr verlassen wird.

Glogger: Schnell verfügbare Zinsprodukte bringen keinen echten Vermögenszuwachs, sondern sind in der Regel reale Kapitalvernichter. Das heißt, mit Zinsanlagen konnte die letzten 20 Jahre unter Berücksichtigung der Inflation kein Zuwachs an Kaufkraft erzielt werden. Als Alternative gibt es real rentable Kapitalanlagen, die kurzfristig verfügbar sind, aber gute Erträge erwirtschaften. Zum Beispiel sind Aktienwerte in einer breit aufgestellten Vermögensstruktur durchaus Teil des relativ schnell verfügbaren Vermögens. Denn sie können in der Regel innerhalb von wenigen Tagen zu Geld gemacht werden. Wer nicht damit rechnet, morgen tot umzufallen, sondern noch ein paar Jahre zu leben, könnte den Erben mit dieser Form der Unternehmensbeteiligung real betrachtet einen größeren Gefallen erweisen als mit Zinsprodukten.

Glogger: Je genauer und klarer die Erbschaft geregelt ist, desto weniger Spielraum für Streitigkeiten gibt es und es kommen so erst gar keine Diskussionsthemen auf. Das Wichtigste ist es aber, sich überhaupt mit dem Thema zu beschäftigen, mit den Begünstigten frühzeitig zu sprechen und vorzusorgen. Aus meiner über 40-jährigen Erfahrung würde ich sagen, wenn zu Lebzeiten vorausschauende Regelungen getroffen werden – wie die auch immer aussehen – verhindert das in etwa 9 von 10 Fällen Streit beim Aufteilen des Erbes. Ist gar nichts geregelt, gibt es in rund der Hälfte der dann meist entstehenden Erbengemeinschaften Hick-Hack.

Testament, Notar & Co.: Wie lässt sich Vermögen klug vererben? Interview mit Vermögensverwalter Timon Heinrich

Nur jeder fünfte Deutsche regelt seinen Nachlass und verfasst beispielsweise ein Testament. Oft bleibt der letzte Wille für die Hinterbliebenen damit inhaltlich unklar. Und wenn es doch mal ein Testament gibt, dann sind oft Fehler enthalten. Wie lässt sich also Vermögen klug vererben? Antworten dazu aus der operativen Sicht eines ganzheitlichen Vermögensverwalters – und damit hier keine Rechtsberatung – von Timon Heinrich, Vorstand der Hansen & Heinrich AG im Interview mit Andreas Franik.

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