"Probesterben" - So prüfen Sie Testament, Erbfolge und Nachlassplanung
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt.
Viele Testamente passen heute nicht mehr zur Lebensrealität
Der eigene Tod ist ein unangenehmes Thema, mit dem man sich verständlicherweise nur ungern beschäftigt. In der Beratung erleben wir deshalb häufig zwei Situationen: Entweder wurde das Thema bislang völlig ausgeblendet oder es wurde vor vielen Jahren einmal geregelt und seitdem nicht mehr angepasst.
Gerade der zweite Fall kann jedoch besonders tückisch sein, weil eine einmal getroffene Regelung schnell das Gefühl vermittelt, beim Thema Nachfolge auf der sicheren Seite zu sein. Ein Testament oder ein Berliner Testament existiert zwar, doch die Lebensumstände haben sich verändert. Kinder sind hinzugekommen, Vermögensverhältnisse haben sich entwickelt oder es ist eine Patchwork-Familie entstanden. Die damalige Regelung passt dann oft nicht mehr zur heutigen Lebenssituation. Genau hier setzt das sogenannte Probesterben an.
Was bedeutet Probesterben?
Der Begriff klingt zunächst vielleicht etwas drastisch. Tatsächlich macht er aber sehr schnell verständlich, worum es geht: Sie simulieren, am besten mit der Familie gemeinsam, was passieren würde, wenn Sie heute sterben. Viele Mandanten stellen dabei fest, dass sie selbst noch offene Fragen haben:
- Wer erbt eigentlich was?
- Reicht die vorhandene Liquidität aus?
- Entsteht Erbschaftsteuer und wenn ja in welcher Höhe?
- Was passiert mit Immobilien oder Unternehmen?
- Entspricht das Ergebnis überhaupt meinen Vorstellungen?
Das Probesterben schafft Klarheit und macht sichtbar, ob die aktuelle Nachfolgeplanung tatsächlich zu den eigenen Zielen passt.

So funktioniert ein Probesterben in der Praxis
In unserer Beratung gehen wir dabei im Wesentlichen in vier Schritten vor.
- Aktuelle Situation erfassen: Zunächst betrachten wir die familiären Verhältnisse, die Vermögensstruktur und vor allem die persönlichen Wünsche des Mandanten.
- Den Erbfall simulieren: Anschließend wird durchgespielt, was passieren würde, wenn der Erbfall heute einträte. Wer würde nach der aktuellen Situation welches Vermögen erhalten? Welche steuerlichen und finanziellen Folgen könnten entstehen? Wo liegen mögliche Konfliktpunkte?
- Schwachstellen aufdecken: Im nächsten Schritt prüfen wir, ob das simulierte Ergebnis den eigenen Wünschen entspricht. Dabei werden mögliche Unklarheiten, Regelungslücken oder unerwünschte Folgen identifiziert und priorisiert.
- Nachfolgeplanung anpassen: Wenn Umsetzungen erforderlich sind, koordinieren wir diese bei Bedarf gemeinsam mit Steuerberatern, Notaren und Fachanwälten. Dazu gehören beispielsweise Änderungen am Testament oder die Optimierung der Vermögensnachfolge.
Die entscheidende Frage lautet dabei immer: Würde heute tatsächlich das passieren, was Sie sich für Ihre Familie und Ihr Vermögen wünschen?
Der größte Irrtum: „Das wird schon automatisch so verteilt“
Genau das ist oft nicht der Fall.
Ein klassisches Beispiel sind kinderlose Ehepaare. Viele gehen davon aus, dass beim Tod eines Ehepartners automatisch der andere Ehepartner alles erbt. Ohne entsprechende Gestaltung kann dies jedoch falsch sein. Je nach Familienkonstellation können beispielsweise auch Eltern des Verstorbenen gesetzliche Erben werden. Plötzlich befindet sich der überlebende Ehepartner möglicherweise in einer Erbengemeinschaft mit der Schwiegermutter.
Weitere typische Irrtümer betreffen steuerliche Freibeträge, Pflichtteilsansprüche und die Folgen der gesetzlichen Erbfolge. Gerade bei Immobilien wird häufig unterschätzt, welche Folgen eine Erbengemeinschaft haben kann und wie Pflichtteilsansprüche oder fehlende Liquidität die Erben unter Druck setzen können. Bei Patchwork-Familien wiederum unterscheiden sich die gesetzliche Erbfolge und die eigentlichen Wünsche des Erblassers häufig erheblich.
Wo die größten Probleme entstehen
Im Rahmen solcher Analysen stoßen wir vor allem auf vier wiederkehrende Themen:
- Die tatsächliche Erbfolge entspricht nicht dem Wunsch des Mandanten.
- Steuerliche Freibeträge werden nicht optimal genutzt.
- Im Erbfall fehlt ausreichende Liquidität.
- Es entstehen problematische Erbengemeinschaften.
Besonders anschaulich zeigt sich das bei Immobilien. Nehmen wir drei Kinder und eine größere Immobilie. Auf dem Papier haben alle drei Vermögen geerbt. Praktisch verfolgen sie jedoch völlig unterschiedliche Interessen: Ein Kind möchte mit der eigenen Familie einziehen, das zweite seinen Anteil möglichst schnell verkaufen und das dritte die Immobilie behalten und daraus laufende Einkünfte erzielen. Wenn dann nicht genügend anderes liquides Vermögen vorhanden ist, um einzelne Erben auszuzahlen, ist der Konflikt vorprogrammiert.
Wie sich Konflikte im Erbfall vermeiden lassen
Eine gute Nachfolgeplanung beginnt deshalb lange vor dem Erbfall. Steuerliche Freibeträge können beispielsweise frühzeitig und gegebenenfalls mehrfach über Schenkungen genutzt werden. Gleichzeitig sollte darauf geachtet werden, dass genügend Liquidität vorhanden ist, damit Steuerzahlungen oder Ausgleichszahlungen nicht den Verkauf einer Immobilie oder eines Unternehmens erzwingen.
Ebenso wichtig ist die Struktur der Vermögensübertragung. Eine Erbengemeinschaft ist nicht immer die beste Lösung. Häufig kann es sinnvoller sein, einen Haupterben zu bestimmen, einzelne Vermögenswerte gezielt zuzuordnen und andere Familienmitglieder über Vermächtnisse oder Bezugsrechte aus Versicherungsverträgen zu berücksichtigen.
Je weniger im Erbfall gemeinsam entschieden werden muss, desto geringer ist häufig auch das Konfliktpotenzial.
Gerade bei nicht teilbaren Vermögenswerten wie Immobilien oder Unternehmen sollte möglichst früh geklärt werden, wer einen Vermögenswert übernehmen soll und wie die übrigen Erben wirtschaftlich ausgeglichen werden können.
Nachfolgeplanung braucht Kommunikation
Neben den rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Fragen spielt ein weiterer Punkt eine wichtige Rolle: die Kommunikation. Viele Erbstreitigkeiten entstehen nicht erst durch das Vermögen selbst, sondern durch unterschiedliche Erwartungen an das Vermögen. Wer seine Familie frühzeitig einbindet und seine Entscheidungen erklärt, reduziert Überraschungen und damit häufig auch späteren Streit.
Das Probesterben ist daher kein Selbstzweck. Es hilft vielmehr dabei, die aktuelle Nachfolgeplanung einem Realitätscheck zu unterziehen. Denn am Ende geht es nicht nur um Steuern oder rechtliche Regelungen, sondern vor allem um die Frage, ob die Menschen, die einem wichtig sind, später tatsächlich so abgesichert sind, wie man es sich wünscht. Wer frühzeitig überprüft, wie Vermögen, Immobilien oder Unternehmensanteile tatsächlich übertragen würden, kann Fehlentwicklungen erkennen und rechtzeitig gegensteuern.
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In unserem Experten-Webinar geben der Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Rafael Hörmann und Vermögensverwalter Peter Hoppe die wichtigsten Antworten zum Thema Erben und Vererben. Sie erfahren unter anderem:
- Wie gestalte ich ein rechtssicheres Testament?
- Welche Dinge sollte ich vorher regeln, um Streit zu vermeiden?
- Was müssen Patchworkfamilie beachten?
- Was ist Nießbrauch bei Wertpapieren und was ist dabei zu beachten?
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Nicht nur über ein Testament lässt sich der finanzielle Nachlass regeln. Erblasser, die sicher gehen wollen, dass ihr Vermögen zusammengehalten wird, können über eine Stiftung noch weit über den Tod hinaus Vorkehrungen treffen.
Der nächsten Generation etwas zu vermachen, kann nicht nur Freude bringen. Durch frühzeitige Vorkehrungen können unschöne Auseinandersetzungen über die Nachlassverteilung und unnötige Steuerzahlungen vermieden werden.
Wer Vermögen an seine Kinder verschenkt, will nicht, dass das Finanzamt bei der Erbschaftssteuer zuschlägt. Ein Weg, Geld einfach und steuerschonend zu übertragen, sind sogenannte Nießbrauchdepots. Bei Immobilien ist dieser Weg vielen bekannt. Was nur wenige Wissen: ein ähnliches Prinzip greift bei Aktien, Fonds, Anleihen & Co. Im Interview gibt Vermögensverwalter und Nachfolgeexperte Samir Zakaria, Tipps, was beim Nießbrauchdepot unbedingt zu beachten ist.