
Erbe schnell und einfach regeln
Grundlagen & Tipps
Sie haben geerbt? Das ist jetzt zu tun!
Nicht selten tritt der Erbfall plötzlich ein und Angehörige stehen vor einer Vielzahl an Fragen. Was sind die ersten wichtige Schritte, die zu gehen sind, wenn man geerbt hat? Welche Dokumente und Informationen werden benötigt? Wie lässt sich Streit zwischen mehreren Erben vermeiden und muss ich das Erbe überhaupt antreten?
- Wer von einer Erbschaft erfährt, sollte nicht abwarten, sondern sich sofort einen Überblick über die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten verschaffen. Um Auskunft von Banken und Co. zu bekommen, braucht es in der Regel ein beglaubigtes Testament oder ein gerichtliches Eröffnungsprotokoll der Erbschaft. Bei Unsicherheiten ist es sinnvoll, möglichst gleich am Anfang Rat von Fachleuten wie Anwälten und Steuerberatern einzuholen, die mit solchen Themen vertraut sind.
- Sie sind sich nach sechs Wochen nicht sicher, ob es besser ist, ganz auf das Erbe zu verzichten? Dann können Sie eine Nachlassverwaltung beantragen. Hier bezahlt ein vom Nachlassgericht bestellter Verwalter zunächst aus der Erbmasse die Schulden, zusätzlich werden die Kosten der Nachlassverwaltung vom Erbe abgezogen. Der große Vorteil: Reicht das Geld nicht aus, haftet der Erbe nicht mit seinem Privatvermögen.
- Es wird Ihnen erst nach ein paar Monaten klar, dass Ihr Erbe vielleicht doch keine „goldene Gans“, sondern ein „Fass ohne Boden“ ist? Gut zu wissen: Die Nachlassverwaltung kann bis zu zwei Jahre nach Anfall der Erbschaft beantragt werden.
- Sie haben alles verpasst? Dann gibt es noch ein letztes Mittel, das Nachlassinsolvenzverfahren. Auch hier wird die Haftung für die Schulden des Erblassers auf den vorhandenen Nachlass beschränkt. Diese „Insolvenz“ hat keine Auswirkung auf die Kreditwürdigkeit des Erben, kostet aber Gebühren und der Nachweis, dass das Erbe überschuldet ist, kann arbeitsaufwendig sein.
- Es gibt doch ein positives Ergebnis für Ihre Erbschaft und es handelt sich dabei um mehrstellige Beträge? Dann sollten Sie sich einen Überblick über Ihre Vermögens- und Lebenssituation verschaffen. Denn wer größere Summen frühzeitig klug positioniert, kann erheblich mehr zum Beispiel im Alter für den Ruhestand aufbauen oder mit der Übertragung auf Kindern Steuern sparen, wenn das Geerbte rechtzeitig weitergegeben wird.
Diese Fakten zum Thema “Erben” sollten Sie kennen

Unterschied Erbe und Vermächtnis
Der Erbe erhält stets eine Quote am gesamten Nachlass. Daher ist es wichtig bei der Erstellung eines Testaments zuerst die Erben mit den entsprechenden Quoten anzugeben. Der Vermächtnisnehmer hingegen erhält nur einen Gegenstand, einen Betrag oder eine sonstige Begünstigung aus dem Nachlass und muss sich an die Erben wenden, damit diese ihm das jeweilige Vermächtnis herausgeben.
Ohne Testament: Gesetzliche Erbfolge
Zunächst erbt stets, wenn vorhanden, der Ehepartner einen Teil. Die Quote bestimmt sich danach, in welchem Güterstand die Ehepartner verheiratet waren und welche sonstigen Verwandten vorhanden sind. Wenn kein Ehepartner vorhanden ist, erben Personen aus höheren Ordnungen (1. Ordnung: Kinder und deren Abkömmlinge) stets vor Personen aus niedrigeren Ordnungen (2. Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge oder 3. Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge)
So funktioniert die Erbausschlagung
Durch die Erbausschlagung verliert man die Erbenstellung rückwirkend zum Tod des Erblassers. Man hat daher keine Verwaltungs- und/oder Verfügungsrechte mehr über den Nachlass. Man partizipiert somit weder am Vermögen des Erblassers, noch muss man dessen Schulden zahlen. Insbesondere wenn der Nachlass insgesamt sicher überschuldet ist, ist die Ausschlagung rein wirtschaftlich anzuraten. Die Erbausschlagung muss persönlich beim Nachlassgericht des letzten Wohnortes des Erblassers eingereicht werden.
Fristen bei Annahme oder Ausschlagung eines Erbes
Die Erbenstellung entsteht direkt durch den Tod des Erblassers. Grundsätzlich hat man dann sechs Wochen ab Kenntnis des Todes und Kenntnis der Erbenstellung Zeit, um das Erbe auszuschlagen. Bei der gesetzlichen Erbfolge beginnt die Frist grundsätzlich ab Kenntnis des Todes. Wenn der Erblasser ein Testament hinterlassen hat, beginnt die Frist erst mit Übersendung des Eröffnungsprotokolls und des Testamentes an den Erben.eBook: Richtiges Erben und Verschenken – 143 Antworten auf die wichtigsten Fragen
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Erben
Wer nicht zum engeren Familienkreis zählt, erfährt von einer Erbschaft in der Regel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts. Dazu muss allerdings das Gericht erst einmal Kenntnis davon erlangen, dass der Erblasser verstorben ist. Ist dann das Testament bei Gericht oder einem Notar hinterlegt oder jemand aus der Familie legt es vor, werden die darin genannten Erben informiert.
Erben haben eine sechswöchige Ausschlagungsfrist, ob sie das Erbe antreten wollen oder nicht. Die Zeit läuft, sobald man Kenntnis von der Erbschaft erlangt hat, und die Frist lässt sich nicht verlängern. Im Idealfall haben Erblasser und Erbe deswegen schon vorher alles gut durchgesprochen und der Erbfall trifft einen nicht unvorbereitet. Ist das alles eine große Überraschung, macht es Sinn, möglichst zügig den Rat von Fachleuten einzuholen.
Erben treten praktisch in die Fußstapfen des Erblassers und das gilt für Vermögenswerte genauso wie für Verbindlichkeiten. Es ist dabei nicht möglich, sich nur die positiven Dinge herauszupicken, sondern es gilt das alles oder nichts Prinzip. Sind die Schulden insgesamt höher als der Wert des Nachlasses, macht es Sinn, die Nachfolge erst gar nicht anzutreten. Aber dies bedarf der näheren Prüfung.
Da gibt es mehrere Aspekte, warum der Zeitpunkt eine Rolle spielt, wie etwa Haltefristen bei der Gewinnbesteuerung. Handelt es sich zum Beispiel um das Familienheim und der Ehepartner oder die Kinder des Erblassers bewohnen es noch zehn Jahre, fallen in der Regel keine Erbschaftsteuern für denjenigen an. Auch die Eigentümerberichtigung, also die Eintragung der Erben ins Grundbuch, ist nur in den ersten zwei Jahren kostenfrei, was eine erhebliche Kostenersparnis bedeuten kann.
Wenn mehr als eine Person eine Immobilie erbt, führt das automatisch immer zu einer Erbengemeinschaft und Abstimmungsbedarf. Das ist kein Problem, wenn sich alle einig sind, aber das ist erfahrungsgemäß nicht immer der Fall. Je mehr Menschen in einer Erbengemeinschaft zusammengebunden sind, desto schwieriger kann es werden, sich hier auf ein gemeinsames Vorgehen zu einigen. Welche Sanierungsmaßnahmen werden zum Beispiel durchgeführt, wer darf einziehen, zu welchen Konditionen wird vermietet? Nicht selten führt das dann zu Streit und letztlich einem Verkauf der Immobilie, was nicht unbedingt die beste Lösung sein muss.