Dividenden oder Einlagenrückzahlungen - Warum steuerfreie Dividenden nicht immer steuerfrei bleiben
- Was steckt hinter dem Einlagekonto?
- Wann wird die Ausschüttung steuerpflichtig?
- Besonderheiten bei ausländischen Aktien
- Ein Rechenbeispiel: So wirkt sich die Ausschüttung wirklich aus
- Was ist eine Dividende?
- Was ist eine Ausschüttung aus dem Einlagekonto?
- Fazit Einlagenrückzahlungen: Das sollten Anleger wissen
- Checkliste: Woran erkenne ich eine Ausschüttung aus dem Einlagekonto?
- Checkliste: Was muss ich steuerlich tun?
- 20 Jahre Dividenden der Deutschen Telekom (2006–2025)
Aktionäre der Deutschen Telekom freuen sich seit Jahren, dass die Dividende des Konzerns steuerfrei ist. Doch plötzlich zieht das Finanzamt doch Abgeltungssteuer ein. Das ist kein Fehler, sondern die Folge der Ausschüttungspolitik der Telekom. Sie zahlt die Ausschüttungen seit Jahren in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto. Nur wenige Anleger wissen genau, was hinter dieser besonderen Form der Ausschüttung steckt und warum sie steuerlich anders behandelt wird als eine normale Dividende. Unwissen kann hier schnell Geld kosten.
Was steckt hinter dem Einlagekonto?
Um das Konzept zu verstehen, hilft ein einfaches Bild: Das steuerliche Einlagekonto ist so etwas wie ein separates Sparschwein innerhalb des Unternehmens. Darin landen nicht die erzielten Gewinne, sondern Kapital, das die Anteilseigner in der Vergangenheit bereits eingezahlt haben – etwa im Rahmen von Kapitalerhöhungen, Übernahmen oder Umstrukturierungen.
Wichtig ist der Unterschied zu einer normalen Dividende. Diese stammt in der Regel aus dem Gewinn, den ein Unternehmen erwirtschaftet hat. Darum muss der Anleger sie versteuern.
Bei Unternehmen, bei denen eine Ausschüttung aus dem Einlagekonto kommt, drücken zum Beispiel hohe Abschreibungen den bilanziellen Gewinn. Sie beeinflussen jedoch nicht die Liquidität. Das Unternehmen kann daher ausschütten, obwohl kein bilanzieller Gewinn ausgewiesen wird. Da eine Ausschüttung aus dem Einlagekonto aus zuvor eingezahltem Kapital stammt, handelt es sich steuerlich um eine Rückzahlung – daher fällt zunächst keine Abgeltungsteuer an.
V-CHECK Video: Dividenden Comeback: Was Anleger jetzt wissen müssen
Künstliche Intelligenz, rasante Tech‑Rallys und spektakuläre Kurssprünge im DAX und anderen Leitindizes bestimmen derzeit die Schlagzeilen. Doch während viele Anleger nur auf starke Kursentwicklungen schauen, geraten Dividenden oft in den Hintergrund. Dabei zeigen langfristige Analysen: Regelmäßige Ausschüttungen können ein entscheidender Baustein für stabile Renditen und nachhaltigen Vermögensaufbau sein.
Antworten von Börsenmoderator Andreas Franik im Gespräch mit Armin Glogger, Geschäftsführer der Glogger & Partner Vermögensverwaltung.
Wann wird die Ausschüttung steuerpflichtig?
Allerdings ist diese Steuerfreiheit keine echte Steuerersparnis, sondern eine Stundung. Da die Ausschüttung so behandelt wird, als würde der Anleger einen Teil seiner ursprünglichen Investition zurückerhalten, reduziert sie aus steuerlicher Sicht den Anschaffungspreis der Aktie. Wenn die Aktie verkauft wird, fällt der steuerpflichtige Gewinn entsprechend höher aus. Die gute Nachricht dabei: Der steuerliche Anschaffungspreis kann niemals negativ werden.
Gerade Aktionäre der Deutschen Telekom, die seit den frühen 2000ern investiert sind, erleben derzeit eine Besonderheit: Nach vielen Jahren ausschüttungsstarker Politik sind die Anschaffungskosten auf Null gesunken.
Viele Anleger übersehen diesen Moment und wundern sich plötzlich über Steuerabzüge, obwohl die Ausschüttung formal immer noch als „Einlagenrückgewähr“ bezeichnet wird. Steuerlich ist die Null-Linie jedoch eine harte Grenze. Jede weitere Zahlung aus dem Einlagekonto wird ab diesem Moment sofort und in voller Höhe als steuerpflichtiger Kapitalertrag behandelt – genau wie eine normale Dividende.
Neben Klassikern wie der Telekom oder Freenet nutzen vor allem Immobilienkonzerne wie Vonovia dieses Instrument intensiv. Sie haben oft hohe Abschreibungen, die den bilanziellen Gewinn drücken, obwohl die Kasse voll ist. Das Unternehmen kann also ausschütten, ohne formal Gewinn auszuweisen.
Besonderheiten bei ausländischen Aktien
Das Prinzip gibt es auch im Ausland. Dort wird es meist als „Return of Capital (RoC)“ bezeichnet. Betroffen sind oftmals US-amerikanische Immobiliengesellschaften (Reits), Infrastrukturunternehmen und Pipelinebetreiber, Energiegesellschaften, aber auch Schweizer Konzerne wie Novartis und Roche. Diese Zahlungen bergen für deutsche Anleger oft ein Problem. Während deutsche Banken Ausschüttungen heimischer Konzerne zuverlässig korrekt verbuchen, scheitern sie häufig an ausländischen Kapitalrückzahlungen. Daher werden diese Zahlungen oft wie eine normale Dividende besteuert, obwohl sie eigentlich steuerfrei wäre. Die zu viel gezahlte Steuer kann nur über die Steuererklärung zurückgeholt werden – oft mit erheblichem Dokumentationsaufwand. Wer hier nicht aufmerksam ist, zahlt unnötig drauf.
Wer sich mit dem Thema auseinandersetzt und seine Depotabrechnungen prüft, kann Fehler der Banken vermeiden und bares Geld sparen.
Fazit Einlagenrückzahlungen: Das sollten Anleger wissen
Keine echte Steuerersparnis
Ausschüttungen aus dem Einlagekonto sind zunächst steuerfrei, sofern der steuerliche Einstandskurs noch nicht auf 0 Euro gesunken ist. Die Steuer wird jedoch nicht vermieden, sondern später fällig.
Einstandskurs sinkt
Die Zahlung gilt als Rückzahlung von Kapital und reduziert den steuerlichen Anschaffungspreis der Aktie.
Null ist die Grenze
Sobald der Einstandskurs 0 Euro erreicht, werden weitere Ausschüttungen unmittelbar steuerpflichtig.
Fehler bei Auslandswerten häufig
Bei „Return of Capital“ aus dem Ausland kommt es häufig zu falscher steuerlicher Behandlung durch Banken.
Prüfung lohnt sich
Wer Abrechnungen prüft, kann zu viel gezahlte Steuern erkennen und über die Steuererklärung korrigieren.
Checkliste: Woran erkenne ich eine Ausschüttung aus dem Einlagekonto?
- Auf dem Ertragsbeleg der Bank
Formulierungen wie:- „Einlagenrückgewähr“
- „Ausschüttung aus dem Einlagekonto (§ 27 KStG)“
- „Return of Capital“
- Kein Steuerabzug
→ Ein starkes Indiz für eine Kapitalrückzahlung. - Anpassung des Einstandskurses
→ Bei deutschen Aktien oft automatisch sichtbar. - Besondere Vorsicht bei Auslandsaktien
→ Banken erkennen RoC häufig nicht und versteuern falsch.
Checkliste: Was muss ich steuerlich tun?
- Wenn die Bank korrekt bucht: Keine Aktion erforderlich.
- Wenn die Bank falsch besteuert (v. a. Ausland):
- Steuerabrechnung prüfen
- Nachweise des Unternehmens sammeln (z. B. US‑Form 8937)
- In der Anlage KAP der Steuererklärung angeben
- Optional: steuerliche Beratung einholen
20 Jahre Dividenden der Deutschen Telekom (2006–2025)
| Jahr | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dividende (€) | 0,720 | 0,720 | 0,780 | 0,780 | 0,780 | 0,700 | 0,700 | 1,400 | 0,500 | 0,500 | 0,550 | 0,600 | 0,650 | 0,700 | 0,600 | 0,600 | 0,640 | 0,700 | 0,770 | 0,900 |
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