Erbe schnell und einfach regeln
- Sie haben geerbt, sind aber angesichts der damit verbundenen Bürokratie überfordert und wissen nicht, was zu tun ist?
- Sie möchten sich einen Überblick über alle Verträge des/der Verstorbenen machen und diese bequem kündigen (lassen)?
- Sie möchten wissen, wann Sie einen Erbschein benötigen und was er kostet?
- Mit dem Online-Tool von Erblotse können Sie sich schnell und einfach einen Überblick über alle anstehenden Aufgaben im Erbfall verschaffen und anschließend entscheiden, ob Sie das Erbe selbst regeln oder Fachleute beauftragen. Damit Ihnen mehr Zeit zum Trauern bleibt.
- Die Inititalkosten in Höhe von 259 Euro übernimmt V-CHECK exklusiv für Sie. Darin enthalten sind folgende Leistungen: Fragestrecke, Nachlassverzeichnis erstellen, Erbschein beantragen, Verträge kündigen und Immobilienwerte einschätzen
Hilfe, ich habe geerbt – was ist jetzt zu tun?
Aus heiterem Himmel reich werden durch eine Erbschaft? Das ist definitiv nicht der Normalfall. Die meisten Erbschaften liegen eher im niedrigeren fünfstelligen Bereich. Bei so manchem Bedachten kommt kaum etwas oder sogar nur Schulden an (s. Grafik). Erben dürfen sich aber unabhängig von der Höhe des Nachlasses auf jeden Fall um einen großen Berg Papierkram kümmern. „Grundsätzlich gilt die sogenannte Fußstapfentheorie, Erben treten für Alles die Nachfolge des Verstorbenen an, das gilt für Vermögenswerte genauso wie Verbindlichkeiten und die meisten anderen Verpflichtungen“, erklärt Carolin Vogel, Fachanwältin für Steuerrecht bei der Münchner Kanzlei CHP im Interview. Das heißt zum Beispiel auch, dass von den Erben noch die letzte Steuererklärung eingereicht werden muss und auch daraus entstehende Steuerschulden bezahlt werden müssen. Gerade wer überraschend Erbe wird, sollte sich nicht nur deswegen schnell überlegen, ob er das wirklich sein will.
Niemand muss erben – wenn er sich beeilt
Denn sobald jemand von einer Erbschaft erfährt, hat derjenige nach deutschem Recht sechs Wochen lang Zeit, komplett darauf zu verzichten. Tut er in der Zeit gar nichts, gilt das Erbe automatisch als angenommen. Eine Ausschlagung muss entweder persönlich beim zuständigen Amtsgericht erklärt oder mit einem vom Notar beglaubigten Dokument erwirkt werden. Wichtig zu wissen: Es gibt keine Rosinenpickerei, es gilt Alles oder Nichts. Das heißt, es ist nicht möglich, zum Beispiel ein Aktiendepot zu nehmen, aber auf das sanierungsbedürftige und verschuldete Haus zu verzichten. Deswegen ist es wichtig, sich möglichst bald durch sämtliche Dokumente des Erblassers zu kämpfen und auch mit Banken und Versicherungen den aktuellen Stand zu klären. Denn die Frist zur Ausschlagung kann grundsätzlich nicht verlängert werden. „Im Einzelfall ist es oft gar nicht so leicht, Auskunft zu bekommen, denn viele Banken geben zum Beispiel ohne einen vom Nachlassgericht erteilten Erbschein keine Informationen heraus“, weiß CHP-Expertin Carolin Vogel. Wird der jedoch beantragt, kann das als Annahme des Erbes gewertet werden. Wenn es sowas denn gibt, kann alternativ ein notarielles Testament vorgelegt werden, dass einen als Erben ausweist. Bei privat verfassten handschriftlichen Testamenten kann das auch funktionieren, wenn nachgewiesen werden kann, dass dazu bei Gericht bereits ein Verfahren eröffnet wurde. „Noch besser wäre es aber, wenn der Erblasser seinen künftigen Erben bereits zu Lebzeiten über die Erbmasse informiert“, rät die Fachanwältin. Auch wenn es nicht der Regelfall ist, so mancher kann sich doch im Erbfall über einen erheblichen Vermögenszuwachs freuen, aber auch hier gilt es nicht zu lange abzuwarten.
Langfristig denken
„Vermögen muss bewirtschaftet werden, so wie der Bauer seinen Acker bewirtschaftet, um Erträge zu erzielen“, sagt Andreas Glogger, Geschäftsführer und Inhaber bei der GLOGGER & PARTNER Vermögensverwaltung GmbH mit Standorten in Krumbach und Stuttgart. Wer Werte erhalten will, sollte nach Abzug von Kapitalertragssteuer und Inflation eine reale Rendite erwirtschaften. Dazu braucht es eine gute Strategie, um Chancen zu nutzen und Risiken zu minimieren. Um die individuell passend nach einer Erbschaft entwickeln zu können, muss jedoch erstmal wirklich alles auf den Tisch. Zu einer klaren Vermögensübersicht gehören die bisher erworbenen Rentenansprüche genauso wie bestehende Versicherungen, Zahlungsverpflichtungen oder die Familienplanung vom Kinderwunsch bis zur eigenen Erbschaftsoptimierung. Danach lässt sich entscheiden „was soll mit welchem Vermögensgegenstand erzielt werden und welche Renditeerwartung hat jede einzelne Anlage“, erklärt Vermögensverwalter Andreas Glogger. Dazu gehört dann auch die Frage, was zum Beispiel mit einer geerbten Immobilie nach einer Kosten-Nutzen-Analyse passieren soll. Besser behalten, verkaufen oder eventuell gleich per Nießbrauch an die eigenen Nachfolger weitergegeben und sich so aber die Nutzung eventuelle Erträge vorbehalten? Solche Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten und es kann sich unter dem Strich lohnen, hier eher heute als morgen fachlich fundierten Rat einzuholen. Denn grundsätzlich gilt in Erbfragen das Prinzip: Je früher man sich Gedanken macht, desto besser – egal ob ge- oder vererbt wird.
Sie haben geerbt? DAS ist jetzt zu tun! Interview mit Rechtsanwalt Stefan Skulesch
Nicht selten tritt der Erbfall plötzlich ein und Angehörige stehen vor einer Vielzahl an Fragen.
- Was sind die ersten wichtige Schritte, die zu gehen sind, wenn man geerbt hat?
- Welche Dokumente und Informationen werden benötigt?
- Wie lässt sich Streit zwischen mehreren Erben vermeiden und muss ich das Erbe überhaupt antreten?
Die Antworten hat Stefan Skulesch, Rechtsanwalt, Notar und Steuerberater bei SKW Schwarz im Interview mit Moderator Andreas Franik
„Wer überraschend erbt, sollte aktiv werden!“
Wer nicht zum engeren Familienkreis zählt, erfährt von einer Erbschaft in der Regel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts. Dazu muss allerdings das Gericht erst einmal Kenntnis davon erlangen, dass der Erblasser verstorben ist. Ist dann das Testament bei Gericht oder einem Notar hinterlegt oder jemand aus der Familie legt es vor, werden die darin genannten Erben informiert.
Erben haben eine sechswöchige Ausschlagungsfrist, ob sie das Erbe antreten wollen oder nicht. Die Zeit läuft, sobald man Kenntnis von der Erbschaft erlangt hat, und die Frist lässt sich nicht verlängern. Im Idealfall haben Erblasser und Erbe deswegen schon vorher alles gut durchgesprochen und der Erbfall trifft einen nicht unvorbereitet. Ist das alles eine große Überraschung, macht es Sinn, möglichst zügig den Rat von Fachleuten einzuholen.
Erben treten praktisch in die Fußstapfen des Erblassers und das gilt für Vermögenswerte genauso wie für Verbindlichkeiten. Es ist dabei nicht möglich, sich nur die positiven Dinge herauszupicken, sondern es gilt das alles oder nichts Prinzip. Sind die Schulden insgesamt höher als der Wert des Nachlasses, macht es Sinn, die Nachfolge erst gar nicht anzutreten. Aber dies bedarf der näheren Prüfung.
Da gibt es mehrere Aspekte, warum der Zeitpunkt eine Rolle spielt, wie etwa Haltefristen bei der Gewinnbesteuerung. Handelt es sich zum Beispiel um das Familienheim und der Ehepartner oder die Kinder des Erblassers bewohnen es noch zehn Jahre, fallen in der Regel keine Erbschaftsteuern für denjenigen an. Auch die Eigentümerberichtigung, also die Eintragung der Erben ins Grundbuch, ist nur in den ersten zwei Jahren kostenfrei, was eine erhebliche Kostenersparnis bedeuten kann.
Wenn mehr als eine Person eine Immobilie erbt, führt das automatisch immer zu einer Erbengemeinschaft und Abstimmungsbedarf. Das ist kein Problem, wenn sich alle einig sind, aber das ist erfahrungsgemäß nicht immer der Fall. Je mehr Menschen in einer Erbengemeinschaft zusammengebunden sind, desto schwieriger kann es werden, sich hier auf ein gemeinsames Vorgehen zu einigen. Welche Sanierungsmaßnahmen werden zum Beispiel durchgeführt, wer darf einziehen, zu welchen Konditionen wird vermietet? Nicht selten führt das dann zu Streit und letztlich einem Verkauf der Immobilie, was nicht unbedingt die beste Lösung sein muss.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt im Einzelfall von vielen Faktoren wie der Lage, Mietnachfrage oder dem Sanierungsbedarf ab. Aber grundsätzlich sind Immobilien als langfristige Anlageklasse nach wie vor beliebt. Im Einzelfall müssen dabei aber mögliche Kosten und der zeitliche Aufwand etwa für den Erhalt oder Vermietung miteinkalkuliert werden. Gerade unter dem Aspekt der in den letzten Jahren hohen Inflation, dürfte das sprichwörtliche Betongold aber als stabile Anlageklasse seine Berechtigung in einem breit aufgestellten Vermögensmix behalten.
Nur wenige erben viel, manche sogar nur Schulden

Checkliste: Ungewöhnliches Erbe? Dann sollten Sie unbedingt diese drei Dinge tun bzw. lassen
1. Dokumentieren und sichern
Der Ist-Zustand einer Sammlung, eines Schmuckkästchens oder Bankschließfachs sollte möglichst genau festgehalten werden. Im Zweifel Zeugen mitnehmen, Fotos machen und eine Inventarliste anfertigen, dann alles an einem sicheren Ort verwahren. Zu lange sollten wertvolle Dinge gerade in unbewohnten Immobilien nicht verbleiben, so etwas sind beliebte Einbruchsobjekte gerade nach Todesfällen.
2. Originalzustand erhalten
Bei Sammlungen können manchmal Details wie etwa die fachgerechte Lagerung oder die Art der Zusammenstellung über den Wert entscheiden. Deswegen auf keinen Fall umsortieren oder einfach alles erst einmal in den eigenen, feuchten Keller stellen. Oft finden sich im Freundes- und Bekanntenkreis eines Erblassers Personen mit ähnlichen Interessen, die Tipps geben können, was am Anfang zu tun und zu lassen ist.
3. Wert ermitteln
Handelt es sich nicht gerade um einen Goldbarren mit genauer Angabe von Gewicht und Edelmetallgehalt, kann die Wertermittlung von besonderen Erbstücken eine echte Herausforderung sein. Ohne von unabhängigen Experten erstellte Gutachten ist eine faire Aufteilung oder Meldung an das Finanzamt oft nicht möglich. Steuerberater, Vermögensverwalter und Banken können hier bei der Vermittlung vertrauenswürdiger Gutachter hilfreich sein.
Webinar-Aufzeichnung: Digitaler Nachlass – Was passiert mit Daten und digitalen Vermögenswerten nach dem Tod?
Nahezu 100 % von uns nutzen beruflich und privat das Internet. Kryptowährungen sind als Anlageform zwischenzeitlich bei den Deutschen beliebter als Gold. Viele wissen aber nicht, dass im Internet geschlossene Verträge über den Tod hinaus bestehen bleiben. Der digitale Nachlass kann somit für Angehörige mit erheblichen finanziellen Risiken oder auch Verlusten verbunden sein, weil sie die digitalen Hinterlassenschaften des Verstorbenen nicht kennen oder keinen Zugriff darauf haben.
Wie Sie einen Überblick über Ihr digitales Erbe bekommen und wie hier ein sinnvolles Vorgehen aussehen kann, sehen Sie in unserer Webinar-Aufzeichnung.
Die Referenten:
Sabine Schleinkofer ist Rechtsanwältin auf dem Gebiet Erb- und Erbschaftsteuerrecht der ACCONSIS. Dr. Christopher Arendt ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Geschäftsführer der ACCONSIS.