Drei Denkfehler in der Nachfolgeplanung

Drei Denkfehler in der Nachfolgeplanung


„Nachfolge? Haben wir erledigt.“ Wenn wir diesen Satz hören, werden wir hellhörig. Denn meist heißt das: Es gibt ein Testament, ein paar Schenkungen und der Rest wird sich in der Familie schon regeln. In der Praxis wiegen sich viele dabei in trügerischer Sicherheit.

Drei typische Fehlannahmen:

  1. Wir haben ein Testament
    Ja – aber das wurde vor vielen Jahren aufgesetzt. Seitdem ist viel passiert: Das Vermögen ist gewachsen, die Kinder sind aus dem Haus, vielleicht gibt es schon Enkelkinder. Das „Berliner Testament“ war damals sinnvoll, doch braucht der überlebende Partner wirklich noch das gesamte Vermögen zur Absicherung? Vielleicht wäre es heute klüger, einen Teil zum Beispiel über Vermächtnisse an Kinder oder Enkel weiterzugeben? Denn sonst droht gerade bei größerem Vermögen eine doppelte Steuerbelastung: erst beim Tod des ersten Ehepartners, dann umso stärker beim zweiten. Und Pflichtteilsansprüche? Die lassen sich nicht vermeiden, auch ein „Alles-an-den-Partner“-Testament kann dieses Risiko nicht vollständig ausschalten, sondern bestenfalls erschweren. Nur eine regelmäßige Überprüfung – spätestens alle fünf Jahre – bringt Klarheit: Passt das Testament noch zur heutigen Vermögens- und Familiensituation?
  2. Die Kinder regeln den Rest untereinander
    Darin steckt schon der erste Denkfehler: Sie regeln es selten allein. Ehepartner, Schwiegereltern oder Patchwork-Konstellationen haben oft Einfluss, auch wenn sie rechtlich außen vor sind. In der Realität sitzen sie meist mit am Tisch.
    Auch sachlich kann es zu Schieflagen kommen, wenn die auf dem Papier vermeintlich faire Verteilung anders ausgeht. Ein Beispiel: Der Sohn erhält das selbstgenutzte Einfamilienhaus, die Tochter eine Ferienimmobilie im Ausland. Der Verkehrswert scheint vergleichbar – die steuerliche Belastung ist es aber nicht. Während der Sohn das Familienheim unter Umständen steuerfrei übernehmen kann, muss die Tochter Erbschaftsteuer zahlen – und je nach Land auch noch ausländische Steuer. Dies ungewollte Ungleichbehandlung kann einen bitteren Nachgeschmack bei den Kindern zurücklassen. Wer über Vermögensverteilung nachdenkt, sollte auch die steuerlichen Folgen berücksichtigen – denn genau die werden bei der Nachfolgeplanung oft übersehen.
  3. Frühzeitiges Verschenken spart Steuern
    Im Grundsatz richtig, denn Freibeträge können bei Schenkungen alle zehn Jahre genutzt werden. Und wer selbst beim Erben Steuern zahlen musste, möchte es bei den eigenen Kindern besser machen. Doch was steuerlich sinnvoll erscheint, muss wirtschaftlich noch lange nicht richtig sein. Problematisch wird es, wenn vorher nicht durchgerechnet wurde, wie viel Vermögen man im Alter noch braucht. Die Lebensumstände ändern sich: Vielleicht fällt die Rente geringer aus als erwartet, der Lebensstandard bleibt hoch oder es entstehen Pflegekosten, mit denen niemand gerechnet hat. Wenn Not am Mann ist, sind Rückforderungen möglich. Aber wer möchte schon bei den eigenen Kindern um Rückgabe bitten? Besser ist es, vorher eine wirtschaftliche Ruhestandsplanung zu machen und nur das zu verschenken, was wirklich entbehrlich ist.

Ein Testament allein macht noch keine durchdachte Nachfolge. Nur wenn Schenkungen, Versorgung und Erbfolge mit einer überlegten Ruhestands– und Nachfolgeplanung aufeinander abgestimmt werden, lassen sich die zahlreichen Fallstricke vermeiden.

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