Bei diesen Geldanlagen zahlen Sie langfristig gar keine Steuer

Bei diesen Geldanlagen zahlen Sie langfristig gar keine Steuer


Es gibt Anlageklassen, für die nicht die Abgeltungssteuer, sondern der persönliche Einkommenssteuersatz gilt. Das kann von Vor- oder Nachteil sein. Nach einer gewissen Mindesthaltedauer fällt auf diese Erträge überhaupt keine Steuer an.

Edelmetalle: Beim Verkauf von physischen Edelmetallen (Gold, Silber, Platinum, Palladium) handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft. Dessen Gewinn ist in der Steuererklärung als „sonstige Einkünfte“ (Anlage SO) einzuordnen. Liegt das Edelmetall länger als ein Jahr im Tresor oder Bankschließfach, bleiben indes alle Gewinne steuerfrei. Dies gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch beim Kauf der Inhaberschuldverschreibung Xetra-Gold. Sofern das Kriterium der einjährigen Haltedauer erfüllt ist (Az.: XIII R 4/15).

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Identische Bedingungen greifen bei Veräußerungsgewinnen mit Schmuck, Fremdwährungen, Bitcoins, Briefmarken, Münzsammlungen, Antiquitäten, Kunstgegenständen und Oldtimern.

Immobilien: Wer eine selbstgenutzte Immobilie verkauft, zahlt grundsätzlich keine Steuer auf den Veräußerungsgewinn. Bei vermieteten Immobilien beträgt die Spekulationsfrist, nach der der Veräußerungsgewinn steuerfrei vereinnahmt werden kann, zehn Jahre. Wurde die Immobilie vererbt bzw. verschenkt und wird sie danach vom Beschenkten/Erben vermietet, beginnt die zehnjährige Spekulationsfrist mit dem Erwerb durch den Schenker oder Erblasser. Und nicht mit dem Zeitpunkt der Erbschaft bzw. der Schenkung.

Wie Sie nach dem Corona-Crash steuerlich das Beste aus Aktienverlusten machen, lesen Sie hier.

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