Unsere Autoren
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Nicolai Utz

Geschäftsführer
ACCONSIS GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft
  • Nicolai Utz verantwortet bei ACCONSIS folgende Themenbereiche: · Nachlass- und Vermögensnachfolge · Testamentsgestaltung und Testamentsvollstreckung · Pflichtteilsrecht und Erbstreitigkeiten · Steueroptimierte Gestaltungen (Erbschaft- & Schenkungsteuer, vorweggenommene Erbfolge) · Nachfolgeplanung für digitale Vermögenswerte (z. B. Kryptowährungen, NFTs, Wallets)
  • Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht hat er sich auf die rechtssichere Gestaltung von Nachfolge- und Erbmodellen spezialisiert. Dabei berät er Unternehmerfamilien, mittelständische Unternehmen sowie Privatmandanten bei der Sicherung und Übergabe von Vermögen – stets mit Blick auf steuerliche Optimierung und den Erhalt von Familienvermögen. Ein weiterer Fokus liegt hierbei auf der rechtlichen Gestaltung von Familiengesellschaften und von Nachfolgelösungen für digitale Vermögenswerte / Kryptowerte. In erbrechtlichen Streitigkeiten vertritt Rechtsanwalt Utz seine Mandanten sowohl im Zuge der außergerichtlichen Streitbeilegung als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung / Abwehr von Ansprüchen. Zu seinen Mandanten zählen Unternehmer, Erbengemeinschaften und Privatpersonen, die insbesondere in komplexen familiären und steuerlichen Konstellationen auf seine Expertise vertrauen. Nicolai Utz ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) und veröffentlicht regelmäßig Rechtsbeiträge, u.a. auf anwalt.de.
  • Rechtsanwalt | Fachanwalt für Erbrecht Geschäftsführer der ACCONSIS GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Director Nachlass & Vermögensnachfolge der ACCONSIS

Beiträge

Kryptowerte vererben: So sichern Sie Bitcoin & Co. in der Nachlassplanung ab

Im digitalen Zeitalter gehört Bitcoin längst zu vielen Depots. Doch was passiert mit Wallets und Coins im Erbfall? Ohne klare Regelungen können Kryptowerte schnell verloren gehen. Experten wie Dr. Arendt und Herr Utz betonen: Nur wer Zugangsdaten sicher verwahrt, Testamentsvollstrecker einsetzt und steuerliche Besonderheiten beachtet, stellt sicher, dass das digitale Vermögen nicht im Nirwana verschwindet. Ein Interview.