
Mehr Kunst für weniger Geld - Wichtige Fakten zur Umsatzsteuersenkung für Kunstkäufe ab 2025
Diese Neuerung gilt seit Beginn des Jahres 2025 für jede Lieferung und jeden innergemeinschaftlichen Erwerb von Kunstgegenständen, der über den Kunsthandel erfolgt.
Umsatzsteuererhöhung 2014: Hintergründe und Folgen
Seit Januar 2014 kamen aufgrund einer neu eingeführten EU-Richtlinie, welche den Zweck hatte, die Besteuerung von gewerblichen Handelsgeschäften zu vereinheitlichen, nur noch jene Kunstkäufer in den Genuss des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent, die Kunstwerke unmittelbar aus einem Künstleratelier und damit direkt vom Künstler selbst erwarben. Bei nicht wenigen Großsammlern führte dies dazu, dass sie gezielt die Galerie umgingen und darauf bestanden, künstlerische Arbeiten ausschließlich direkt über den Künstler ankaufen zu können.
Der gewerbliche Kunsthandel in Deutschland hatte seit der 2014 vorgenommenen Anhebung der Umsatzbesteuerung von 7 Prozent auf 19 Prozent regelmäßig die enorme Benachteiligung von Galerien, Kunsthandlungen und Auktionshäusern in Relation zur internationalen Konkurrenz kritisiert. Denn die auf 19 Prozent hinaufgesetzte Umsatzsteuer für Kunstgegenstände führte dazu, dass Frankreich mit 5,5 Prozent und England mit 5 Prozent, die Schweiz mit 8,1 Prozent und USA mit 8,85 Prozent zu deutlich attraktiveren Kunstumschlagplätzen wurden. Deutschland geriet darüber mit seinem vergleichsweise hohen Mehrwertsteuersatz erheblich ins Hintertreffen.
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Rückkehr zum ermäßigten Satz als Kulturförderung
Die Anhebung der Umsatzsteuer war jedoch politisch nötig geworden, weil die bis dahin gültige Ermäßigung des Steuersatzes nach § 12 des geltenden Umsatzsteuergesetzes gegen die verbindlichen Vorgaben des Gemeinschaftsrechts verstieß, weil sie im gewerblichen Kunsthandel uneingeschränkt auf sämtliche Umsätze angewendet wurde, die über den Verkauf oder die Vermietung von Kunstwerken, Antiquitäten und Sammlungsstücken anfielen. 2012 hatte die Europäische Kommission sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland geführt, da der gewerbliche Kunsthandel durchweg mit 7 Prozent Mehrwertsteuer operierte.
Doch die bleierne Zeit für den deutschen Kunsthandel ist fortan vorbei. Nach einem zähen und zehn Jahre andauernden politischen Ringen kehrte man im Januar 2025 tatsächlich wieder zurück zur alten Regelung, der gemäß Kunstwerke, Sammlungsstücke und Antiquitäten wieder durchweg mit einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent zu belegen sind.
Seit April 2022 ermöglicht nämlich eine neue Umsatzsteuerrichtline der EU ihren Mitgliedstaaten aus einem Katalog von 27 Produkt- und Dienstleistungsgruppen, jene auszuwählen, für die eine reduzierte Umsatzsteuer gelten soll. Aus diesem Grunde konnten Kunstwerke, Sammlungsstücke und Antiquitäten wieder im Ausnahmekatalog des Umsatzsteuergesetzes aufgenommen werden. Diese Gegenstände gehören mit dem neuen Jahressteuergesetz von 2024 ab Januar 2025 wieder ausdrücklich zu jenen Gütern, die in Deutschland steuerlich zu fördern und zu begünstigen sind. Von der Umsatzsteuersenkung für Kunstgegenstände, Antiquitäten und Sammlungsstücke soll vor allem auch der deutsche Kunsthandel profitieren, da die Steuerpolitik im Bereich des gewerblichen Kunsthandels hierzulande wieder ganz bewusst als wesentliches Element der indirekten Kulturförderung eingesetzt werden soll.
Gilt die Umsatzsteuersenkung für kunstvolle Objekte jeglicher Art?
Zusammengefasst bedeutet das:
Ausschließlich jene Gegenstände, die unter die oben genannte Definition fallen und die unter den genannten Rahmenbedingungen produziert und erworben werden, werden zukünftig wieder von dem reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent profitieren.
Für internationale Kunstinvestoren und Sammler lohnt es sich deshalb, ab 2025 auch wieder öfter in Deutschland auf die Suche nach neuen Objekten zu gehen. Aufgrund der reduzierten Mehrwertsteuer wird das im deutschen Kunsthandel aufgerufene Preisniveau im Vergleich zu beispielsweise Schweizer Auktionshäusern oder Kunsthändlern in jedem Falle wieder erheblich attraktiver sein als bisher.
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