Steuern sparen mit der geförderten Altersvorsorge

Steuern sparen mit der geförderten Altersvorsorge


Die staatlich geförderte Altersvorsorge ist in der Finanzindustrie nicht beliebt. Dabei kann gerade die Rürup-Rente für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener sehr lukrativ sein!

Die Finanzindustrie will die ungeliebten staatlich geförderten Produkte der Altersvorsorge wie Riester– und Rürup-Rente am liebsten abschaffen. Die niedrigen Zinsen und die Beitragsgarantie belasten die Anbieter schwer. Einige warnen schon, die Produkte ab dem kommenden Jahr nicht mehr anzubieten.

Dabei ist vor allem die steuerlich geförderte Basisrente (nach ihrem Initiator Bert Rürup oft auch als „Rürup-Rente“ bezeichnet) für Selbstständige, gut verdienende Angestellte und Freiberufler durch die steuerliche Absetzbarkeit des Sparbeitrags besonders lukrativ.

Sie können mit der Basisrente die Versorgungslücke im Alter schließen, Steuervorteile nutzen und über Zusatzbausteine Lebensrisiken wie Erwerbs- und Berufsunfähigkeit und auch die Familie absichern.

Bei ihrer Einführung 2005 konnten gerade einmal 60 Prozent der eingezahlten Beiträge als Sonderausgabe steuerlich abgesetzt werden. Da dieser Prozentsatz seitdem jährlich um zwei Prozentpunkte steigt, wird der steuerliche Effekt gerade jetzt richtig interessant. 90 Prozent der Beiträge können noch in diesem Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Das senkt das zu versteuernde Einkommen. Neben den monatlichen Sparbeträgen besteht bei der Basis Rente zudem die Möglichkeit, jährlich flexibel Zuzahlungen zu leisten.

Im Jahr 2020 beträgt der steuerlich geförderte Höchstbetrag für solche Altersvorsorgeinstrumente 25.046 Euro bei Alleinstehenden und 50.092 Euro bei Verheirateten.

Wie viel Steuererstattung ein Rürup-Sparer erwarten kann, hängt von der Höhe des zu versteuernden Einkommens und dem persönlichen Steuersatz ab. Grundsätzlich gilt: Je mehr der Sparer verdient, umso mehr bekommt er vom Finanzamt zurück.

Bei einem hohen zu versteuernden Einkommen lohnt sich diese Zuzahlung doppelt. So zahlen Sparer weniger Einkommensteuer und es sammelt sich mehr Kapital für die private Zusatzrente an. Der Sparer kann einen Vorsorgevertrag mit oder ohne garantierte Leistungen und Überschussbeteiligung abschließen.

Grundsätzlich gibt es die Basisrente:

  • mit und ohne Hinterbliebenenschutz
  • als fondsgebundene Basisrente
  • als Sofortrente

Bei jeder Variante erhält der Versicherte im Alter lebenslang eine monatliche Rente.

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