
Bei diesen Geldanlagen zahlen Sie langfristig gar keine Steuer
Edelmetalle
Beim Verkauf von physischen Edelmetallen (Gold, Silber, Platinum, Palladium) handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft. Dessen Gewinn ist in der Steuererklärung als „sonstige Einkünfte“ (Anlage SO) einzuordnen. Liegt das Edelmetall länger als ein Jahr im Tresor oder Bankschließfach, bleiben indes alle Gewinne steuerfrei. Dies gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch beim Kauf der Inhaberschuldverschreibung Xetra-Gold. Sofern das Kriterium der einjährigen Haltedauer erfüllt ist (Az.: XIII R 4/15).
Identische Bedingungen greifen bei Veräußerungsgewinnen mit Schmuck, Fremdwährungen, Bitcoins, Briefmarken, Münzsammlungen, Antiquitäten, Kunstgegenständen und Oldtimern.
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Immobilien
Wer eine selbst genutzte Immobilie verkauft, zahlt grundsätzlich keine Steuer auf den Veräußerungsgewinn. Bei vermieteten Immobilien beträgt die Spekulationsfrist, nach der der Veräußerungsgewinn steuerfrei vereinnahmt werden kann, zehn Jahre.
Wurde die Immobilie vererbt bzw. verschenkt und wird sie danach vom Beschenkten/Erben vermietet, beginnt die zehnjährige Spekulationsfrist mit dem Erwerb durch den Schenker oder Erblasser. Und nicht mit dem Zeitpunkt der Erbschaft bzw. der Schenkung.
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Steigende Preise hier, Bodenbildung dort – die Schlagzeilen zum Immobilienmarkt 2025 könnten widersprüchlicher kaum sein. Doch hinter der öffentlichen Wahrnehmung offenbart sich ein klareres Bild: Hohe Baukosten, steigende Zinsen und massiv rückläufige Baugenehmigungen erschweren Investitionen spürbar. Immer mehr Anleger stellen sich daher die Frage: Wo lohnt sich der Einstieg in Immobilien noch – und wann ist es besser, auf liquide Alternativen wie Aktien zu setzen?