Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH: "Nichts für Dividenden- und Anleihen- Strategien"

Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH: "Nichts für Dividenden- und Anleihen- Strategien"


Ab welchem Depotvolumen rechnet sich eine vermögensverwaltende GmbH und was ist bei der Gründung einer solchen zu beachten? Für welche Anlagestrategien eignet sie sich? Welche Kosten müssen bei Gründung und Betrieb berücksichtigt werden? Die wichtigsten Fragen beantwortet der Stuttgarter Steuerberater und Partner bei TAXGATE Dr. Frank Thiede im Interview.

Immer häufiger ist zu hören, eine vermögensverwaltende GmbH rechne sich bereits ab einem Depotvolumen von 100.000 Euro. Können Sie das bestätigen?

Dr. Frank Thiede: Das kann ich allgemein nicht bestätigen. Die GmbH ist zunächst mit Gründungskosten verbunden (Steuer- und Rechtsberatung, Notariat). Sie hat zudem nicht unerhebliche laufende Kosten für Buchhaltung, Jahresabschüsse und Steuererklärungen. Die laufende Steuerbelastung aus Körperschaftsteuer, und – noch immer – Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer beträgt ca. 30 %. Ein klarer Nachteil gegenüber der Direktanlage im Privatvermögen. Vorteile gibt es allerdings bei Aktien-Veräußerungsgeschäften. Diese Gewinne unterliegen effektiv nur einer sehr geringen Besteuerung von ca. 2 %. Bei einer vermögensverwaltenden GmbH muss darüber hinaus berücksichtigt werden, dass mit der Ausschüttung nochmals ca. 27 % Steuern anfallen und zwar auch für die bisher kaum belasteten Aktien-Veräußerungsgewinne.

Daher kann sich die auch als Trading-GmbH bezeichnete Gesellschaft nur lohnen, wenn dauerhaft hohe Aktien-Veräußerungsgewinne erzielt werden, die Administration durch smarte Anwendungen effizient ist und langfristig keine bzw. nur geringe Ausschüttungen vorgenommen werden. Kehrseite der Medaille: Bei Veräußerungsverlusten aus dem Trading bleiben die Verluste in der GmbH eingesperrt und können grundsätzlich nur mit späteren Gewinnen verrechnet werden.

Fazit:

Dividenden- und Anleihestrategien im Privatvermögen lassen, während ergänzend eine GmbH für hohe und dauerhafte Aktienwertzuwächse zweckmäßig sein kann. Darüber hinaus kann eine GmbH unter Umständen vorteilhaft sein für bestimmte, großvolumige Derivate-Tradingstrategien, da hier im Privatvermögen Verrechnungsbeschränkungen greifen. Für die Immobilienbestandshaltung kann eine vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft ebenfalls attraktiv sein aufgrund der GewSt-Befreiung. Dabei muss im Einzelfall das Immobilien-Portfolio analysiert werden, insbesondere weil im Betriebsvermögen Veräußerungsgewinne unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig sind.

Damit Ihre Geldanlage gelingt: Ihr Kompass durch den Steuerdschungel

Sichern Sie sich jetzt unser eBook – es kostet Sie keinen Cent!

Jetzt herunterladen

Was ist bei der Gründung einer solchen GmbH zu beachten und mit welchen Kosten ist realistischerweise tatsächlich zu rechnen?

Dr. Thiede: Für die Gründung sollte man ca. € 5.000 – € 8.000 rechnen. Laufende Kosten ca. € 12.000 – 15.000 je nach Umfang der Buchhaltung. Mit digitalen Lösungen lassen sich die laufenden Kosten unter Umständen auch reduzieren, wobei das Set-up ebenso einen gewissen Aufwand mit sich bringt.

Wie läuft der Übertrag von Wertpapieren in eine vvGmbH ganz praktisch ab? Fallen Steuern an?

Dr. Thiede: Wenn die Wertpapiere bisher im Privatvermögen gehalten werden, ist deren Übertragung auf die GmbH nicht steuerneutral möglich. Jeder Titel kann somit unnötig Steuern auslösen, wenn die Werte seit der Anschaffung gestiegen sind. Man sollte auch die Depotstruktur vorher analysieren, damit nicht versehentlich Anteile übertragen werden, deren Veräußerungsgewinne im Privatvermögen noch einen Bestandsschutz genießen und daher nicht der Abgeltungsteuer unterliegen könnten.

Was passiert mit der GmbH im Erbfall?

Dr. Thiede: Die Erben müssen die Anteile regulär in ihrer ErbSt-Erklärung angeben. Kinder haben diesbezüglich weder Vor- und noch Nachteile, denn die Freibeträge sind für beide Vermögensarten gleich und es gibt keine Privilegierung wie bei sog. Produktivvermögen. Vorteile bei der ErbSt können sich aber ergeben, wenn eine Familien-GmbH schon lange gegründet war und die Kinder sehr früh beteiligt waren. Dann unterliegen die Wertsteigerungen in ihren Anteilen nicht der ErbSt. Auch dies zeigt, dass die vermögensverwaltende GmbH eher ein langfristiges Instrument der Nachfolgeplanung sein kann und für kurzfristige Steueroptimierung nur unter besonderen Umständen sinnvoll sein kann. In jedem Fall sollten vermögende Familien mit Interesse an generationenübergreifender Vermögensplanung die GmbH als alternatives bzw. ergänzendes Anlagevehikel in ihre Entscheidungen einbeziehen und auf Basis einer individuellen Finanzplanung ihre Vor- und Nachteile abwägen.

Sie sind auf der Suche nach hilfreichem Expertenwissen rund um die erfolgreiche Geldanlage?

V-CHECK bietet Ihnen regelmäßig unabhängige Tipps direkt in Ihr Postfach.

Jetzt anmelden

Mit unseren Social Media Kanälen bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Sie finden uns auf: Facebook | LinkedIn | YouTube | Instagram | Pinterest