Vermögensschutz und Steuervorteile durch die vvGmbH

Vermögensschutz und Steuervorteile durch die vvGmbH


Mit einer sogenannten vermögensverwaltenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung (vvGmbH) können vermögende Privatkunden Steuern sparen. Doch auch andere Gründe können dafür sprechen, sein Vermögen in diese Rechtsform zu übertragen.

Die GmbH, also die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist eine der häufigsten Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland. Zumeist soll sie den Eigentümer davor schützen, dass er bei einer Insolvenz oder einem Haftungsfall der Firma mit seinem privaten Vermögen ebenfalls haftet. Dass diese Gesellschaftsform auch bei vermögenden Privatpersonen eine Überlegung wert sein kann, ist dagegen weniger bekannt.

So funktioniert die vvGmbH

Grundsätzlich funktioniert eine vvGmbH wie jede andere GmbH. Allerdings hat die vvGmbH kein operatives Geschäft. Ihr Geschäftszweck besteht vielmehr darin, Gewinne aus Kapitalvermögen zu erzielen.

Die vvGmbH als Schutzschild für Vermögen und Erben

Der größte Vorteil einer GmbH ist, dass das private Vermögen im Fall von privaten oder finanziellen Problemen geschützt ist. Zudem kann es steuerlich von Vorteil sein, das Privatvermögen in eine vermögensverwaltende GmbH einzubringen.

Das zahlt sich etwa im Erbfall aus. Denn anders als bei einem Wertpapierdepot oder einer Immobilie, die direkt vererbt wird, erben die Hinterbliebenen bei der vvGmbH einen Anteil an einem Unternehmen. Nach geltendem Recht fällt bei der Vererbung einer GmbH keine Erbschaftsteuer an, wenn die GmbH sieben Jahre lange weitergeführt wird. Die Höhe des zu vererbenden Vermögens spielt dabei keine Rolle. Darüber hinaus sind die Erben nicht gezwungen einen Teil der Vermögenswerte zu verkaufen, um die Erbschaftssteuer bezahlen zu können. 

V-CHECK Video:
Richtig erben & vererben: Mit kluger Finanzplanung den Nachlass sichern und Streit vermeiden

Oft geht das Vermögen nicht wie viele denken an der Börse verloren, sondern leider durch Krankheit, Scheidung oder Tod. Gut, wer dann entsprechend vorgesorgt und sein Erbe frühzeitig geregelt hat.

Kosten, Aufwand und laufende Verpflichtungen

Ob sich das lohnt, muss im Einzelfall betrachtet werden. Denn die Übertragung ist nicht immer einfach. So müssen etwa Wertpapiere zunächst im Privatvermögen verkauft werden. Dabei fällt Abgeltungssteuer an. Der Verkaufserlös kann dann in die GmbH eingebracht werden, um dort die Werte neu zu kaufen. Theoretisch gibt es zwar die Möglichkeit, die Wertpapiere direkt zu übertragen. Das geht allerdings nur unter der Aufdeckung der stillen Reserven. Zudem ermöglichen viele Brokerbanken eine Übertragung nicht. Daher sollte bei hohen Vermögen die Überlegung, eine vvGmbH zu nutzen, möglichst frühzeitig erfolgen, um hohe Steuerbelastungen zu vermeiden.

Bei der Gründung fallen zudem einmalig etwa 2.500 bis 3.000 Euro Kosten an. Jährlich müssen zudem die Buchhaltung und die Erstellung des Jahresabschlusses bezahlt werden. Hier ist Minimum mit weiteren 3.000 Euro zu rechnen. Diese Summe muss über Steuervorteile reingeholt werden, damit es sich rechnet. Das erfordert eine Mindestrendite, welche die Anlagen in der vvGmbH erzielen müssen. Gesenkt werden können die Einnahmen über die Betriebsausgaben. Dazu ist es wichtig, sich überlegen, welche Ausgaben über die VVGmbH abgewickelt werden können.

Für wen sich die vvGmbH lohnt

Als Faustregel gilt: Ab 500.000 Euro und einem hohen laufenden Einkommen ist die vermögensverwaltende GmbH mit großer Wahrscheinlichkeit profitabel. Bei niedrigeren Summen kann es sinnvoll sein, jedoch muss man genau hinsehen und es erfordert eine genaue Analyse des Steuerberaters. Nicht zuletzt ist zu beachten, dass die Abwicklung einer vvGmbH bis zu drei Jahre dauern kann.

Wirklich sinnvoll ist die Gründung einer VVGmbH, wenn man einen langfristigen Anlagehorizont hat und es um die Einbringung großer Vermögen, vor allem von Immobilien, Aktien und Derivaten geht.

Mehr Fachwissen zum Thema Vererben können Sie hier nachlesen

Zementierter letzter Wille: Familienstiftung kann Lebenswerk bewahren

Nicht nur über ein Testament lässt sich der finanzielle Nachlass regeln. Erblasser, die sicher gehen wollen, dass ihr Vermögen zusammengehalten wird, können über eine Stiftung noch weit über den Tod hinaus Vorkehrungen treffen.

Zankapfel Erbengemeinschaft: Familienstreit und Vermögensvernichtung vermeiden

Der nächsten Generation etwas zu vermachen, kann nicht nur Freude bringen. Durch frühzeitige Vorkehrungen können unschöne Auseinandersetzungen über die Nachlassverteilung und unnötige Steuerzahlungen vermieden werden.

Wertpapiere mit Nießbrauch übertragen: So wird’s gemacht

Wer Vermögen an seine Kinder verschenkt, will nicht, dass das Finanzamt bei der Erbschaftssteuer zuschlägt. Ein Weg, Geld einfach und steuerschonend zu übertragen, sind sogenannte Nießbrauchdepots. Bei Immobilien ist dieser Weg vielen bekannt. Was nur wenige Wissen: ein ähnliches Prinzip greift bei Aktien, Fonds, Anleihen & Co. Im Interview gibt Vermögensverwalter und Nachfolgeexperte Samir Zakaria, Tipps, was beim Nießbrauchdepot unbedingt zu beachten ist.

Sie suchen nach unabhängigem Finanzwissen, das sich auszahlt?

Jetzt kostenfrei zum Newsletter anmelden