
Versteckte Kosten – Mit der Depotabrechnung werden sie sichtbar!
Vom Grundsatz her sind Kosten etwas ganz Normales. Jeder, der eine Dienstleistung für einen anderen erbringt, muss dafür entlohnt werden. Für gute und exzellente Waren oder Dienstleistungen der Handelsklasse I, sind wir auch bereit, einen höheren Preis zu bezahlen, als für Waren bzw. Dienstleistungen der Handelsklasse II. Haben wir vergleichbare Waren oder Dienstleistungen gefunden, vergleichen wir die jeweiligen Angebote und werden uns für das Günstigere entscheiden. Niemand von uns wird z.B. beim Kauf eines Neuwagens nur ein Angebot, sondern mindestens ein Vergleichsangebot einholen. Bei der Geldverwaltung machen dies viele Anleger nicht. Warum nicht, ist mir schlicht weg ein Rätsel, da über versteckte Kosten immense Beträge bei den Banken und Sparkassen landen.
Im Bereich der Finanzdienstleistungen ist besondere Vorsicht geboten. Hier suggeriert uns die Marketingmaschinerie der Banken und Sparkassen ständig, dass bei ihnen alles „sicher“ und die Beratung „kostenlos“ sei. Fachlich betrachtet wissen wir, dass es bei keiner Finanzanlage eine absolute und 100 prozentige Sicherheit gibt und Beratung kann nicht kostenlos sein, wenn mein Gegenüber in einem Beschäftigungsverhältnis steht.
Als ehemaliger leitender Bankmitarbeiter kenne ich die Zielsetzung der Banken sehr genau. Ihnen geht es in erster Linie um die Ertragsmaximierung, und zwar so, dass die Kunden am wenigsten davon merken. Beim Verstecken von Kosten gibt es deshalb höchst intelligente und kreative Formen.
Damit ist jetzt Schluss! – „Ex Post“
Die „Ex-Post-Aufstellung“ ist der Schlüssel dazu, die dem Vermögensinhaber Klarheit und Transparenz über die direkt und indirekt bezahlten Kosten seiner Vermögensanlage liefert. Diese wertvolle Aufstellung aller Kosten und Dienstleistungsgebühren erhalten Sie jedes Jahr mit allen aggregierten Kosten von Ihrer Depotstelle und/oder Ihrem persönlichen Vermögensverwalter. Der Versand erfolgt je nach Bank im 1. oder 2. Quartal. Genau hinschauen und prüfen lohnt! Wer sich dann noch die Mühe macht, die Kosten bei einzelnen Instituten zu vergleichen, kann oft mehrere Tausend Euro sparen.
Ergebnisse teils ein Desaster für Anleger
Unsere letzten hierzu durchgeführten Kostengutachten von realen Depots bei verschiedenen Banken und Sparkassen lieferten teilweise ein schreckliches Bild! – Kosten bis zu 5 % p.a. für das Gesamtdepot oder einzelne Wertpapiere mit Kosten in Höhe von bis zu 9 % waren der Gipfel. Als weiteres Beispiel hatte ein Interessent bei seiner Bank eine Einstiegsprovision in Höhe von einmalig 7 % bezahlt. Bei seinem Anlagevolumen in Höhe von 600.000 Euro waren das gewaltige 42.000 Euro Provision, und das, ohne vorher vom Berater darauf hingewiesen worden zu sein. Unglaublich aber wahr!
Max. 2,0 % Kostenquote sind akzeptabel!
Ganz ohne Kosten geht es nicht, das ist klar. Aber 5 % sind definitiv zu viel! Wenn Sie 1 Mio. Euro in einem Verwaltungsmandat angelegt haben und Kosten in Höhe von 2,0 %, statt 5 % zu haben, ergibt sich eine Einsparung von 3,0 %. In zehn Jahren somit 30 %. Bei 1 Mio. Euro entspricht dies einer Einsparung in Höhe von 300.000 Euro.
2,0 % sehen wir als absolute Obergrenze. Gut mit Einzelanlagen bestückte und strukturierte Verwaltungsmandate mit 1 Mio. Euro schaffen es auch mit einer Kostenquote von lediglich 1 – 1,5 % p.a.. Größere Mandate mit z.B. 5 Mio. Euro schaffen es deutlich unter 1 % Gesamtkosten p.a..
Auf welche Kostenfallen sollten Sie achten:
a.) Jährliche Depotkosten bei 1 Mio. € Depot
Für die Verwahrung Ihrer Wertpapiere benötigen Sie ein Wertpapierdepot. Hierfür sind Kosten mit 0,04 % im Jahr (inkl. MwSt.) bei 40 Einzelpositionen akzeptabel. Einige Banken und Sparkassen verlangen hier Werte bis zu 0,24 % pro Jahr. Das ist bis zu 6mal teurer.
b.) Kosten für Wertpapierkäufe und –verkäufe
Bei einer Ordergröße von ca. 30.000 Euro sollten die Kosten der Abwicklungsbank maximal 0,1 % vom Kurswert betragen. Verschiedene Banken und Sparkassen verrechnen Kosten bis zu 1 % pro Auftrag für die gleichartige Dienstleistung. Das 10 Mal so teuer.
c.) Fonds, Agio, Ausgabeaufschläge
Die Berechnung von einem Aufschlag (Agio) oder von Ausgabeaufschlägen bei Investmentfonds gehen gar nicht. Einzelne Banken verrechnen hier bis zu 5 % einmalig.
Wenn schon Fonds zur besseren Diversifizierung oder für Spezialthemen eingesetzt werden, sollte immer die „Institutionelle Tranche“ oder ein kostengünstiger ETF verwendet werden.
d.) Beratungshonorar
Wie bei Steuerberatern, Notaren oder Rechtsanwälten sind für eine qualitativ hochwertige Beratung durch einen Experten bis zu 250 Euro pro Beratungsstunde akzeptabel. Je nach Qualifikation und Komplexität der Angelegenheit sind hierbei Abweichungen nach oben und unten angebracht.
e.) Vermögensverwaltungshonorar
Streben Sie eine längerfristige Geldanlage an und legen Sie Wert darauf, dass diese während der geplanten Anlagedauer regelmäßig auf deren Qualität und die sich laufend veränderten Rahmenbedingungen überprüft und gegebenenfalls verändert werden soll, dann erteilen Sie ein Vermögensverwaltungsmandat. Die Kosten sollten hier je nach Anlagevolumen und Risikograd bis max. 1 % % pro Jahr betragen. Beachten Sie hierbei die volumenabhängige Staffelung des Honorarsatzes.
f.) Hin und Her – macht Taschen leer!
Viele Banken und Sparkassen führen regelmäßig Umtauschaktionen mit verschiedenen Wertpapieren durch. Ziel ist es hierbei meistens, Erträge für die Bank zu erwirtschaften. Prüfen sie deshalb genau, welche Interessen ihr Finanzpartner hat und wie hoch die Umschlagshäufigkeit ist.
Die Bank, die ihre Erträge mit Provisionen erwirtschaftet, wird versuchen, möglichst viele Umsätze zu generieren. Der Vermögensverwalter, der seine Erträge über das vereinbarte Honorar erwirtschaftet, ist bestrebt, für seine Mandanten Kosten einzusparen und eine bestmögliche Anlagenstruktur und Betreuung zu gewährleisten, damit die Kunden zufrieden sind und möglichst lange eine Geschäftsbeziehung unterhalten. Er hat keine Provisionsinteressen und vertritt aufgrund seiner Honorarstruktur damit die gleichen Interessen der Geldanlage, wie der Anleger selbst.
Wie die Praxis zeigt, erwirtschaften professionelle bankenunabhängige Vermögensverwalter ihr Verwaltungshonorar fast vollständig durch die erzielten Kostenreduzierungen bei Banken. Vermögensverwaltungen innerhalb von Banken erzielen diesen Kostenvorteil in der Regel nicht.
Ex-Post – Kostengutachten
Besorgen Sie sich die Ex-Post-Aufstellung vom Jahr 2021 für Ihre Depots und erstellen Sie Ihr persönliches Kostengutachten entweder selbst oder durch einen unabhängigen Spezialisten. Die Kosten für ein Kostengutachten belaufen sich lediglich auf 200 – 500 Euro einmalig und sind eine gute Investition, wenn sich damit über 10 Jahre Kosten im 6stelligen Bereich einsparen lassen. Gerne sind wir Ihnen als familiengeführter und unabhängiger Vermögensverwalter behilflich.
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