Mit kleinen Vermögen Gutes tun

Mit kleinen Vermögen Gutes tun


Gemeinnützige Projekte langfristig und über den Tod hinaus zu fördern, ist ein ehrenwerter Gedanke. Eine eigene Stiftung erfordert aber einen erheblichen Aufwand für Errichtung und Erhalt. Bei Stiftungsvermögen unter einer Million Euro und dem niedrigen Zinsniveau bleibt für den guten Zweck kaum etwas übrig. Einfacher, kosteneffizienter und flexibler ist eine Stiftung „light“.

Je kleiner das Stiftungsvermögen ist, desto weniger wird am Ende Gutes bewirkt. Denn der regulatorische Aufwand und die Kosten sind im Verhältnis oft zu hoch, da am schwankungsarmen Anlagemarkt derzeit nur noch geringe Erträge erzielt werden. Die Idee einer ewigen Stiftung lässt sich so kaum mehr oder nur noch bei einem sehr großen Stiftungsstock umsetzen. Viele angehende Stifter sind zudem hin- und hergerissen zwischen dem Willen Gutes zu tun und dem Unbehagen, das Vermögen zu früh aus der Hand zu geben. Denn es kann immer zu Schicksalsschlägen kommen, bei denen das Geld doch für einen selbst, die Familie oder nahe stehende Personen gebraucht wird.

Sie wollen auch in Zukunft über aktuelle Börsennews infomiert werden? Melden Sie sich jetzt zu unserem Newsletter an.

Mit einer Stiftung „light“ lässt sich das kostengünstig und flexibel umsetzen.
Mit ihr wird ein guter Zweck über eine Versicherungsstruktur gefördert. Bei dieser Konstruktion bleibt das Vermögen zu Lebzeiten vollständig in der Hand der Stiftenden. Der Inhaber kann frei entscheiden, ob und in welcher Höhe Auszahlungen für Projekte erfolgen und wie das Geld angelegt wird. Der Stifter kann für die Zeit nach dem Erbfall vorab Bestimmungen treffen, welche Projekte weiter gefördert werden sollen. Schon zu Lebzeiten kann zudem ein Treuhänder quasi als Stiftungsrat eingesetzt werden. Dieser berät die Inhaber und trägt später den ursprünglichen Stiftungsgedanken weiter. So kann nachhaltig sichergestellt werden, dass zukünftige Zahlungen richtig verwendet werden. Diese Versicherungsstrukturen haben dazu einen entscheidenden Vorteil: Sollte unvorhergesehener Bedarf entstehen, lässt sich das Ganze ohne Kosten und großen Aufwand wieder auflösen.

Unter steuerlichen Aspekten kommt ein weiterer Vorteil dazu: Während der Laufzeit angesammelte Erträge innerhalb der Versicherungsstruktur gehen bei einer Auszahlung im Erbfall abgeltungssteuerfrei an die Empfänger. Das Vermögen muss dabei nicht im Ganzen ausgezahlt werden, sondern kann über einen beliebigen Zeitraum im Sinne der Inhaber verteilt werden. Grundsätzlich ist eine Stiftung „light“ zwar auf lange Laufzeiten aber dennoch auf Endlichkeit ausgelegt.

Der Denkmalcharakter einer ewigen Stiftung lässt sich so zwar nicht ganz erreichen, aber Philanthropen können damit Gutes bewirken. Ohne gleich alles aus der Hand zu geben. Im Vergleich zu Aufbau und Erhalt einer eigenen Stiftung ist die „light“-Variante unkompliziert einzurichten, sehr kosteneffizient. Bei Notfällen kann sie zu Lebzeiten jederzeit wieder aufgelöst werden. Mit kompetenter Beratung können auch im heutigen Anlageumfeld langfristig Erträge erzielt werden und über eine Stiftung „light“ über den Tod hinaus dem guten Zweck dienen. Mit unserem kostenlosen Vermögens-Check finden Sie unabhängige Vermögensverwalter aus Ihrer Region.

Ohne Risiko an der Börse den Einstieg erleben können Sie übrigens mit unserer Watchlist. Probieren Sie es jetzt aus!

Sie wollen mehr Hintergrundwissen?

V-CHECK liefert Ihnen dauerhaft und nicht nur in Krisenzeiten relevante News rund um Ihre Geldanlage.

Jetzt zum Newsletter anmelden

Tipps und Informationen nicht nur Krisenzeiten finden Anleger auch auf unserer Ratgeber-Seite. Oder in unserem kostenlosen 44-seitigen eBook “Damit Ihre Geldanlage gelingt: Ihr Kompass für alle Lebensphasen”.