Steuerfrei vererben mit dem 99/1-Modell

Steuerfrei vererben mit dem 99/1-Modell


Vielen Großeltern ist es ein Bedürfnis, zu Lebzeiten für die Enkel vorzusorgen. Aber werden größere Vermögenswerte in oftmals sehr unerfahrene Hände übergeben, birgt das Gefahren. Mit einem 99/1- Modell kann kontrolliert geschenkt werden und das sogar abgeltungssteuerfrei.

Was gibt es Schöneres als leuchtende Augen, wenn Großeltern Enkel beschenken? Aber wenn es um mehr als das Playmobil-Prinzessinnenschloss oder das neueste Handy geht, kann das Probleme machen. Denn Großeltern können ihren Enkeln steuerfrei alle zehn Jahre bis zu 200.000 Euro schenken und das bringt ein Dilemma mit sich. Denn größere Summen sehen viele Großeltern als Basis für einen künftigen Vermögensaufbau. Junge Leute denken oft kurzfristiger.

V-CHECK Webinar: Erbe – aber sicher: Was tun, wenn der Erbe nicht mit Geld umgehen kann?

Ein Erbe ist Ausdruck von Vertrauen – und zugleich eine große Verantwortung. Doch was, wenn der künftige Erbe mit Geld nicht umgehen kann oder Unterstützung braucht? Wie lässt sich Vermögen schützen, ohne familiäre Konflikte zu erzeugen?

Im Webinar erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:

  • Was tun, wenn der Erbe nicht mit Geld umgehen kann – und das Vermögen trotzdem geschützt bleiben soll?
  • Welche Möglichkeiten bieten Testament, Auflagen oder Testamentsvollstreckung, um Fehlentscheidungen zu vermeiden?
  • Wie gelingt eine Nachfolgeregelung, die finanzielle Sicherheit und familiären Frieden vereint?

Wie lässt sich sicherstellen, dass geschenktes Vermögen nicht für eine Weltreise, einen Luxusschlitten oder ähnliches auf den Kopf gehauen wird?

Damit Kapital nicht für kurzfristigen Konsum ausgegeben wird, können vergleichsweise komplizierte Schenkungsverträge von Anwälten erstellt werden. Diese stellen sicher, dass eventuelle Verfügungen der Beschenkten nur in Absprache mit den Großeltern erfolgen können. Aber es gibt dafür auch eine deutlich elegantere Möglichkeit:

Der Abschluss einer fondsbasierten Versicherungsstruktur, bei der ein oder beide Großelternteile Vertragsinhaber sind. Diese Police wird dann zu 99 Prozent an das Enkelkind übertragen. Ein Prozent gehört weiter den Schenkenden.

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Das hat den bedeutenden Vorteil, dass die Großeltern eine „Sperrminorität“ haben. Das heißt, Verfügungen und Kündigungen können nur einstimmig erfolgen. Ein Enkelkind kann also trotz 99 Prozent Quote nicht einfach einen Teil entnehmen oder den ganzen Vertrag einfach auflösen, um an das Geld zu kommen.

Im Erbfall kann diese „Sperrminorität“ an die Eltern übertragen werden, wenn eine besonders lange Kontrolle gewünscht wird oder das Enkelkind erhält direkt das fehlende Prozent. Erst dann kann es über das Vermögen frei verfügen. Der besondere Clou bei dieser Konstruktion: Während der Vertragslaufzeit werden sämtliche Erträge ohne Abzug der Abgeltungssteuer angesammelt und im Erbfall erfolgt die Auszahlung an das Enkelkind steuerfrei. Ein 99/1-Modell ist die ideale Basis für einen Vermögensaufbau der nächsten Generationen.

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