Grundsteuer: Was Eigenheimbesitzer und Kapitalanleger jetzt wissen müssen.

Grundsteuer: Was Eigenheimbesitzer und Kapitalanleger jetzt wissen müssen.


In den kommenden Wochen erhalten Eigentümer von Immobilien Post vom Finanzamt. Sie werden aufgefordert, für ihren Grund und Boden bis zum 31.10.2022 eine neue Steuererklärung abzugeben. Ein Überblick, was Eigentümer jetzt tun müssen und warum die Änderung auch für Mieter wichtig ist.
Ralph Kinnart ist Immobilienexperte bei der B&K Vermögen GmbH in Köln

Was ändert sich für Eigenheimbesitzer durch die neue Grundsteuer?

Ralph Kinnart: Eigentlich nicht viel. Das Ziel der alten Bundesregierung war es, dass die Berechnung gerechter wird, das Steueraufkommen jedoch ungefähr gleich bleibt. In der Praxis werden einige Eigentümer allerdings deutlich mehr zahlen, andere dafür weniger. Das war auch die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes. Die Steuer sollte gerechter werden. 

Wer muss die Grundsteuer zahlen?

Ralph Kinnart: Grundsätzlich muss jeder, der Grundeigentum besitzt, eine Steuererklärung abgeben und die Grundsteuer zahlen. Das gilt für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen. Ausnahmen gibt es für gemeinnützige Vereine und Stiftungen sowie für sogenannte gGmbHs, wenn der Eigentümer selbst oder der Mieter die Immobilie für einen gemeinnützigen Zweck nutzt. Dann kann man sich von der Grundsteuer befreien lassen. Vermieter von Wohnungen können die Grundsteuer zudem über die Nebenkostenabrechnung auf ihre Mieter umlegen. Dann zahlt der Mieter letztlich die Steuer.

Kann man jetzt schon sagen, wer mehr bezahlt und wer weniger?

Ralph Kinnart: Das werden Eigenheimbesitzer und Mieter wohl erst ab 2024 wissen. Die Gemeinden müssen die Hebesätze beschließen, mit denen sie die endgültige Steuerlast festlegen. Dann erst werden die Steuerbescheide für 2025 erlassen. Tendenziell dürfte es für Eigentümer mit großen Häusern in guten Wohnlagen der Städte teurer werden.

Ist die Abgabe der Steuererklärung nicht sehr aufwendig?

Ralph Kinnart: Wer alle Daten zur Hand und einen Zugang zum Steuerportal Elster hat, für den ist der Aufwand tatsächlich überschaubar. Ich rate dazu, sich schon jetzt darum zu kümmern, welche Informationen benötigt werden und wo sie zu finden sind.

Mehr Arbeit haben Eigentümer, die in unterschiedlichen Bundesländern Immobilien besitzen. Da die Länder teilweise unterschiedliche Berechnungsmethoden haben, müssen sie sich jedes Mal informieren, welche Daten sie brauchen.

Wer einen Steuerberater mit Abgabe der Grundsteuererklärung beauftragen will, sollte diesen rechtzeitig informieren. Es ist davon auszugehen, dass vor allem gegen Ende der Abgabefrist viele Berater gut zu tun bekommen.

Zugang zum elektronischen Steuerportal Elster rechtzeitig sichern

Abgegeben werden muss die Steuererklärung über ein Online-Formular im bundesweiten Steuerportal Elster. Dafür müssen sich Steuerpflichtige registrieren. „Damit sollte man nicht zu lange warten“, mahnt Anton Vetter, Vorstand der BV&P Vermögen AG in Kempten. Es könne ein paar Wochen dauern, bis die Anmeldedaten per Post kommen. Wer das nicht möchte oder keinen Internetzugang hat, kann beim Finanzamt auch klassische Papierformulare abholen und ausfüllen.

Für Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle. Rund 15 Milliarden Euro nahmen die Gemeindekämmerer zuletzt damit ein. Wenn es nach dem Willen des Gesetzgebers geht, wird sich an dem gesamten Aufkommen nichts ändern. Dennoch kann es für einzelne Eigentümer günstiger, für andere teurer werden. „Auch für Mieter ist die Umstellung wichtig“, erklärt Vetter. „Die Grundsteuer gehört zu den sogenannten umlagefähigen Nebenkosten. Das bedeutet, der Vermieter kann die Steuer auf seine Mieter abwälzen. Manche Mieter werden so etwas mehr bezahlen müssen, andere dagegen ein paar Euro sparen“, erklärt Vetter.

Nützliche Links:

Links zu den Grundsteuerseiten der einzelnen Bundesländer gibt es unter www.grundsteuerreform.de

Einfache Steuererklärung: Wer unbebaute Grundstücken, ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder eine Eigentumswohnung in einem der Bundesländer hat, die das Bundesmodell anwenden, kann ab Juli 2022 eine vereinfachte elektronische Steuererklärung abgeben: www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de

Fragen rund um das Thema Grundsteuer lassen sich über den virtuellen Assistenten der Steuerverwaltung klären: www.steuerchatbot.de

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