Fit für die Börse - Wir erklären die wichtigsten Begriffe: Staatsanleihen

Fit für die Börse - Wir erklären die wichtigsten Begriffe: Staatsanleihen


Im V-CHECK Glossar erklären wir Ihnen die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Geldanlage. Heute: Staatsanleihen.

Verwandte Begriffe: Exchange Traded Fund (ETF), Rentenfonds, Unternehmensanleihe, Wandelanleihe

Um was geht‘s bei Staatsanleihen? Anleger, die Staatanleihen kaufen, leihen einem Staat für eine bestimmte Zeit Geld. Der Schuldner kann eine Industrienation wie Deutschland oder die USA oder ein Schwellenland wie Brasilien sein. Im Gegenzug erhalten die Anleger in periodischen Abständen einen Zins auf ihr Kapital, den sogenannten Kupon. Zudem haben Sie Anspruch darauf, dass der Geldbetrag am Ende der Laufzeit zurückgezahlt wird. Steigen die Zinsen, fallen tendenziell die Preise (Kurse) der Staatsanleihen und umgekehrt.

Was bringen mir Staatsanleihen? Wer Staatsanleihen kauft, ist an sicheren, aber derzeit sehr geringen Erträgen interessiert. Der Grund ist, dass durch die jahrelange Nullzinspolitik der Notenbanken die Renditen für viele Staatsanleihen entweder sehr gering oder sogar negativ sind. Darüber hinaus dienen insbesondere als sicher erachtete Staatsanleihen (Deutschland, USA) in einem Portfolio als Puffer bei einem Aktienmarkt-Einbruch. In einem solchen Szenario fließt nicht selten viel Geld in diese sichere Häfen, was deren Kurs steigen lässt und das Portfolio etwas stabilisiert (Asset Allocation).

Wie investiere ich in Staatsanleihen? Anleger können Staatsanleihen an der Börse kaufen und verkaufen. Darüber hinaus gibt es Exchange Traded Funds (ETFs) und mit Rentenfonds auch aktiv verwaltete Fonds. Letztere lassen sich über die Investmentgesellschaft oder über spezielle Plattformen handeln. Beim Kauf über Plattformen entfällt oft der Ausgabeaufschlag von meist drei Prozent. 

Was bleibt unterm Strich? Auf Kapitalerträge müssen Anleger die Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidarzuschlag zahlen – also 26,38 Prozent. Verluste mit Anleihen, Renten-ETFs sowie Rentenfonds lassen sich mit allen anderen Kapitalerträgen verrechnen. Vom Investmentsteuer-Reformgesetz 2018 sind Rentenfonds und -ETFs nicht betroffen. Somit fällt auf Erträge von Produkten, die vor 2009 gekauft wurden, auch nach dem Januar 2018 keine Steuer an.


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