Fit für die Börse - Wir erklären die wichtigsten Begriffe: Option

Fit für die Börse - Wir erklären die wichtigsten Begriffe: Option


Im V-CHECK Glossar erklären wir Ihnen die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Geldanlage. Heute: Optionen

Verwandte Begriffe: Basiswert, Derivat, Hebelzertifikat, Optionsschein, Future

Um was geht‘s bei Optionen?

Optionen gehören zu den Termingeschäften, die ausschließlich an den Terminbörsen gehandelt werden. Optionen gibt es auf Aktien, Aktienindizes, Anleihen, Rohstoffe und andere Vermögenswerte. Den Wert der Optionen beeinflussen neben der Entwicklung des Basiswerts auch die Restlaufzeit sowie andere Faktoren. Diese Einflüsse werden als „Options-Griechen“ bezeichnet (Delta, Theta etc.). Optionen werden oft mit Optionsscheinen verwechselt, die von Banken emittiert werden und deren Preisbildung nicht so transparent ist wie bei Optionen. Zudem bieten Optionsscheine nicht die Möglichkeit, wie mit Optionen durch Stillhalte-Geschäfte Geld zu verdienen (siehe unten).

  • Der Verkäufer einer Call-Option auf eine Aktie verpflichtet sich, dem Käufer die Aktie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem vorher festgelegten Preis zu verkaufen. Der Käufer der Call-Option kann dieses Recht wahrnehmen, muss es aber nicht, weshalb man – anders als bei Futures – von einem bedingten Termingeschäft spricht. Der Verkäufer einer Option kann nicht vom Vertrag zurücktreten. Man bezeichnet ihn daher als Stillhalter. Für dieses Stillhalten bekommt er bei Abschluss des Geschäftes eine Prämie.
  • Der Verkäufer einer Put-Option auf eine Aktie verpflichtet sich, dem Käufer die Aktien bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem vorher festgelegten Preis abzunehmen. Der Käufer der Put-Option kann dieses Recht wahrnehmen, muss es aber nicht, während auch in diesem Fall der Stillhalter nicht von der Vereinbarung zurücktreten kann. Auch hier kassiert der Verkäufer des Put für sein Stillhalten zu Beginn eine Prämie.

Was bringen mir Optionen? Der Einsatz von Optionen, sei es als Käufer oder Verkäufer, setzt ein vertieftes Verständnis der Finanzmärkte voraus, stellt aber für Privatanleger kein Ding der Unmöglichkeit dar. Zu unterscheiden ist zwischen Käufern/Verkäufern sowie Call/Put:

  • Mit dem Kauf einer Call-Option können Anleger durch Zahlung einer Prämie z.B. Aktien unterhalb des Marktpreises zum sogenannten Basispreis erwerben. Das ist sinnvoll, wenn der Kurs einer Aktie während der Laufzeit der Option über den Basispreis plus Prämie steigt. In diesem Fall kommt der Anleger günstiger zum Zuge als beim Direktkauf der Aktie.
  • Mit dem Kauf einer Put-Option können Anleger durch Zahlung einer Prämie z.B. Aktien zum Basispreis oberhalb des aktuellen Marktpreises verkaufen. Dies ist sinnvoll, wenn der Aktienkurs während der Laufzeit der Option unter den Basispreis abzüglich der Prämie fällt. In diesem Fall kann er seine Aktie teurer verkaufen als im direkten Handel. Mit diesem Modell lässt sich auch ein Aktiendepot absichern.
  • Anleger können als Stillhalter recht regelmäßig Prämien vereinnahmen, indem sie Calls „schreiben“ und damit dem Vertragspartner das Recht abtreten, den Basiswert zu erwerben. Jeder Privatanleger kann Stillhalter werden. Allerdings gibt es die theoretische Möglichkeit unendlicher Verluste. Diese lassen sich aber durch gewisse Strategien sehr effektiv begrenzen.
  • Mit dem Verkauf von Put-Optionen können Stillhalter ebenfalls regelmäßig Prämien vereinnahmen. Dann „schreiben“ sie Puts und gewähren dem Vertragspartner das Recht, den Basiswert zu verkaufen. Über den Zugang zum Optionsmarkt und den Umgang mit dem Risiko gilt das Gleiche wie im obigen Punkt.

Wie investiere ich? Anleger können Optionen an den Termin- und Optionsbörsen wie der Eurex oder der amerikanischen CBOE handeln. Dazu brauchen sie einen Broker, der ihnen diesen Zugang ermöglicht.

Was bleibt unterm Strich? Auf Kapitalerträge mit Options-Kontrakten fällt Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidarzuschlag an – also 26,38 Prozent. Kursverluste können nach dem Jahressteuergesetz 2020 jedoch nicht mehr voll, sondern nur noch bis zu einer Höhe von 20.000 Euro im Kalenderjahr von Gewinnen aus Termingeschäften (Options- und Future-Handel) abgezogen werden. Höhere Verluste müssen daher in die Folgejahre fortgeschrieben werden. Über die Legitimität dieser Besteuerung wird früher oder später wahrscheinlich juristisch entschieden werden. 


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