
Fit für die Börse - Wir erklären die wichtigsten Begriffe: Thesaurierende Fonds
Verwandte Begriffe: Abgeltungssteuer, Aktienfonds, aktiv verwaltete Fonds, ausschüttende Fonds, ETF, Fondssparplan, Gesamtkostenquote (TER), Investment-Steuerreform, Kapitalanlagegesellschaft, Managementgebühr, Mischfonds, Immobilienfonds, Rentenfonds
Thesaurierende Fonds sind aktiv verwaltete Fonds oder börsengehandelte Indexfonds (ETF), die zugeflossene Dividenden und Zinsen nicht an die Anleger ausschütten, sondern diese sofort reinvestieren. Dadurch steigt der Wert der Fondsanteile, die die Anleger in ihrem Depot haben.
Mit der Investmentsteuer-Reform wurde ab dem Jahr 2018 die unterschiedliche Behandlung von ausschüttenden und thesaurierenden Fonds in Deutschland beendet. Bis Ende 2017 mussten Anleger, die thesaurierende Fonds aus dem Ausland kauften, die wiederangelegten Dividenden und die sogenannte anrechenbare Quellensteuer in der jährlichen Steuererklärung angeben. Seit dem Jahreswechsel 2017/18 benötigen sie diese Dokumente bei neu erworbenen thesaurierenden Fonds nicht mehr.
Dokumente bis 2018 unbedingt aufbewahren!
Wer vor diesem Zeitpunkt ausländische thesaurierende Fonds gekauft hat, sollte Unterlagen für die Zeit bis zum 31.12.2017 jedoch unbedingt aufbewahren. Sonst droht bei einem Verkauf dieser Fonds eine Doppelbesteuerung. Diese Gefahr rührt daher, dass Anleger bei thesaurierenden Fonds bis Ende 2017 die erhaltenen Dividenden zunächst in ihrer jährlichen Steuererklärung versteuern mussten. Werden die Fonds in der Zukunft verkauft, behält die Bank jedoch vom gesamten Verkaufsgewinn 25 Prozent Abgeltungssteuer ein. Anleger müssen somit beim Finanzamt den Nachweis erbringen, dass sie bis 2017 Dividenden bereits in Ihren Steuererklärungen versteuert und somit Anrecht auf eine Erstattung haben. Das können sie aber nur mit diesen Unterlagen belegen. Wer keine Dokumente hat, den kann das nach 10 bis 20 Jahren leicht Tausende von Euro kosten.
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