Guter Wille statt letzter Wille: Viele Testamente verfehlen ihr Ziel

Guter Wille statt letzter Wille: Viele Testamente verfehlen ihr Ziel


„Die Axt im Haus erspart den Zimmermann“. Nach dem Motto werden auch heute noch viele Testamente geschrieben. Man spricht mit Freunden und Bekannten, besucht lokale Informationsabende zu Erben und Schenken - und bringt dann zu Papier, was man zusammengetragen und notiert hat. Gut gemeint, fachlich gesehen aber fahrlässig. Denn ein Testament ist nicht automatisch gut, weil es da ist. Es ist gut, wenn es die eigenen Wünsche und Ziele rechtssicher formuliert und umsetzt.

Vier typische Fehler bei selbst verfassten Testamenten

Fehler 1: Falsche Formulierungen

Worte können tückisch sein, vor allem wenn sie vermeintlich geläufig sind. Für viele Menschen ist „vermachen“ und „vererben“ dasselbe. Juristisch liegen Welten dazwischen. Oder „Das Haus soll Tochter XY erhalten“ klingt nachvollziehbar, ist juristisch aber unklar. Solche Formulierungen führen deshalb immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Auch können ungewollte Folgen entstehen: „Wir Eheleute erben gegenseitig und dann erst die Kinder“ kann ein Testament mit Bindungswirkung entstehen lassen. Eine Bindungswirkung bedeutet, dass bestimmte Regelungen später nicht ohne Weiteres geändert werden können. Genau das ist vielen Ehepaaren beim Verfassen des Testaments nicht bewusst.

V-CHECK Video: Testament richtig verfassen: Diese Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden

Nur jeder fünfte Deutsche verfasst ein Testament. Oft bleibt der letzte Wille für die Hinterbliebenen damit unklar, was zu Streitigkeiten und Unsicherheiten unter den Erben führen kann. Selbst wenn ein Testament existiert, sind häufig Fehler enthalten oder wichtige Details fehlen, die die Umsetzung des letzten Willens erschweren. Daher ist es entscheidend, den Nachlass rechtzeitig und sorgfältig zu regeln.

Mit Dr. Rafael Hörmann von der CHP Rechtsanwalt & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB.

Fehler 2: Formelle Fehler

Ich sagte kürzlich im Bekanntenkreis „Ihr könnt ein Testament auch mit Wachsmalkreide auf einen Tapetenrest schreiben“. Die Aussage habe ich später bereut. Nicht weil sie falsch wäre, sondern weil sie die Wichtigkeit der Form herunterspielt. Ein Testament – wenn nicht notariell gemacht – muss eigenhändig handschriftlich sein.

Das Medium ist – wie oben gemeint – relativ egal, aber bitte von Hand, mit Datum und Unterschrift. „Moderne“ Formen sind tabu. Das fängt schon bei der Schreibmaschine an. Computerdrucke, E-Mails oder abgespeicherte Dokumente sind ebenso wertlos wie WhatsApp-Nachrichten oder TikTok-Videos – so klar der letzte Wille darin auch formuliert sein mag.

Formale Anforderungen an ein handschriftliches Testament

  • vollständig handschriftlich verfasst
  • idealerweise mit Datum versehen
  • eigenhändig unterschrieben
  • digitale Dokumente, E-Mails oder Messenger-Nachrichten sind rechtlich kein wirksames Testament 

Fehler 3: Wichtige Punkte nicht bedacht

Profis kennen die erbrechtlichen „Spielregeln“ – bei selbst verfassten Testamenten werden diese oft nicht beachtet. Ein Kind tatsächlich zu enterben, ist schwieriger als viele denken – selbst wenn seit 40 Jahren Funkstille herrscht. Alle leiblichen Kinder haben die gleichen Erbrechte – auch uneheliche.

Stiefkinder aus 20 Jahren Patchwork-Familie, die nie anders als die eigenen Kinder behandelt wurden, haben jedoch keinerlei Erbrechte. Stiefkinder werden rechtlich nicht automatisch wie leibliche Kinder behandelt und müssen deshalb ausdrücklich im Testament berücksichtigt werden, wenn sie erben sollen.

Und ein Klassiker zum Schluss: es gibt Vermögen, das am Testament vorbei weitergegeben wird. Haben Sie eine Person in einer Lebensversicherung als Begünstigte benannt, dann erhält diese die Auszahlung direkt – auch wenn das die Ex-Freundin ist. Bei Lebensversicherungen ist grundsätzlich die im Vertrag benannte begünstigte Person maßgeblich und nicht das Testament.

Fehler 4: Es allen recht machen wollen

Für viele, die ein Testament schreiben, ist es wichtig, dass sich niemand in der Familie benachteiligt fühlt. Also werden zum Beispiel alle Kinder als Erben eingesetzt. Das fühlt sich fair an, kann aber zum Bumerang werden. Denn mehrere Erben bilden zusammen zwangsläufig eine Erbengemeinschaft. Eine Erbengemeinschaft bedeutet, dass allen Erben der Nachlass gemeinsam gehört und wichtige Entscheidungen grundsätzlich gemeinsam getroffen werden müssen. Das bedeutet: allen gehört alles zusammen und es kann darüber auch nur einstimmig entschieden werden.

Was fair gemeint war, wird zu einer Dauerbaustelle. Besser ist es, sich im Vorfeld zu überlegen, wie das Vermögen aufgeteilt werden soll. Und dann einen Haupterben zu benennen, der die Aufteilung umsetzt. Oder einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der die Erbauseinandersetzung besorgt. Ein Testamentsvollstrecker setzt den letzten Willen des Erblassers um und übernimmt die Abwicklung des Nachlasses. Was richtig hilfreich ist: vorher mit den Erben reden. Es gab schon Fälle, da hat der Erblasser sich jahrelang alleine Gedanken gemacht – nur die Erben wollten es später völlig anders haben.

Fazit

Eines haben die Fehler gemeinsam: sie entstehen, wenn die fachliche Begleitung fehlt. Form und Inhalt eines Testaments sind keine Aufgabe für den Freundeskreis oder einen Informationsabend. Denn trotz der möglichen Fallstricke: Sie haben mehr Gestaltungsfreiheit als Sie denken. Ein Testament ist dazu da, den eigenen Spielraum nach Ihren Wünschen rechtssicher auszuschöpfen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Ein Testament ist nur dann hilfreich, wenn es die eigenen Wünsche rechtssicher umsetzt.
  • Juristisch ungenaue Formulierungen können zu unerwarteten Folgen führen.
  • Ein handschriftliches Testament muss bestimmte Formvorschriften erfüllen.
  • Nicht jedes Vermögen wird automatisch über das Testament weitergegeben.
  • Wer Streit vermeiden möchte, sollte die Nachlassregelung frühzeitig durchdenken und fachlich prüfen lassen.

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