Steuern sparen beim Vererben – Die Möglichkeiten für Privatpersonen
Die Diskussion um mögliche Anpassungen bei der Erbschaftsteuer 2025 sorgt für Unruhe – besonders bei Familien, die frühzeitig planen wollen. Viele fragen sich: Wie lässt sich Vermögen steueroptimiert in der Familie halten – ohne Risiko oder Streit?
Freibeträge nutzen und das Familienheim geschickt einbeziehen
Im Erbrecht gelten großzügige Freibeträge mit Fokus auf die Familie: 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro für Kinder und 200.000 Euro für Enkel. Für alle anderen beträgt der Freibetrag lediglich 20.000 Euro, selbst bei enger persönlicher Bindung. Wichtig ist: Diese Freibeträge gelten nicht nur im Erbfall, sondern auch bei Schenkungen zu Lebzeiten – und sie können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Ein Elternpaar mit zwei Kindern kann damit alle zehn Jahre bis zu 1,6 Millionen Euro steuerfrei übertragen. Frühzeitige, geplante Schenkungen sind also ein wirksames Instrument, um Vermögen stufenweise weiterzugeben und steuerliche Vorteile mehrfach zu nutzen.
V-CHECK Video:
Schenken statt vererben? Diese Tricks sparen richtig Geld!
Ein Erbfall kann teuer werden – und nicht nur finanziell. Neben emotionalen Herausforderungen drohen hohe Steuerlasten, komplizierte Regeln und Streit in der Familie. Doch es gibt legale Wege, wie Sie die Erbschaftsteuer deutlich reduzieren und Ihr Vermögen clever weitergeben.
Fragen dazu von Börsenmoderator Andreas Franik an Matthias Weidmann, Rechtsanwalt und Steuerberater, im Interview.
Das Familienheim: Der unterschätzte Hebel für echte Steuerersparnis
Ein besonders wirkungsvolles Werkzeug ist das steuerfreie Familienheim. Das eigene Zuhause ist häufig der wertvollste Vermögensbestandteil – und kann vollständig steuerfrei vererbt werden, wenn der überlebende Ehepartner mindestens zehn Jahre weiter darin wohnt. Noch einfacher ist die Regelung bei Schenkungen zu Lebzeiten: Unter Ehepartnern bleibt die Übertragung steuerfrei, ganz ohne Zehnjahresfrist. Auch Kinder können profitieren, wenn sie das Haus selbst beziehen – bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern bleibt die Immobilie steuerfrei, der darüber hinausgehende Anteil wird anteilig besteuert. Eine betragsmäßige Obergrenze gibt es nicht. Selbst ein Haus im Millionenwert kann steuerfrei übergehen. Doch wer mehrere Kinder hat, sollte diese Regelung mit Augenmaß nutzen. Ohne klar geregelten finanziellen Ausgleich drohen Spannungen, die den familiären Zusammenhalt gefährden können – und Streit kostet am Ende oft mehr als jede Steuer.
Verheiratet oder nicht – die Steuer kennt keine Gefühle
Heiraten sollte man nicht wegen der Steuer, aber ein Blick auf die Zahlen zeigt deutliche Unterschiede. Ehepartner profitieren mehrfach: durch einen Freibetrag von 500.000 Euro, einen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag, die Steuerfreiheit für das Familienheim und niedrigere Steuersätze insgesamt. Unverheiratete Paare dagegen werden steuerlich wie Fremde behandelt – nur 20.000 Euro Freibetrag, der Steuersatz beginnt bei 30 Prozent. Wer in einer festen Partnerschaft lebt, sollte daher rechtzeitig prüfen, wie die Nachfolgeregelung gestaltet ist. Ohne Testament oder entsprechende Vereinbarung geht der Partner im Erbfall leer aus – und zusätzlich fällt eine hohe Steuerlast an.

V-CHECK eBook:
Richtiges Erben und Verschenken – 143 Antworten auf die wichtigsten Fragen
Erben und Vererben betrifft viele Menschen, wird jedoch häufig verdrängt. Laut Allensbach-Studie 2024 nimmt die Auseinandersetzung mit dem eigenen Nachlass weiter ab. Gründe sind unter anderem die emotionale Belastung und die als komplex empfundene Rechtslage. Im Rahmen unserer V-CHECK-Webinare haben Teilnehmer zahlreiche Fragen zu diesem Thema gestellt. Mit Rechtsanwalt Alexander Bars und Vermögensverwalter Andreas Kitta haben zwei Experten die wichtigsten 143 Fragen fundiert beantwortet. Das Ergebnis lesen Sie hier in unserer Broschüre.
Planung schafft Sicherheit – jetzt handeln lohnt sich
Schenkungen sollten immer wohlüberlegt sein. Verschenkt werden darf nur, was man selbst nicht mehr benötigt – die eigene finanzielle Sicherheit im Ruhestand hat oberste Priorität. Fachleute betonen: „Steuern zu sparen ist gut, aber nie auf Kosten der Unabhängigkeit.“ Eine Schenkung sollte daher sowohl familiär abgestimmt als auch wirtschaftlich tragfähig sein. Ein kurzer Realitätscheck hilft: Wäre ich noch flexibel, wenn ich heute 30 Prozent meines Vermögens verschenke? Wer diese Frage ehrlich beantwortet, vermeidet Risiken und bewahrt langfristige Handlungsfreiheit.
Wer rechtzeitig plant, kann Erbschaftsteuer effektiv vermeiden und zugleich den Familienfrieden sichern. Entscheidend ist nicht nur, den Taschenrechner sondern auch das Herz einzubeziehen. Frühzeitige, durchdachte Nachfolgeplanung ist kein Thema ausschließlich für Reiche, sondern für alle, die Verantwortung übernehmen wollen – für sich, für ihre Familie und für kommende Generationen. Wer jetzt handelt, gewinnt doppelt: steuerlich und menschlich.
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Lesen Sie hier mehr Blogbeiträge zum Thema Vererben!
Nicht nur über ein Testament lässt sich der finanzielle Nachlass regeln. Erblasser, die sicher gehen wollen, dass ihr Vermögen zusammengehalten wird, können über eine Stiftung noch weit über den Tod hinaus Vorkehrungen treffen.
Der nächsten Generation etwas zu vermachen, kann nicht nur Freude bringen. Durch frühzeitige Vorkehrungen können unschöne Auseinandersetzungen über die Nachlassverteilung und unnötige Steuerzahlungen vermieden werden.
Wer Vermögen an seine Kinder verschenkt, will nicht, dass das Finanzamt bei der Erbschaftssteuer zuschlägt. Ein Weg, Geld einfach und steuerschonend zu übertragen, sind sogenannte Nießbrauchdepots. Bei Immobilien ist dieser Weg vielen bekannt. Was nur wenige Wissen: ein ähnliches Prinzip greift bei Aktien, Fonds, Anleihen & Co. Im Interview gibt Vermögensverwalter und Nachfolgeexperte Samir Zakaria, Tipps, was beim Nießbrauchdepot unbedingt zu beachten ist.