
Immobilienbewertung im Wandel: Was Erben und Eigentümer jetzt wissen müssen
Neue gesetzliche Vorgaben verändern die Bewertungsgrundlage
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 und der reformierten Immobilienwertermittlungsverordnung ab 2021 sind die Maßstäbe für die steuerliche Immobilienbewertung substanziell verschärft worden. Gerade die Anpassung der Baupreisindizes, die überarbeiteten Liegenschaftszinssätze und die engere Bindung an reale Markttransaktionen führen dazu, dass steuerliche Bewertungsansätze in vielen Fällen deutlich näher an die tatsächlichen Marktpreise heranrücken. Diese Annäherung bringt jedoch nicht automatisch Klarheit oder Fairness. Vielmehr steigt in der Praxis oft die steuerliche Bemessungsgrundlage, während Freibeträge stagnieren oder unter Druck geraten. Insbesondere bei Schenkungen und Erbschaften kann dies erhebliche Steuerlasten nach sich ziehen, die ohne eine strategisch vorbereitete Bewertung unnötig hoch ausfallen.
Marktdynamik verschärft steuerliche Risiken
Die dynamische Marktsituation verstärkt diese Entwicklung noch. Steigende Finanzierungskosten, schwankende Ertragsprognosen und anhaltende Unsicherheiten über die nachhaltige Wertentwicklung von Immobilien erfordern eine präzise Auseinandersetzung mit allen relevanten Bewertungsparametern. Finanzbehörden greifen dabei regelmäßig auf standardisierte Verfahren zurück, die jedoch nicht immer die individuelle Marktrealität widerspiegeln. Für Immobilienbesitzer und deren Erben bedeutet das, dass sie auf unabhängige Gutachten setzen sollten, die den tatsächlichen Substanzwert einer Immobilie nachvollziehbar dokumentieren. Nur so lässt sich verhindern, dass pauschale Annahmen der Verwaltung zu einer künstlichen Überbewertung führen, die in der Folge erhebliche Steuerlasten auslöst.
Wer frühzeitig plant, kann Freibeträge in Etappen nutzen
Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass auch die Argumentationsführung gegenüber dem Finanzamt immer stärker auf Transparenz und Plausibilität angewiesen ist. Liegenschaftszinssätze müssen regelmäßig hinterfragt und an die tatsächliche Marktdynamik angepasst werden. Regionale Marktbesonderheiten, nachhaltig erzielbare Erträge und der Zustand der Immobilie fließen zunehmend in eine realistische Wertermittlung ein. Diese Klarheit zahlt sich vor allem dann aus, wenn Mandanten ihre Vermögensnachfolge aktiv gestalten wollen. Wer frühzeitig plant, kann Freibeträge in Etappen nutzen, Übertragungen sinnvoll staffeln oder durch Nießbrauchgestaltungen die steuerliche Bemessungsgrundlage substantiell senken. Familiengesellschaften oder Stiftungsmodelle erweitern den Gestaltungsspielraum und stützen den langfristigen Vermögensschutz – vorausgesetzt, die zugrunde liegenden Werte sind belastbar belegt und gutachterlich nachvollziehbar dokumentiert.

V-CHECK eBook: „Vererben von Immobilien“
Die Weitergabe des Immobilienvermögens an die nachfolgenden Generationen ist sehr komplex. Denn zum einen sind Immobilien, anders als Geldvermögen, nicht teilbar und oftmals mit Emotionen behaftet. Zum anderen gibt es in diesem Bereich zahlreiche unterschiedliche Möglichkeiten, wie Immobilien an die nächste Generation weitergegeben werden können. Licht ins Dunkel bringt das eBook „Vererben von Immobilien“, ein Leitfaden für Immobilienbesitzer und Erblasser sowie deren Familien und Erben, von Dr. Rafael K. Hörmann von der CHP Rechtsanwalt & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB in München, Laura Victoria Schick von der Michael Schick Immobilien GmbH & Co. KG in Berlin und Michael Thaler von der TOP Vermögen AG in Starnberg erstellt wurde.
Immobiliengutachten als Schlüssel zu Rechtssicherheit
Die Praxis zeigt, dass ein sorgfältig erstelltes Gutachten nicht nur eine solide Basis für die steuerliche Bemessung ist, sondern darüber hinaus auch eine wirksame Schutzfunktion gegenüber unangemessen hohen Steueransätzen entfalten kann. Ob es um die Bewertung vermieteter Objekte, um Sondernutzungsrechte oder um den Nachweis marktüblicher Ertragsverhältnisse geht – in allen Fällen schafft die fundierte Analyse Transparenz und Rechtssicherheit. Gerade dort, wo Behörden pauschale Annahmen treffen, hilft das belastbare Gutachten, realistische Wertansätze durchzusetzen und damit überhöhte Steuerforderungen zu vermeiden.
Rahmenbedingungen werden dynamisch bleiben
Diese Entwicklung stellt Immobilienbesitzer und deren Erben nicht nur bei der Auswahl geeigneter Immobilien vor Herausforderungen. Beim Vererben von Immobilien muss auch der Weg durch die komplexe Welt der steuerlichen Bewertung gelingen.
V-CHECK Video:
Immobilie geerbt und plötzlich arm?! Tipps & Tricks fürs Schenken & Erben
Wenn es ums Vererben geht, steht oft mehr auf dem Spiel als nur Geld. Immobilien, Familienvermögen und persönliche Werte treffen auf steuerliche Hürden, rechtliche Fallstricke – und nicht selten auf emotionale Spannungen innerhalb der Familie. Wer seinen Nachlass nicht rechtzeitig und durchdacht regelt, riskiert nicht nur Streit unter Angehörigen, sondern auch erhebliche Steuerlasten für sich und seine Angehörigen – wie beispielsweise die Erbschaftsteuer.
Steuerliche Immobilienbewertung bleibt ein dynamisches Feld
Das bedeutet: Die steuerliche Immobilienbewertung ist ein dynamisches Feld, das fundiertes Fachwissen, strategische Planung und regelmäßige Überprüfung erfordert. Wer die neuen Bewertungsmaßstäbe und Marktmechanismen versteht und gezielt nutzt, kann erhebliche steuerliche Vorteile realisieren und den Vermögensschutz nachhaltig sichern. Gesetzgeber, Finanzbehörden und Gutachter müssen künftig noch stärker auf digitale Marktdaten und flexible Bewertungsmodelle reagieren.
Mehr zum Thema Immobilien können Sie in unserem V-CHECK Webinar erfahren
Überblick Bewertungsverfahren und Optimierungspotenzial
Bewertungsverfahren | Anwendungsbereich | Einfluss auf Steuerlast | Optimierungspotenzial durch Gutachten |
---|---|---|---|
Vergleichswertverfahren | Eigentumswohnungen | Mittel bis hoch | Hoch (bei abweichenden Marktpreisen) |
Ertragswertverfahren | Vermietete Objekte, MFH, Gewerbeimmobilien | Hoch | Sehr hoch (bei realistischen Ertragsprognosen) |
Sachwertverfahren | Ein- und Zweifamilienhäuser | Mittel | Mittel bis hoch (bei korrekter Kostenansetzung) |
Nießbrauchmodell | Übertragene, aber weiter genutzte Immobilien | Sehr hoch (Reduktion der Bemessungsgrundlage) | Sehr hoch (bei optimaler Vertragsgestaltung) |