
Vermögensübergabe rechtzeitig planen
Sichern Sie jetzt erfolgreich Ihr Vermögen für die Zukunft
Ist bei Ihnen schon alles für morgen geregelt?
- Bis 2027 werden laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung jährlich bis zu 400 Milliarden Euro verschenkt oder vererbt
- Sorgsam aufgebaute Vermögenswerte werden meist durch Scheidung, Krankheit oder Erbfall vernichtet
- Mit Nießbrauch auf Wertpapiere in einem Depot kann die Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge optimiert werden
- In nur 6 Schritten richten Sie einen Nießbrauch auf Wertpapiere in einem Depot ein
Früh anfangen lohnt sich
Selbst bei einem moderat angesetzten Ertrag von 2,5 Prozent jährlich kann beispielsweise ein Vater an seine Tochter per Nießbrauch auf Wertpapiere in einem Depot fast drei Millionen Euro übergeben. Und zwar ohne dass Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer fällig werden. Voraussetzung: Er fängt damit schon mit 40 Jahren an und feiert nach seinem 80. noch mindestens drei Geburtstage.

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Gültigkeit
Die vorliegende Berechnung gilt für das Jahr 2025. Quelle der verwendeten Vervielfältiger-Daten: BMF-Schreiben vom 09.12.2024
Disclaimer
- Die sachliche Richtigkeit des Nießbrauch-Rechners wurde durch die FINTEGRA GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für verschiedene Musterfälle geprüft und bestätigt; gleichwohl können weder die FINTEGRA GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft noch wir gegenüber Ihnen oder Dritten Gewähr für Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Verfügbarkeit des ausgeführten Nießbrauch-Rechners (Rechner) übernehmen.
- Die durch den Rechner bereitgestellten Angaben und Rechenergebnisse dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine Anlageberatung, Empfehlung oder Aufforderung zum Kauf, Verkauf, Halten oder Schenkung eines Finanzproduktes / Finanzinstrumentes dar. Die Informationen dieses Rechners sind nicht gleichbedeutend mit einer rechtlichen und/oder steuerlichen Beratung und können diese auch nicht ersetzen. Insbesondere ersetzen die in diesem Rechner bereitgestellten Informationen keine umfassende Beratung der persönlichen Situation des Verwenders, insbesondere hinsichtlich der rechtlichen oder steuerlichen Implikationen, des persönlichen Anlageziels sowie der jeweiligen Aufklärungsbedürftigkeit und Vermögenssituation. Sie stellen daher keine Grundlage für Anlageentscheidungen oder Schenkungen dar.
- Ein Nießbrauchdepot sollte nicht allein aus steuerlichen Motiven gewählt werden. Vielmehr gilt es, die persönliche Situation des Verwenders, insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Implikationen, des persönlichen Anlageziels sowie der jeweiligen Aufklärungsbedürftigkeit und Vermögenssituation voll umfänglich zu erfassen und zu berücksichtigen. In der Ableitung ergeben sich daraus steuerliche Implikationen. Bitte nutzen Sie zur Erarbeitung einer Vermögensnachfolge daher unbedingt auch rechtliche und/oder steuerliche Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater.
- Der Rechner basiert auf dem Rechtsstand vom 01.01.2025. Etwaige spätere Rechtsänderungen (einschließlich möglicher Anpassungen der Vervielfältigerwerte) sind nicht berücksichtigt.
- Ihre angenommene Jahresrendite wird gemäß §16 Bewertungsgesetz (BewG) maximal bis 5,37% berücksichtigt. Sie haben die Möglichkeit, nach eigener Einschätzung und nach Ihrem freien Ermessen diese oder eine andere, niedrigere Rendite für Ihre Berechnung anzusetzen.
- Vorschenkungen bleiben in der Berechnung unberücksichtigt.
- Eine mögliche Nachversteuerung gemäß §14 II Bewertungsgesetz (BewG), wenn beispielsweise der Schenkende vorzeitig verstirbt, bleibt unberücksichtigt.
Nießbrauch auf Wertpapiere in einem Depot einrichten: Vermögensnachfolge optimieren in 6 Schritten
Wer Erspartes an die nächste Generation weitergeben möchte, will oft nicht nur Steuern sparen. Dafür kann es Sinn machen Wertpapiere bereits zu Lebzeiten an Kinder zu übertragen, sich aber die Nutzung der Erträge vorzubehalten. Das kann helfen, Finanzkompetenz aufzubauen und Freibeträge noch besser zu nutzen. Nießbrauch bei Immobilien kennen noch die meisten, wie funktioniert das allerdings bei einem Wertpapierdepot? Was gilt es da zu beachten?
- Vermögensnachfolge geklärt?
- Finanzielle Gesamtsituation mit unabhängigem Berater analysiert?
- Altersvorsorge gesichert?
- Übertragbarer Vermögensanteil festgelegt?
- Depotbank gefunden, die Nießbrauchlösungen umsetzen kann?
- Versierten steuerlichen Rat eingeholt?
- Schenkungsvertrag mit Rechtsanwalt aufgesetzt, der alle möglichen Situationen abdeckt?
- Schenkung spätestens nach drei Monaten beim Finanzamt angezeigt?
- Regelmäßige Überprüfung der Vermögensstruktur mit Schenker, Beschenktem und Vermögensverwalter geplant?
Samir Zakaria: Die Grundidee bei diesem Konstrukt ist, dass die Substanz des Eigentums bereits an die nächste Generation weitergegeben wird.
Es werden Steuerfreibeträge genutzt, die Schenkenden behalten sich aber die Nutzung der Erträge vor. Das funktioniert nicht nur bei Immobilien, bei denen dadurch zum Beispiel ein lebenslanges Wohnrecht oder die Verfügung über Mieteinahmen abgesichert wird. Tatsächlich kann das, am besten mit der Hilfe eines Fachanwalts, auch für Wertpapierdepots genutzt werden. Das heißt Aktien, Fonds und Anleihen werden verschenkt, aber die Erträge wie Dividenden, Ausschüttungen und Zinsen stehen weiter dem Schenkenden zu.
Zakaria: Zunächst kann der Beschenkte nicht einfach alles verkaufen und ausgeben oder in hochriskante Investments stecken. Denn die Kontrolle der Verwaltung bleibt in der Regel zu Lebzeiten des Schenkenden in bewährten Händen und eine Entnahme ist nur mit dessen Zustimmung möglich. Dem Schenker steht auch ein Mitspracherecht bei der Umschichtung und Wiederanlage des Depotvermögens zu. Außerdem stehen die Erträge weiter für die Altersvorsorge zur Verfügung und haben noch dazu einen spürbaren steuerlichen Effekt. Im Prinzip wird der Bemessungswert der Schenkung um den prognostizierten Wert des Nießbrauchvorbehalts gemindert. Klingt kompliziert, aber eigentlich wird hier nur ausgerechnet, welche Summe bis zum statistischen Erbfall wahrscheinlich an Erträgen zusammenkommt und teilweise vom übertragenen Vermögen abgezogen. Letztendlich führt das dazu, dass deutlich größere Vermögenswerte ohne Steuerabzug übertragen werden können, gerade wenn der Schenkende noch eine hohe Lebenserwartung hat. Auf Seite des Beschenkten ist ein großer Vorteil, dass mit dem Übertrag der Substanz auch zukünftige Wertsteigerungen bereits schenkungssteuerfrei sind.
Zakaria: Das ist zunächst abhängig vom Alter und Geschlecht des Schenkenden, denn daraus wird die statistisch verbleibende Lebenserwartung berechnet, die regelmäßig der aktuellen Entwicklung angepasst wird. Das heißt, je jünger desto mehr Jahre Nießbrauch verbleiben und bei Frauen sind es generell etwas mehr als bei Männern, dank der statistisch höheren Lebenserwartung des weiblichen Geschlechts. Der prognostizierte Ertrag ist abhängig von den jeweiligen Wertpapieren und muss aus der Sicht des jeweiligen Finanzamtes realistisch sein. Erfahrungsgemäß könnte zum Beispiel bei einem Dividendenportfolio der jährliche Ertrag im Bereich von drei bis fünf Prozent liegen. Überträgt also etwa eine 50-jährige Frau an eines ihrer Kinder per Nießbrauch Wertpapiere in einem Depot mit einer jährlichen Rendite von vier Prozent, können so über eine Million Euro steuerfrei übertragen werden, obwohl der eigentliche Freibetrag bei lediglich 400.000 Euro liegt.
Zakaria: Das ist tatsächlich ein ganz wichtiges Thema, denn die Verwaltung und Erhaltung eines größeren Vermögens ist keine ganz einfache Sache. Gerade in jungen Jahren fehlt hier oft die langfristige Perspektive und die Versuchung, das Geld einfach für schöne Dinge auszugeben ist groß. Außerdem ist es auch für den Schenkenden oft wichtig, dass die übertragenen Vermögenswerte noch einen Beitrag zur Gestaltung des eigenen angenehmen Lebensabends leisten. Deswegen macht es in vielen Fällen Sinn, hier vorsorgliche Regelungen zu treffen. Beispielsweise kann Vermögen in einen so genannten Familienpool eingebracht werden, an dem die Kinder sukzessive beteiligt werden, die Eltern aber noch Vetorechte bezüglich der Verfügung über das Vermögen haben. Im Testament sollte zudem eine Testamentsvollstreckung vereinbart werden, falls junge Erben noch minderjährig sind.
Zakaria: Zunächst sollten nicht Steuerfragen an erster Stelle stehen, sondern es muss geklärt werden, was der Vermögensinhaber wirklich schon schenken will und kann. Dazu ist es wichtig, sich einen möglichst objektiven Überblick über das eigene Vermögen zu verschaffen und auch Worst Case-Szenarien wie eine teure Pflegesituation oder das vorzeitige Ableben des Beschenkten miteinzukalkulieren. Deswegen empfehlen wir als Vermögensverwalter zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme der individuellen Finanzsituation, die auch die Ruhestandsplanung umfasst. Neben dem Gang zum Steuerberater sollten Nießbrauchinteressierte dann auch einen erfahrenen Anwalt hinzuziehen. Er kann bei der Formulierung eines Schenkungsvertrags helfen, um mögliche Rückfallklauseln für Notfälle einzubauen, wenn zum Beispiel der Beschenkte überraschend verstirbt oder der Schenkende in eine finanzielle Schieflage gerät.
Vermögensverwalter Maik Bolsmann im V-CHECK Podcast: Nießbrauch – Wertpapiere clever schenken
Das Deutsche Instituts für Wirtschaftsforschung schätzt, dass bis 2027 bis zu 400 Milliarden Euro pro Jahr verschenkt oder vererbt werden. Wie man Wertpapierdepots mit Nießbrauch überträgt, um damit Erbschaftssteuer zu sparen, das erklärt Maik Bolsmann von der B&K Vermögen GmbH aus Köln im V-CHECK Podcast.

Was gehört bei einem Nießbrauch auf Wertpapiere in einem Depot in einen Schenkungsvertrag?
Im Prinzip kann ein Nießbrauch auf Wertpapiere in einem Depot auch ohne schriftlichen Vertrag eingerichtet werden, durch die faktische Übertragung des Depots bei der Bank. Aber es macht Sinn, die Schenkung schriftlich, detailliert und für alle verbindlich zu regeln. „So ein Vertrag sollte zum Beispiel enthalten, für welche Erträge genau der Nießbrauch vorbehalten wird“, rät Rechtsanwalt Dr. Jasper von Hoerner.
Der Beschenkte wird zwar mit Vollzug der Schenkung voller Eigentümer der übertragenen Wertpapiere. Der Schenkende kann aber über den Nießbrauchvorbehalt weiter Einfluss auf die Depotverwaltung nehmen. „Salopp gesagt kann er damit auch verhindern, dass einfach alles in riskante Optionsgeschäfte gesteckt oder liquidiert und in schnelle Autos investiert wird“, erklärt von Hoerner. Allerdings sollte dem neuen Eigentümer ein Mitspracherecht etwa bei der Auswahl eines passenden Vermögensverwalters oder der Ausübung von Stimmrechten an Aktien eingeräumt werden.
Zusätzlich hat es sich aus Sicht des Schenkenden bewährt, Widerrufrechte zu verankern und dies auch über die bereits im BGB bestehenden Widerrufsmöglichkeiten hinaus. Wenn zum Beispiel eine Privatinsolvenz des Beschenkten droht oder dieser vor dem Schenkenden verstirbt, kann über einen Widerruf das Vermögen in der „Ursprungs-Familie“ gehalten werden. Hier können auch noch andere Schreckens-Szenarien abgesichert werden, etwa bei einer offensichtlichen Spielsucht oder der schädlichen Mitgliedschaft des Beschenkten in einer gierigen Sekte. „Das hat aber Grenzen, wenn es in die Richtung eines freien Widerrufsrechts geht“, warnt der Fachmann. „Der Schenkende kann seine Schenkung nicht einfach zurücknehmen, weil er es sich nun anders überlegt hat.“ Ein solch weites Widerrufsrecht könnte insbesondere in Kombination mit dem vorbehaltenen Nießbrauch dazu führen, dass die Schenkung insgesamt nicht anerkannt wird.
Solche Verträge für Nießbrauch auf Wertpapiere in einem Depot sind kein Standardprodukt, sondern etwas für Experten: „Es ist sehr empfehlenswert, sich hier versierten Rat zu holen, um spätere Probleme beim Finanzamt oder zwischen Schenkendem und Beschenktem von Anfang an zu vermeiden“, rät Dr. Jasper von Hoerner.
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Video: Vermögen für Generationen bewahren – Je früher damit begonnen wird, desto besser
Vermögen aufbauen ist schon immer schwierig gewesen, Vermögen erhalten noch viel mehr. Daher sollte man sich so früh wie möglich mit Themen wie Erbschafts- und Schenkungssteuer, etwaigen Familienstreitigkeiten und deren Folgen fürs Vermögen sowie dem passenden Risikomanagement beschäftigen. Worauf es dabei ankommt, erläutert Vermögensverwalter Andreas Glogger, Geschäftsführer von GLOGGER & PARTNER im Video.
Mehr zum Thema Vermögensübergabe erfahren Sie im V-CHECK Blog
Die COVID-Pandemie liegt gefühlt bereits eine Ewigkeit zurück und ist doch für viele Menschen noch so gegenwärtig, als wäre es erst gestern gewesen. So auch für Familie M., die seitdem einen immer griffbereiten Notfallkoffer bereitgestellt hat. Wo steht eigentlich Ihr Notfallkoffer?
Immobilien, Aktien und Co. an die nächste Generation weitergeben, ohne den Fiskus über die Maßen zu beteiligen. Das geht mit vorausschauendem Handeln selbst im großen Stil, Allerdings gilt es hier, Vorkehrungen zu treffen.
Wer plant, das Familienvermögen für zukünftige Generationen zu sichern, stößt schnell auf das Konzept der Familienstiftung. Ob Unternehmen, Immobilien oder Kapitalanlagen – eine Familienstiftung bietet eine effiziente Möglichkeit, Vermögen zu schützen, steuerlich zu optimieren und die Nachfolge systematisch zu regeln. Doch ist eine Stiftung nur etwas für Großunternehmen wie Krupp oder Henkel? Nicht unbedingt, meint Markus Richert, CFP und Seniorberater Vermögensverwaltung bei der Portfolio Concept Vermögensmanagement GmbH in Köln.