BGH-Urteil: Negativzinsen auf Spargelder sind unwirksam

BGH-Urteil: Negativzinsen auf Spargelder sind unwirksam


In der Niedrigzinsphase hatten viele Geldhäuser ihren Kunden Verwahrentgelte für Einlagen auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten berechnet. Dagegen waren die Verbraucherzentralen vor Gericht gezogen.

Die Ursache des Rechtsstreits liegt in der Zeit vor der Zinswende 2022. Als Banken und Sparkassen für das Parken von Geldern bei der Europäischen Zentralbank (EZB) einen Negativzins von bis zu minus 0,50 Prozent zahlen mussten, waren viele Institute dazu übergegangen, ihre Kunden an diesen Kosten zu beteiligen. So verlangten zum Höchststand im Mai 2022 mindestens 455 Geldhäuser von ihren Privatkunden Negativzinsen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Klage nun recht gegeben: Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeld, die Kreditinstitute in der Vergangenheit erhoben haben, sind unzulässig. Dies hat der BGH in Karlsruhe Anfang Februar entschieden.

Zweck von Spareinlagen ist es, das Vermögen von natürlichen Personen mittel- bis langfristig aufzubauen und durch Zinsen vor Inflation zu schützen”, so laut BGH-Entscheidung. Dieser Charakter des Sparvertrags werde durch die Erhebung eines Verwahr- oder Guthabenentgelts entgegen den Geboten von Treu und Glauben verändert, befanden die Richter.

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Bei Girokonten liege die Sache anders, so der BGH. Hier seien Negativzinsen grundsätzlich erlaubt, allerdings nur dann, wenn sie transparent geregelt werden. In den zu entscheidenden Fällen seien die Klauseln jedoch nicht eindeutig gewesen. Sie hätten Kunden nicht ausreichend darüber informiert, auf welches Guthaben sich das Verwahrentgelt bezieht.

Verhandelt wurden Klagen der Verbraucherzentrale Sachsen und Hamburg sowie des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV). Diese richteten sich gegen vier Banken und Sparkassen, die Entgelte für die Verwahrung von Einlagen auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten berechnet hatten.

Nach den Urteilen des BGH fordert der VZBV die Geldinstitute nun auf, unrechtmäßig eingesammelte Beträge an ihre Kunden zurückzuzahlen. Ob und in welchem Umfang Banken nach dem BGH-Urteil Gelder tatsächlich zurückerstatten werden, ist aber noch unklar. Es bedürfe zunächst einer inhaltlichen Bewertung der Urteile.

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