
Rendite statt Strafzinsen für die Firmenliquidität
Eine Studie der Commerzbank aus dem vergangenen Herbst belegt, dass knapp ein Drittel der mittelständischen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 15 Millionen Euro in den letzten 12 Monaten Zinsen auf Bankguthaben bezahlt haben. Immerhin muss knapp die Hälfte dieser Firmen mehr als eine Million Euro anlegen. Trotzdem sind die Unternehmen konservativ, wenn es um die Anlage des Liquiditätspolsters geht. Laut Commerzbank-Studie sind Termingelder für 40 Prozent der Unternehmen nach wie vor der bevorzugte Parkplatz für das Geld. Nur 13 Prozent nutzen Investmentfonds, die normalerweise höhere Erträge erzielen würden.
Ein Grund dafür ist sicherlich, dass sich zwei von drei Firmen selber um die Anlage der Firmengelder kümmern. Nur ein knappes Viertel nutzt eine professionelle Vermögensverwaltung oder ein gemanagtes Mandat. Viele Unternehmer und ihre Steuerberater scheuten den buchhalterischen und bilanziellen Aufwand, vermutet Rolf Müller von der Nürnberger Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft fintegra. Zu Recht: „Anlagenbuchhaltung für Wertpapierdepots ist ein Heidenaufwand“, weiß Müller. In den meisten Firmen sei die Buchhaltung mit dem Tagesgeschäft ausgelastet und mit dem Umfang der Buchungen und Bewertungen in einem Wertpapierdepot überfordert. Auch die gängigen Buchhaltungs- und Steuerprogramme seien oft wenig hilfreich.
Hinzu komme, dass die Steuerdokumente, die Depotbanken liefern, auf Privatanleger ausgelegt sind. Für den Jahresabschluss und die Steuererklärung des Unternehmers sind sie nicht immer ausreichend. Vielmehr müssen Buchhaltung oder Steuerberater die Daten erst zusammensuchen. „Darum bleiben viele lieber bei Tages- und Festgeldkonten und nehmen Strafzinsen in Kauf“, weiß Müller. „Unternehmer, die eine Million Euro Liquidität anlegen müssen, zahlen bei nur 0,5 Prozent Strafzinsen im Jahr 5.000 Euro“, rechnet der Finanzfachmann vor. Ein Depot, das im Jahr nur auf einen Wertzuwachs von 1,5 Prozent käme, brächte dagegen einen Ertrag von 15.000 Euro, so Müller.
In Zusammenarbeit mit der auf digitale Wertpapierverbuchung spezialisierten Steuerberatungsgesellschaft fintegra hat die Münchner V-Bank für solche Fälle ein betriebliches Steuerreporting entwickelt. Die Fintech-Lösung soll die Verbuchung von Wertpapierdepots vereinfachen, indem die von der Buchhaltung und vom Steuerberater benötigten Informationen automatisch zusammengestellt, um wichtige Informationen ergänzt und anschließend übertragen werden. „Damit wird der Zeitaufwand für die Buchhaltung oder den Steuerberater für die Wertpapierbuchhaltung um bis zu 80 Prozent gesenkt“, sagt Müller. Die Kosten für den Steuerberater könnten dabei um 30 bis 50 Prozent niedriger ausfallen.
Neben dem Verbuchungsaufwand sind Wertschwankungen ein weiteres Argument gegen ein Depot als Teil der Liquiditätshaltung. Das aber muss nicht sein, wenn das Unternehmen sein Depot in eine eigene GbR einbringt. „Dann muss ich nur die Beteiligung bewerten, die Kursschwankungen im Zweifel aussitzen kann“, erklärt Steuerexperte Müller die Funktionsweise des Anlagevehikels. Dadurch machen sich Wertschwankungen im Depot nicht unmittelbar in der unternehmerischen Erfolgsrechnung bemerkbar.