
Was haben Gold, Kryptos und Picasso gemeinsam?
International begehrte Kunst ist eine einzigartige und attraktive Anlageklasse für Vermögensverwalter und deren Kunden. Neben dem Vorteil der geringen Korrelation zu anderen Anlageklassen ist Kunst eine „globale Währung“, weil Blue Chip-Künstler auf der ganzen Welt gesucht sind und durch die hohe Nachfrage sehr gut verkauft werden können. Als währungsunabhängiger Wertespeicher verringert diese Form der Geldanlage somit auch die Auswirkungen von Inflation, um nur einige Vorteile zu benennen.
Wie werden Gewinne aus Kunstgeschäften versteuert?
Bekanntlich werden in Deutschland auf die Gewinne aus Aktieninvestments, ETFs, Zertifikaten und Co. bei Übersteigen des Freibetrags von 1.000 Euro steuerliche Abgaben fällig. Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer summieren sich auf mehr als 30 Prozent. Diese Steuerlast muss bei der Ertragsplanung kalkuliert werden, denn de facto benötigen Anleger 30 Prozent mehr Gewinne im Wertpapiermanagement für ihr Wunschergebnis, da eben diese Steuern fällig werden.
Anders bei Kunst: Kunstgegenstände können sowohl dem Betriebs- als auch dem Privatvermögen zugeordnet werden. Davon ausgehend, dass ein Großteil der Werke im steuerlichen Privatvermögen gehalten wird, ist die Antwort auf die Frage „Was haben Gold, Kryptos und Picasso gemeinsam?“ nun ganz einfach: Wenn Anleger Kryptowährungen und Gold länger als ein Jahr halten und dann verkaufen, sind die Gewinne steuerfrei. Und das gleiche gilt auch für Kunst! Kunstwerke können somit nach einer Haltefrist von einem Jahr im Rahmen von privaten Veräußerungsgeschäften veräußert und die Gewinne zu 100 Prozent steuerfrei vereinnahmt werden. Die gesetzliche Regelung hierzu findet sich in § 23 Abs. 1 Nr. 2 EstG, wonach private Veräußerungsgeschäfte steuerfrei sind, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung des Kunstwerks mindestens ein Jahr liegt. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Regelung für private Veräußerungsgeschäfte von beweglichen Gegenständen, zu denen auch Kunstwerke zählen.
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Steuerfreiheit bei Erbschaft und Schenkung
Auch bei der Vermögensnachfolge spielen Kunstinvestments ihre steuerliche Stärke aus. Denn sie können substanzgeschützt an die nächste Generation übertragen werden. Der Gesetzgeber stellt Kunstgegenstände unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaft- und Schenkungsteuer frei. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen kleiner (60 Prozent) und großer (100 Prozent) Befreiung. In § 13 Abs. 1 Nr. 2 a) ErbStG ist die sogenannte kleine Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuerbefreiung geregelt. Diese besagt, dass Kunstgegenstände mit 60% ihres Wertes erbschaftsteuerfrei bleiben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese sind gegeben, wenn die Erhaltung der Gegenstände wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegt und die Werke nach dem Erbfall im Inland oder zumindest in Europa verbleiben. Weiterhin setzt eine Steuerbefreiung voraus, dass die jährlichen Kosten, die mit den Kunstgegenständen verbunden sind, die mit den Gegenständen erzielten Einnahmen übersteigen müssen.
Vollständige Steuerfreiheit wird sogar gewährt (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 b) ErbStG), wenn der Steuerpflichtige bereit ist, die Gegenstände den geltenden Bestimmungen der Denkmalpflege zu unterstellen, die Kunstwerke sich seit mindestens 20 Jahren in Familienbesitz befinden oder in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes nach den Vorschriften des Kulturgutschutzgesetzes eingetragen sind. Die Einschränkung: „Die Steuerbefreiung fällt mit Wirkung für die Vergangenheit nur weg, wenn die Gegenstände innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb veräußert werden oder die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung innerhalb dieses Zeitraums entfallen“, heißt es im Einkommensteuergesetz.
Hohe Durchschnittsrendite möglich
Kunstobjekte sind somit nicht nur aus ästhetischen und emotionalen Aspekten attraktiv und erzielen wirtschaftlich eine gute Performance, was sich am Sotheby’s Mei Moses All Index mit einer Rendite von jährlich 8,5 Prozent über einen Zeitraum von 1950 bis 2021 zeigt. Sie sind darüber hinaus eben auch insbesondere aus steuerlicher Perspektive eine interessante Assetklasse.
Der Mei Moses Fine Art Index ist ein Index, der auf langfristigen Daten über Kunstkäufe und -verkäufe aufbaut und die jährlichen Erträge misst.
Es ist daher ratsam, bereits von Beginn an die Anlage professionell begleiten zu lassen und eine individuelle Strategie für den Aufbau eines Kunstportfolios beziehungsweise einer Kunstsammlung zu entwickeln sowie auch den Generationenübertrag von Kunstwerken zeitig ins Auge zu fassen. Davon profitieren auch Vermögensverwalter, indem sie für diese Assetklasse spezialisierte Berater hinzuziehen, die sich allein darauf konzentrieren, das freie Vermögen für Kunst bestmöglich zu allokieren. Sie stärken damit ihre Rolle als Trusted Advisor und sichern den Vermögensschutz ihrer Kunden durch zusätzliche, alternative Diversifikationsstrategien.
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