
Fit für die Börse - Wir erklären die wichtigsten Begriffe: Lebensversicherung
Verwandte Begriffe
Kapitallebensversicherung, private Rentenversicherung, Risikolebensversicherung
Um was geht‘s nei der Lebensversicherung?
Kapitallebensversicherungen sind (sehr) langfristige Sparprodukte, die meist der Altersvorsorge dienen und im Todesfall des Versicherten den Hinterbliebenen Geld auszahlen, die sogenannte Todesfallsumme. Wenn der Versicherte das Vertragsende erlebt, werden ihm die vertraglich zugesicherte Versicherungssumme und eventuelle Überschüsse ausbezahlt. Das unterscheidet diese Policen von privaten Rentenversicherungen, die eine lebenslange Rente zahlen. Beide Versicherungen gibt es auch in fondsgebundener Form, wobei die Zahlungen ganz oder teilweise in Fonds fließen. Die beiden Policen-Arten sind nicht zu verwechseln mit der Risikolebensversicherung. Diese sichert ausschließlich den Todesfall ab und dient nicht dazu, Geld anzusparen.
Garantiezins gilt nur für Sparanteil
Bei Kapitallebens- und Rentenversicherungen sind die Anbieter gesetzlich verpflichtet, den Sparanteil der Einzahlungen mit dem sogenannten Garantiezins zu verzinsen. Der Sparanteil ergibt sich, wenn von den Zahlungen des Kunden Aufwendungen für den Todesfallschutz sowie Abschlussprovision und Verwaltungskosten abgezogen werden. Nach Schätzungen von Experten beläuft sich der Sparanteil auf 50 bis 70 Prozent der geleisteten Einzahlungen. Derzeit liegt der Garantiezins für den Sparanteil bei 0,9 Prozent. Er soll 2022 noch weiter sinken, nach dem Willen des Bundesfinanzministeriums auf 0,25 Prozent.
Vernünftige Überschüsse sind immer schwerer zu erzielen
Darüber hinaus erwirtschaften die Gesellschaften durch die Kapitalanlage Überschüsse sowie einen sogenannten Schluss-Überschuss, die sie an die Kunden weiterreichen. Beide sind aber nicht garantiert. In der seit Jahren andauernden Niedrigzins-Phase tun sich die Lebensversicherer immer schwerer, auskömmliche Renditen zu erzielen – zumal sie gesetzlich verpflichtet sind, einen großen Teil der Anlagen in sichere Staatsanleihen zu investieren. Diese Anleihen rentieren zu Teilen bereits negativ. Bei einer Untersuchung der Ratingagentur Assekurata, die im Jahr 2019 Rentenpolicen von 30 Lebensversicherern analysierte, zeigte sich: Die tatsächliche Beitragsrendite für die Versicherten lag im Durchschnitt mit 0,14 Prozent per anno deutlich unter dem Garantiezins von 0,9 Prozent. Teils war sie negativ, wofür meist hohe Verwaltungskosten verantwortlich waren.
Was bringt mir eine Lebensversicherung?
Hier ist zwischen Neu- und Alt-Anlegern zu unterscheiden: Für Neu-Anleger lohnen sich Lebensversicherungen angesichts weiterer Absenkungen des ohnehin schon mageren Garantiezinses nicht mehr – seien dies nun Policen mit Kapitalwahlrecht oder Rentenpolicen. Zudem wird es den Versicherungsgesellschaften in Zukunft noch schwerer fallen, vernünftige Renditen zu erzielen, wenn der Gesetzgeber sie wie bisher verpflichtet, sichere Staatsanleihen zu kaufen.
Für Alt-Anleger sieht die Sache differenzierter aus. Wer seine Lebensversicherung zwischen 1994 und 2000 bzw. zwischen 2000 bis 2003 abgeschlossen hat, kann sich über einen Garantiezins von 4 bzw. 3,25 Prozent freuen. Hinzu kommen Überschüsse aus diesen rentableren Zeiten. In diesem Fall sollten Versicherte die Police nicht kündigen (das lohnt möglicherweise nur bei kürzer laufenden Verträgen). Stattdessen können sie die Police fortführen, wenn diese kurz vor der Fälligkeit steht, und sich so den Schluss-Überschuss sichern. Bei etwas längerer Laufzeit können sie die Police beitragsfrei stellen, also keine weiteren Beiträge einzahlen. Dieser Schritt reduziert die Ablaufleistung, kann sich aber lohnen, wenn sich bis dahin das Geld etwa in Wertpapieren rentabler anlegen lässt. Bei der Klärung der Frage, ob sich Beitragsfreistellung oder Kündigung lohnen, können eventuell die Verbraucherzentralen helfen. Mehr Informationen gibt es hier.
Wie investiere ich?
Kapitallebens- oder Rentenversicherungen rentieren sich für Neu-Anleger nicht mehr. Wer dennoch eine solche Police abschließen möchte, wendet sich an eine oder mehrere Versicherungsgesellschaft(en) und holt dort Angebote ein.
Was bleibt unterm Strich?
Bei Kapitallebens- und Rentenversicherungen hat sich der Gesetzgeber alle Mühe gegeben, die Besteuerung kompliziert zu gestalten. Im Laufe der Jahre kamen immer neue Regelungen hinzu. Das Ergebnis ist ein regelrechter Wirrwarr: Manchmal sind die Verkaufsgewinne komplett steuerfrei. Zuweilen sind sie mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Und manchmal fällt Abgeltungssteuer an.
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