
Wer Freibeträge und Nießbrauch früh nutzt, kann Millionen steuerfrei übertragen
Wer Erspartes an die nächste Generation weitergeben möchte, will oft nicht nur Steuern sparen. Dafür kann es sinnvoll sein, Wertpapiere bereits zu Lebzeiten an Kinder zu übertragen, sich aber die Nutzung der Erträge vorzubehalten.
Was finanziell möglich ist, zeigt das nachfolgende Rechenbeispiel. Eine Checkliste sagt Ihnen, was Sie beim Nießbrauchdepot in jedem Fall beachten müssen.
Selbst bei einem moderat angesetzten Ertrag von 2,5 Prozent jährlich kann beispielsweise ein Vater an seine Tochter per Nießbrauchdepot fast drei Millionen Euro übergeben. Und zwar ohne dass Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer fällig werden. Voraussetzung: Er fängt damit schon mit 40 Jahren an und feiert nach seinem 80. noch mindestens drei Geburtstage.

Checkliste: Das müssen Sie beim Nießbrauchdepot beachten:
- Vermögensnachfolge geklärt?
- Finanzielle Gesamtsituation mit unabhängigem Berater analysiert?
- Altersvorsorge gesichert?
- Übertragbarer Vermögensanteil festgelegt?
- Depotbank gefunden, die Nießbrauchlösungen umsetzen kann?
- Versierten steuerlichen Rat eingeholt?
- Schenkungsvertrag mit Rechtsanwalt aufgesetzt, der alle möglichen Situationen abdeckt?
- Schenkung spätestens nach drei Monaten beim Finanzamt angezeigt?
- Regelmäßige Überprüfung der Vermögensstruktur mit Schenker, Beschenktem und Vermögensverwalter geplant?
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