
Nießbrauch bei Wertpapieren: Erträge genießen und Erbschaftsteuer sparen
Wenn Opa Erich seiner Großnichte Evelin ein Depot im Wert von 30.000 schenkt, sich aber zu Lebzeiten die Nutzung der Erträge vorbehält, nennt sich das Aktiennießbrauch. Dafür wird ein Schenkungsvertrag aufgesetzt und ein Nießbrauchdepot bei einer dafür geeigneten Bank eröffnet. Da jetzt zum Beispiel Dividenden nicht an die Großnichte, sondern weiter an Opa Erich fließen, reduziert sich der beim Finanzamt angesetzte Wert des geschenkten Vermögens. So kann – je nach angenommenen Ertrag und statistischer Lebenserwartung des Schenkenden – die Vermögensübertragung komplett steuerfrei sein, obwohl im Falle einer Großnichte der gesetzliche Freibetrag lediglich 20.000 Euro beträgt.
Je früher, desto besser – Steuereffekte von Nießbrauchdepots sind von der statistischen Lebenserwartung abhängig
Um zu berechnen, welchen steuerlichen Effekt ein Nießbrauchvorbehalt hat, nutzt das Finanzamt die Daten des Bundesamtes für Statistik zur Lebenserwartung. Die Idee dahinter ist ganz einfach: Je länger der Schenkende wahrscheinlich noch lebt, auf desto mehr Erträge muss der Begünstigte verzichten. Deswegen gibt es auch einen Unterschied zwischen den Geschlechtern, denn Frauen sterben im Schnitt erst einige Jahre später. Oder anders gesagt, Männer sind besonders gut beraten, möglichst früh über die Vermögensnachfolge nachzudenken.

Beispielrechnungen
Schenkung eines Nießbrauchdepots vom Vater an die Tochter (gesetzlicher Freibetrag von 400.000 Euro) bei einem angenommenen Ertrag von 2,5 Prozent im Jahr. Dabei ist der Schenkende im Alter von…
…40 Jahren. Er kann so ein Vermögen von bis zu 679.434 Euro steuerfrei übertragen und so seiner Tochter eine Zahlung an das Finanzamt in Höhe von 30.734 Euro ersparen.
…60 Jahren. Er kann so ein Vermögen von bis zu 589.492 Euro steuerfrei übertragen und so seiner Tochter eine Zahlung an das Finanzamt in Höhe von 20.834 Euro ersparen.
…80 Jahren. Er kann so ein Vermögen von bis zu 478.483 Euro steuerfrei übertragen und so seiner Tochter eine Zahlung an das Finanzamt in Höhe von 6.950 Euro ersparen.
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