
Darf es etwas mehr Nachhaltigkeit sein?


Die Frage ist eine Vorgabe der Europäischen Union. Damit will die EU die Finanzindustrie zwingen, mehr auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu achten. So soll das Ziel realisiert werden, bis 2050 klimaneutral zu sein.
Sagt der Anleger „Nein“, ändert sich für ihn nichts. Die europäische Gesetzgebung baut vielmehr auf den Zeitgeist und den Willen der Anleger, tatsächlich nachhaltige Investments zu bevorzugen und Investments auszuschließen, die nicht als nachhaltig gelten. Und sie können damit viel bewirken.
32 Prozent der Befragten einer aktuellen DIA-Umfrage wollen in den kommenden zwölf Monaten Nachhaltigkeitskriterien bei der Geldanlage berücksichtigen

Je mehr Anleger mit ihrem Geld ausschließlich auf nachhaltige Investments setzen, desto mehr werden Umweltsünder und andere nicht-nachhaltig agierende Unternehmen zukünftig vom Kapitalmarkt abgeschnitten.
Kapitalmarktorientierte Unternehmen wollen kaum zu dieser Gruppe gehören. Auch Fonds, die als nachhaltiges Investment gelten wollen, müssen dann einen Bogen um die Aktien von Klimasündern machen.
Die Top Ten der Ausschlusskriterien in Deutschland 2019 (in Milliarden Euro)

Somit scheint die EU tatsächlich ein wirkungsvolles Werkzeug zu schaffen, um der kapitalmarktorientierten Privatwirtschaft die notwendigen Anreize zu geben. Dabei geht es nicht nur ums Klima. Zur Beurteilung der Nachhaltigkeit eines Unternehmens dienen die sogenannten ESG-Kriterien. Neben dem Umweltaspekt (Environment) enthalten diese sozialen Aspekte (Social) und eine Beurteilung der Unternehmensführung (Good Governance). Das ist ethisch zu begrüßen, doch es ist bereits absehbar, dass hier Kontroversen entstehen, wenn es um die finale Beurteilung einzelner Unternehmen geht.
Bis jetzt hat Brüssel nicht endgültig geklärt, wann ein Unternehmen wirklich nachhaltig ist und wie die einzelnen Kriterien gewichtet werden. Ist ein Unternehmen beispielsweise nachhaltig, wenn es soziales Engagement zeigt und eine transparente Unternehmensführung hat, aber nachweislich nicht umweltfreundlich handelt? Das lässt sich erst final beurteilen, wenn die europäische Gesetzgebung alle notwendigen Verordnungen und Richtlinien verabschiedet hat. Hier besteht noch viel Klärungsbedarf.
Die gute Nachricht für den verantwortungsbewussten Anleger ist, dass er sich darum nicht kümmern muss. Sobald die Finanzdienstleister gesetzlich dazu verpflichtet werden, dass sie abfragen müssen, ob nachhaltige Investments ausgeschlossen werden sollen, müssen diese Dienstleister auch sicherstellen, dass dieser Wunsch befolgt wird.
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