
Alternative Assetklassen bewerten — Was bei Wertgutachten für Kunst und Collectibles wichtig ist
Wann ist ein Kunst- und Sachwertgutachten für wertvolle Sammlerstücke sinnvoll oder unverzichtbar? Prinzipiell gilt: Wertgutachten sind immer dann nötig, wenn der monetäre Wert eines Kunstwerkes genauer erfassen werden muss. In der Regel geht dies nicht ohne die professionelle und objektive Bewertung durch einen Sachverständigen mit der dafür notwendigen Expertise.
Das sind die häufigsten Bewertungsanlässe im Zusammenhang mit Kunst und wertvollen Sammlerobjekten:
1. Verkauf eines Kunstwerkes oder einer Sammlung
Vor jeder Veräußerung eines Kunstwerkes oder einer Sammlung ist die Frage nach der Erzielung des bestmöglichen Verkaufspreises zentral. Für eine klare Einschätzung des Zeitwertes ist die Einholung eines professionellen Wertgutachtens bei einem sachkundigen Experten von Vorteil. Sollen eine komplette Kunstsammlung oder größere Teile einer Sammlung veräußert werden, dann inventarisiert und dokumentiert ein Gutachter in der Regel alle für den Verkauf bestimmten Kunstwerke sorgfältig. Dieser Prozess umfasst wichtige, preisrelevante Informationen zum Werk:
- Entstehungsjahr
- Erhaltungszustand
- Ausstellungsgeschichte oder Bibliographie
- Provenienz
Im Anschluss daran sollte mit dem beauftragten Experten die geeignete Verkaufsstrategie erarbeitet werden, um einen möglichst hohen Preis für den Verkäufer zu erzielen. In diesem Falle unterstützt das Wertgutachten den Verkäufer dabei, eine fundierte Analyse der aktuellen Marktlage zu erhalten. Auf diese Weise gewinnt er ausreichend Entscheidungssicherheit, um eine optimale Verkaufsstrategie für sich zu finden.
2. Versicherungspolicen für den Verlust- oder Schadensfall
Hochpreisige Vermögenswerte wie Kunst oder Oldtimer benötigen immer einen angemessenen Versicherungsschutz. In der Regel taxieren Versicherer diese Sachwerte selbst, da sie zur Einschätzung und Bewertung von Kunst und Collectibles auf bei ihnen angestellte In-House-Experten zurückgreifen können. In speziellen Fällen kann es aber sein, dass auch ein externer Fachgutachter mit hinzugezogen wird.
Üblicherweise schätzen Versicherer die Sammlungsobjekte preislich immer etwas höher ein als dies ein Gutachter täte, der eine Schätzung für einen zeitnah geplanten Verkauf vornehmen soll. Das liegt daran, dass Versicherungen bei ihren Kunstwertgutachten immer die über eine weitere Zeitphase zu erwartende Wertsteigerung mit einrechnen. Schließlich geht es bei der Wertbestimmung durch einen Versicherer immer um den sog. Wiederbeschaffungswert im Verlust – oder Schadensfall, für den die jeweiligen Policen ausgestellt werden.
3. Finanzamt
In Deutschland sind nach dem Wegfall der Vermögensteuer wertvolle Kunst- und Sammlungsgegenstände nur noch im Erb- oder Schenkungsfall für das Finanzamt zu bewerten. Besonders im Rahmen einer steuerlichen Bewertung von Kunstwerken oder wertvollen Sammlerstücken ist es wichtig, sich von einem Fachmann beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass der Wert der Kunstsammlung für die Finanzbehörde auch korrekt und gemäß der geltenden rechtlichen Vorschriften ermittelt wurde. Denn im Gegensatz zum Versicherungsgutachten werden Werterhebungen für das Finanzamt nach ganz eigenen Prinzipien und rechtlichen Prämissen vorgenommen.
Das Finanzamt geht – anders als eine Versicherung – nicht vom Wiederbeschaffungswert aus, sondern vom sog. gemeinen Wert. Dieser Wert bezieht sich auf den geschätzten aktuellen möglichen Verkaufswert, dieser muss im Gutachten immer auf einen klar definierten Bewertungsstichtag festgesetzt worden sein. Der mit dem Gutachten betraute Experte darf in diesem Fall nach dem Vorsichtsprinzip vorgehen. Er wird daher den taxierten gemeinen Wert immer zurückhaltend und unter der Berücksichtigung der komplexen – und teilweise langwierigen – Verwertungsaussichten ermitteln.
Aus diesem Grunde fallen die festgestellten Werte bei einem Gutachten für das Finanzamt in preislicher Hinsicht immer geringer aus.
Wichtig ist auch: Finanzbehörden akzeptieren grundsätzlich keine Kunstwertgutachten von Versicherungen oder Auktionshäusern. Sie erwarten immer eine Werterhebung, die von einem unabhängigen Experten und Sachgutachter ausgestellt wurde.
Die Werterhebung des Nachlasses spielt ferner für die Errichtung einer Kunststiftung und bei der sich daran anschließenden steueroptimierten Gestaltung eine maßgebliche Rolle.
4. Kreditvergabe
Die Beleihung von Kunstwerken ist eine Möglichkeit, Kapital zu erhalten, ohne ein Kunstwerk dafür veräußern zu müssen. Dabei wird das Kunstwerk als Sacheinlage für einen Kredit verwendet. Kredite dieser Art werden von spezialisierten Kunstfinanzierern ausgereicht, die in der Regel auch die Bewertung der dafür vorgesehenen Sacheinlage übernehmen. Der Kunstbeleiher setzt die Valuation eines Werkes immer sehr konservativ an. In der Regel werden von dieser eher niedrig taxierten Bewertung maximal 50% LTV (Loan-to-Value) als Kreditsumme ausgezahlt. Vom Kreditsuchenden vorgelegte höhere Werterhebungen – etwa durch einen externen Gutachter oder den Kunstversicherer – werden vom Kreditgeber in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht akzeptiert.
5. Vermögensbewertung zur Wertkontrolle und -erfassung
Die moderne Vermögensverwaltung umfasst heutzutage auch die professionelle Verwaltung und Pflege von Kunstwerken und Collectibles als Teil eines Anlageportfolios. Dies beinhaltet die Auswahl, den Erwerb, die Lagerung, die Versicherung, die Restaurierung und den geplanten Verkauf von Kunstinvestments. Sofern für Kunden Investitionen in alternative Assetklassen wie Kunst und hochwertige Sammlerstücke getätigt wurden, muss dieses Sachvermögen auch regelmäßig valuiert werden, um seinen Wert für Reportingzwecke zu erfassen. Hier geht es auch darum, die möglichen Potentiale und bereits erzielte bzw. noch erzielbare Wertsteigerungen zu erfassen. Neben dem Aspekt der Wertsteigerung ist aber auch die geplante weitere Haltedauer zu klären. Auch bei solchen Fragen sollten Vermögensverwalter auf sachkundige Experten zurückgreifen, die diese eine Werterfassung auf der Grundlage einer ganzheitlichen Betrachtung und einer sicheren Marktanalyse ausstellen können.
Abschließend lässt sich festhalten:
- Zielrichtung und nominelle Wertbestimmung von Wertgutachten bedingen sich immer. Je nach Anlass fällt der ermittelte Wert von Kunst und Sammlerstücken höher (Versicherung) oder auch niedriger (Finanzbehörden) aus.
- Wertgutachten können oftmals nur in ihrem zuvor festgelegten Zweckkontext verwendet werden. Für einen neuen Zweck ist in der Regel immer ein neues Wertgutachten nötig, das nach den passenden rechtlichen oder verkehrsüblichen Ansprüchen erstellt wurde.
- Bei der Suche nach einem Gutachter für eine Wertermittlung ihrer eigenen Kunst und Sammlungsbestände oder für die alternativen Sachwerte ihrer Klienten spielt die Wahl des richtigen Experten eine entscheidende Schlüsselrolle, wenn sich das Investment positiv entwickeln soll
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