Unsere Autoren

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Stefan Brähler
  • ist Geschäftsführer der Confidema GmbH.
  • Arbeitsschwerpunkte: Spezialist für Investmentpolicen bei vermögenden Privatkunden: - Individuelle Vermögensstrukturierungen und Erbschaftsplanungen - steuerliche Optimierung bei Vermögensaufbau und Vermögensweitergabe - Schutz des Vermögens vor dem Zugriff Dritter
  • Branchenerfahrung: Seit 20 Jahren B2B-Partner von Vermögensverwaltern und Private Banking
  • Qualifikation: Dipl.-Kaufmann

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Erben ohne Testament – und das kann dabei passieren!

Die leidige Sache mit dem Testament, das schieben viele gerne mal auf. Aber Achtung: Wenn kein Testament vorliegt, tritt im Fall der Fälle die gesetzliche Erbfolge ein. Und die sorgt oft für Überraschungen, die so gar nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen. Da kann es schnell passieren, dass das Haus, die Ersparnisse oder die Lieblingsuhr anders verteilt werden, als man es sich gewünscht hätte.

Berliner Testament kann Vermögen vernichten

Das „Berliner Testament“ hat größtenteils einen guten Ruf bei der Absicherung des überlebenden Ehegatten. Der Haken dabei: Freibeträge anderer Erben bleiben ungenutzt. Deshalb aufgepasst bei der Erbschaftsplanung: gerade hohen Vermögen droht sonst eine mehrfache Erbschaftsteuer.

Pflichtteilsansprüche der Erben gezielt steuern

Vermögensinhaber können zu Lebzeiten genau bestimmen, wer im Erbfall bedacht werden soll – und wer nicht. Allerdings schränken gesetzliche Regelungen die Freiheit des Erblassers ein, wenn er nicht frühzeitig und gezielt handelt.